Steuerreform: Breites Entlastungspaket für Österreichs Unternehmen

WKÖ-Bundessparten: Lob für zielgerichtete Maßnahmen

Wien (OTS) Mit der heute, Dienstag, präsentierten Steuerreform setzt die Bundesregierung wichtige Schritte um die heimischen Unternehmen gezielt zu entlasten. Kleine und mittelständische Betriebe profitieren ebenso wie Großunternehmen. Damit wird ein richtiges Signal gesetzt, die Unternehmen zu stärken und den Standort insgesamt zu attraktivieren.

Die Bundessparte Industrie begrüßt die KöSt-Senkung als Schritt zur Entlastung der heimischen Produktionsbetriebe sowie als wichtiges Signal im internationalen Standortwettbewerb. Bundesspartenobmann Sigi Menz: „Der eingeschlagene Weg der Bundesregierung ist richtig. Wichtig wären auch noch Schritte zur Stimulierung von Investitionen in Zeiten einer sich abschwächenden Konjunktur.“

Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, betont, dass rund 40.000 Betriebe der Sparte von der KöSt-Senkung profitieren werden. Aufgrund der Bandbreite an Betriebsgrößen in der Sparte erwartet sich Scheichelbauer-Schuster deutliche Entlastungen der Betriebe: „Sowohl die Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Steuerbemessungsgrundlage, die Anhebung der Kleinunternehmergrenze als auch die Erhöhung der Abschreibungsgrenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern auf 1.000 Euro hilft treffsicher unseren Betrieben. Als größte heimische Arbeitgebersparte sehen wir in der Begünstigung für die Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung einen zukunftsweisen Anreiz.“

Spartenübergreifend positiv, sowohl von Handwerk und Gewerbe als auch dem Handel und der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, wird die in Aussicht gestellte Abschaffung der Schaumweinsteuer bewertet: Diese habe in der Vergangenheit einen Wettbewerbsnachteil für heimische Produkte bedeutet, die Abschaffung sei daher ein richtiger Schritt, wenngleich dieser früher erfolgen könne.

Der Handel sieht zudem in der Absenkung der Einkommenssteuertarife eine wichtige Maßnahme, die die private Kaufkraft stärkt. Wünschenswert sei, dass auch die Mietvertragsgebühr im Zuge der Steuerreform gestrichen wird. In Hinblick auf die Reform des Gebührengesetzes betont Handelsobmann Peter Buchmüller, dass es gelte, hier auch den Wegfall der Mitvertragsgebühr für Geschäftslokale zu inkludieren: „Damit würde eine Ungleichbehandlung der Unternehmerinnen und Unternehmer wegfallen und damit insbesondere kleine Händler entlastet. Denn für die Vermietung von Wohnräumen dürfen Mietvertragsgebühren nicht mehr eingehoben werden.“

Die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Petra Nocker-Schwarzenbacher, begrüßt das steuerliche Entlastungspaket der Bundesregierung, insbesondere die schrittweise KÖSt-Senkung und die Anhebung der Grenzen für die Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter: „Aber natürlich haben wir weiterhin unsere Kernforderungen nach einer Reduzierung der Fristen für die AfA, eine USt-Senkung für alle touristischen Leistungen sowie KMU-Investitionsbegünstigungen im Fokus, damit wir die Konkurrenzfähigkeit unserer Betriebe im internationalen Vergleich sichern können.“ (PWK240/US)

Rückfragen & Kontakt:

DMC – Data & Media Center
Wirtschaftskammer Österreich
T 0590 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at

[ad_2]

Quelle