WK Wien: EU muss klare Regeln für Airbnb festlegen

Hotellerieobmann Dominic Schmid: „Das EuGH-Urteil eröffnet touristischen Plattformen weiterhin die Möglichkeit, sich der Offenlegungspflicht zu entziehen.“

Wien (OTS) „Das EuGH-Urteil ist ein Schritt in die komplett falsche Richtung. Damit können sich touristische Plattformen wie Airbnb auf längst nicht mehr zeitgemäße Regelungen berufen, sich weiterhin einem fairen Wettbewerb entziehen und die transparente Zusammenarbeit mit Städten ablehnen“, ärgert sich Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Hotellerie der Wirtschaftskammer Wien, über das vergangene Woche gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieses besagt, dass Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ einzustufen sei.

„Die EU-Kommission muss in der technischen Neuzeit ankommen und die E-Commerce-Richtlinie völlig neu überdenken“, so Schmid. Denn das EuGH-Urteil basiert auf der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000. „Da gab es noch keine Smartphones, geschweige denn Apps“, erklärt Schmid.

Es sei an der Zeit, nun endlich klare Regeln für touristische Plattformen wie Airbnb & Co zu schaffen – und das in ganz Europa. „Betriebe brauchen Rechtssicherheit. Wir müssen hier endlich in der Gegenwart ankommen und klare Regeln festsetzen, die Steuergerechtigkeit, Transparenz und Sicherheit gewährleisten“, sagt Schmid und fordert eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung – denn nur so können alle in die Pflicht genommen werden. „Besonders wichtig ist uns vor der Registrierung eine Autorisierung des Anbieters. Fälle in anderen Ländern haben gezeigt, dass hier bei der Registrierung erfundene Daten und Fantasienamen angegeben werden“, erklärt Schmid. Besonders gefährlich sei dies in punkto Sicherheit – denn z.B. im Falle eines Brandes könne man so gar nicht nachvollziehen, ob Menschen in einem Gebäude leben, wenn diese nicht namentlich korrekt registriert seien.

„Es braucht ein einheitliches Vorgehen in Bezug auf touristische Buchungsplattformen in ganz Europa. Ein Relikt der Gesetzgebung aus dem Jahr 2000 kann nicht die Grundlage für ein Hier und Jetzt im Digitalen Zeitalter sein“, betont Schmid.

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