Umsatzsteuersenkung im Gastronomiebereich: Fleischer, Bäcker und Konditoren fordern Gleichbehandlung

Vergünstigter Steuertarif für Speisen und Getränke schließt kleine Lebensmittelhandwerke derzeit noch aus

St. Pölten (OTS) Die Coronakrise hat eindrücklich gezeigt, wie wichtig die vielen kleinen, regionalen Lebensmittelhandwerke für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sind. Zugleich waren genau diese Betriebe besonders von den Auswirkungen der Krise betroffen.

Um die Auswirkungen der Krise zu mildern, ist derzeit u.a. eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Gastronomiebereich in Ausarbeitung. Diese sieht im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 einen ermäßigten Steuersatz von 5 % für die Verabreichung von Speisen und Getränken vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die geplante Unterstützungsmaßnahme jedoch nur für Gastro-Betriebe (nach §111 Gewerbeordnung) und (landwirtschaftliche) Buschenschanken gelten. Kleine Lebensmittelhandwerke wie der lokale Fleischer, Bäcker oder Konditor, die durch ein gewerbliches Nebenrecht dazu befugt sind, Speisen und Getränke an Gäste zu verabreichen, wären von der geplanten Gesetzesänderung derzeit nicht erfasst.

Gleiches Recht für alle

„Eine Ungleichbehandlung wäre sachlich durch nichts gerechtfertigt. Schließlich wurden die umsatzwichtigen Verabreichungsbereiche unserer Betriebe während des Lockdowns auch mit der Gastronomie gleichgestellt und umgehend geschlossen“, sagt DI Anka Lorencz, Geschäftsführerin der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe. „Die Schließungsbedingungen und Verluste waren im Lockdown dieselben. Somit müssen nun auch bei der Aufbauhilfe dieselben Regeln gelten. Österreichs Bäcker, Fleischer und Konditoren bitten deshalb dringend um eine Gleichstellung mit der Gastronomie. Die steuerliche Begünstigung bei Speisen und Getränken ist für viele Betriebe im Lebensmittelgewerbe überlebensnotwendig.“

Nationalrat entscheidet morgen über Zukunft von bis zu 4.000 Betrieben in ganz Österreich

Die Zeit drängt: Die bereits am morgigen Dienstag, dem 30.6., in der Sondersitzung des Nationalrats behandelte Gesetzesänderung wird somit zur Überlebensfrage für viele heimische Bäcker, Fleischer und Konditoren. Schätzungsweise wären ca. zwei Drittel der rund 840 Betriebe in Niederösterreich – bzw. 4.000 Betriebe in ganz Österreich – von der Ungleichbehandlung betroffen.

„Aus unserer Sicht wäre die geplante Regelung klar gleichheitswidrig. Ein Schnitzel bleibt ein Schnitzel – egal, wer es zubereitet oder serviert. Es wäre daher steuerrechtlich eine krasse Ungleichbehandlung, wenn hier nun mit zweierlei Maß gemessen wird. Das gleiche Produkt, die gleiche Dienstleistung, der gleiche schlimme Verlust im Lockdown“, so Lorencz weiter.

Heimische Lebensmittelhandwerke leiden massiv unter Krise

„Die kleinen Bäcker, Fleischer und Konditoren hatten während des Lockdowns Umsatzverluste von 60 bis 80 % zu verkraften. Der Absatz in Richtung Gastronomie- und Hotelleriebelieferung war weg, die Verabreichung untersagt und die Bevölkerung hat ihren Lebensmittelbedarf überwiegend in den Großeinheiten des Lebensmittelhandels gedeckt. Viele unserer Mitgliedsbetriebe stehen damit tatsächlich vor einer existenzbedrohenden Situation“, erklärt Johann Ehrenberger, Landesinnungsmeister des Lebensmittelgewerbes Niederösterreich und Bäcker in Gars am Kamp.

Gleichstellung mit Gastronomie: Parallelfall bereits im Jahr 2000

„Das Nebenrecht der Verabreichung hat für viele Lebensmittelhandwerke erst den Kostenmix geschaffen, der für das wirtschaftliche Überleben nötig war. Eine halbjährige Wettbewerbsbenachteiligung würde die kleinstrukturierten Nahversorger empfindlich treffen. Und das sind eben jene Betriebe, die ohnehin schon unter dem Konkurrenzdruck schwer leiden“, so Landesinnungsmeister Ehrenberger.

In Niederösterreich sind ganz besonders viele Betriebe betroffen: „Bei uns gibt es, regional über das ganze Bundesland verteilt, noch 840 Bäcker, Fleischer und Konditoren. Deshalb ist das Thema für uns überaus dringlich“, sagt Dr. Angelika Aubrunner, Geschäftsführerin der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ). „Die Bäckerei, die einige Tische hat, wo sie ihre Produkte serviert; der Fleischer, der zusätzlich einen Tagesteller im Angebot hat; oder die Konditorei, die ein Frühstück serviert: Solche Zusatzangebote im gastronomischen Bereich sind für viele Lebensmittelhandwerke ein festes und ganz wichtiges Standbein geworden.“

Einen ähnlichen Fall gab es übrigens im Jahr 2000, als für die Verabreichung von Speisen und Getränken der USt-Satz kurzzeitig auf 14 % erhöht wurde. Bei dieser Anhebung waren die Verabreichungsrechte der Bäcker, Fleischer und Konditoren miteinbezogen.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Angelika Aubrunner
Wirtschaftskammer Niederösterreich
Sparte Gewerbe und Handwerk
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