Dauerhafte Lösung für Anliegen der Branche gefordert – Beim aktuellen Mitarbeitermangel in der Gastronomie kann sich jeder seinen Arbeitsplatz selbst aussuchen
Wien (OTS) – Die Wiener Gastronomievertretung lehnt die geplante Klage beim Verfassungsgerichtshof zur aktuellen Raucherregelung entschieden ab. Für Peter Dobcak, ranghöchster Vertreter der Gastronomie und Wolfgang Binder, Vertreter der Wiener Kaffeehäuser in der Wirtschaftskammer Wien, ist eine erneute Kehrtwende in Sachen „Rauchen in der Gastronomie“ nicht vorstellbar, in mehrfacher Hinsicht.
„Der Gastronomie liegt der Nichtraucherschutz am Herzen, das steht außer Frage. Wir sind aber weiterhin überzeugt, dass der mündige Bürger selbst wählen kann, ob er ein Raucherlokal aufsuchen möchte oder nicht. Weiters stimmen die Rahmenbedingungen für ein komplettes Rauchverbot nicht, vor allem im urbanen Bereich. Denn wenn Raucher vor die Lokale verdrängt werden, wie es beim kompletten Rauchverbot der Fall wäre, wären Konflikte mit Anrainern betreffend Lärm und Rauch vorprogrammiert“, so Binder.
„Und das Argument, dass sich die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz und somit ihre Arbeitsbedingungen nicht aussuchen könnten, ist in Zeiten wie diesen quasi nicht vorhanden. Denn Mitarbeiter werden in der Gastronomie händeringend gesucht und somit kann jeder sich sehr wohl aussuchen, ob er oder sie in einem rauchfreien oder einem Raucherbetrieb arbeiten möchte“, so Dobcak.
„Wir möchten endlich Rechtssicherheit für die Gastrobetriebe. Es soll nicht laufend auf dem Rücken der Gastronomie ein ideologischer Streit ausgetragen werden. Wir möchten uns aber auf politische Aussagen verlassen und uns endlich wieder in Ruhe auf unsere eigentliche Kerntätigkeit konzentrieren können. Deshalb appellieren wir an die Politik: Lasst uns darüber reden und eine gemeinsame Lösung finden, die die Bedürfnisse der Gäste, Unternehmen und Arbeitnehmern berücksichtigt“, so Binder und Dobcak.
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