VSV/Kolba: Reisestornos wegen Corona-Virus | Verbraucherschutzverein, 25.02.2020

Wegfall der Geschäftsgrundlage führt zu kostenlosem Storno

Wien (OTS) Das Corona-Virus und die Osterurlaube rücken näher. Daher stellt sich für viele Urlauber die Frage, ob Sie gebuchte Pauschalreisen zahlen und antreten müssen, oder aber ein kostenloses Rücktrittsrecht zusteht.

„Eine Reisewarnung des Aussenministeriums wäre sinnvoll, denn diese würden Reiseveranstalter freiwillig akzeptieren. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass man auch ohne solche Reisewarnungen kostenlos von Reisen zurücktreten kann, wenn durch seriöse Medienberichte eine Gefahr gesehen wird, die über das normale Lebensrisiko hinausgeht und bei der eine Norm-Verbraucher die Reise nicht antreten würde,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).

Der OGH sagt aber auch:

  • dass man bis kurz vor der Reise zuwarten muss und nicht vorschnell den Rücktritt erklären darf und
  • dass man ein Umbuchungsangebot annehmen muss, wenn das zumutbar ist.

„Wer etwa „Sonne, Sand und Meer“ gebucht hat, muss uU eine Umbuchung in ein anderes Land hinnehmen. Wer aber eine Besichtigung von Venedig , Mailand, Triest oder Rom gebucht hat, muss sich nicht an die kroatische Küste umbuchen lassen,“ differenziert Kolba.

Wer allerdings nun – in Kenntnis der steigenden Zahl von Erkrankten etwa in Italien – erst eine Buchung vornimmt, muss damit rechnen, dass er sich uU nicht auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen kann.

„Im Fall der Fälle wird der VSV seinen Mitgliedern helfen, bezahlte Reisepreise bei einem kostenlosen Rücktritt wieder zurück zu holen,“ verspricht Kolba.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +43 660 2002437

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