VSV/Kolba: Was tun, wenn das Reisebüro insolvent wird?

VSV Tipps zu ersten Reisebüro-Pleiten

Wien (OTS) In dieser Woche haben zwei Wiener Reisebüros (Papageno, Follow me) Insolvenz beantragt. Was bedeutet das für die Kunden? Der Verbraucherschutzverein klärt auf:

Man muss zwischen dem Reisebüro als Vermittler oder als Reiseveranstalter unterscheiden:

Als Vermittler ist das Reisebüro dem Veranstalter zuzurechnen. Wenn man bereits Zahlungen erbracht hat, muss sich das der Veranstalter anrechnen lassen; man muss kein zweites Mal zahlen.

Als Veranstalter sollte das Reisebüro eine Insolvenzabsicherung haben. Wer das ist und wer als Abwickler bestellt ist, kann man durch eine GISA-Nummern Abfrage bei der WKÖ erfahren. Man muss dann binnen 8 Wochen ab Insolvenzeröffnung beim Abwickler seine Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises anmelden.

Eine Anmeldung im Insolvenzverfahren ist auch nur sinnvoll, wenn das Reisebüro als Veranstalter auftrat. Da sind halt nur geringe Quoten zu erwarten.

”Die Pandemie setzt der Reisebranche zu und Kunden sollten um ihre Rechte wissen, um nicht übrig zu bleinen,” sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Peter Kolba +436602002437

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