Regierung schafft Klarheit
Wien (OTS) – Der Finanzminister hat per Verordnung ganz klar festgehalten, dass für Dienstwohnungen bis 30m² keinesfalls ein Sachbezug anzusetzen ist – und Mitarbeiter dafür auch keine Steuer abführen müssen: „Eine Dienstwohnung ist kein persönlicher Vorteil, sondern für die Arbeit auf Saison unverzichtbar. Das ist jetzt ein für alle Mal klargestellt“, begrüßt Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), die neue Verordnung. Bisher hatten widersprüchliche Judikate für Unsicherheit gesorgt, Lohnsteuernachzahlungen drohten: „Die Bundesregierung mit Finanzminister Löger und Tourismusministerin Köstinger hat Rechtssicherheit für die Mitarbeiter im Tourismus geschaffen. Das macht die Arbeit im Tourismus noch einmal attraktiver. Danke dafür!“
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