Steuerreform: 2022 Fall der Schaumweinsteuer – 3 weitere Jahre Schaden. Provokation für die Wein- und Sektwirtschaft.

Ankündigung der Regierung wird zwar inhaltlich begrüßt, aber die weitere Hinauszögerung des Zeitpunkts ist völlig unverständlich und inakzeptabel.

Wien (OTS) Der Zeitpunkt der Abschaffung der wettbewerbsverzerrenden Schaumweinsteuer ist für die österreichischen Sekthersteller und die nachgelagerte österreichischen Weinwirtschaft nicht gleichgültig. Denn mit jedem Tag mehr richtet diese Ungleichbehandlung weiteren Schaden am Markt und für die heimische Wein- und Sektwirtschaft an. Jahrelang hat man in der Sektbranche auf die Abschaffung der wettbewerbsverzerrenden Schaumweinsteuer gedrängt und wurde in vielen Gesprächen vertröstet. Eine Ankündigung der Abschaffung ist inhaltlich zu begrüßen. Aber warum die Korrektur eines Fehlers, der für den Staatshaushalt keine wesentlichen Einnahmen bringt, bis 1. April 2022 hinausgezögert wird, stößt auf völliges Unverständnis beim österreichischen Sektkomitee.

Der Sektmarkt ist seit der Einführung der Wettbewerbsverzerrung durch die Schaumweinsteuer um mehr als 25% eingebrochen. Dieser Rückgang betrifft vor allem die österreichischen Sekthersteller und die nachgelagerte österreichischen Weinwirtschaft. Prosecco-/Frizzante-Produkte unterliegen nicht der Steuer, kommen überwiegend aus dem Ausland und wachsen aufgrund dieser Ungleichbehandlung seither um 17,5%. Die Abwanderung der Wertschöpfung von Österreich ins Ausland wird noch drei weitere Jahre fortgeschrieben.

„Die Schaumweinsteuer kennt keinen Gewinner und richtet seit Wiedereinführung ausschließlich Schaden im Markt und für die heimischen Betriebe an. Es ist daher völlig unverständlich, warum man sich mit dieser Korrekturmaßnahme bis zum Ende der Legislaturperiode 2022 Zeit lässt.“ zeigt sich Mag. Benedikt Zacherl, Geschäftsführer des Österreichischen Sektkomitees, enttäuscht vom Zeitpunkt der angekündigten Maßnahme. „Die Abschaffung der wettbewerbsverzerrenden Schaumweinsteuer hat keine Auswirkung auf den Staatshaushalt, ist aber für die Anstrengungen der heimischen Sekthersteller und Weinwirtschaft enorm wichtig, um am heimischen Markt im Wettbewerb erfolgreich sein zu können.“ Mit der Amtsübernahme der neuen Bundesregierung und der Abschaffung der Schaumweinsteuer als Teil des Regierungsübereinkommens wurden klare und richtige Signale gesetzt. Mit der nun angekündigten Steuerreform 2020 muss der Fehler der Schaumweinsteuer endgültig korrigiert werden, um die heimischen Hersteller, den Wirtschaftsstandort Österreich und die regionale Wertschöpfung zu stärken und einen Rahmen für fairen Wettbewerb zu schaffen. Die Verschiebung der Abschaffung auf 2022 wirkt eher als eine Provokation der Sekt- und Weinwirtschaft.

Einnahmen der Sektsteuer bis 2022 zur Förderung des heimischen Sekts einsetzen

Die Prüfung der zeitlichen Umsetzung für die Abschaffung der Schaumweinsteuer innerhalb der Steuerreform wird in den kommenden Tagen noch Inhalt von Gesprächen mit der Politik sein müssen. Sollte es aber hier überhaupt keine Möglichkeit einer früheren Behebung dieses Fehlers geben, wäre die Politik gefordert, den Wettbewerbsnachteil durch geeignete Fördermaßnahmen beispielsweise bei der Bewerbung des österreichischen Sekts auszugleichen. Die Forderung lautet: Einen Teil der Schaumweinsteuereinnahmen zielgerichtet für den österreichischen Sekt zu investieren.

Über das Österreichische Sektkomitee

Mit der Gründung eines Österreichischen Sektkomitees nach dem Vorbild der regionalen Weinkomitees hat der österreichische Sekt eine offizielle und starke Stimme für die Anliegen der heimischen Sekthersteller. Direkt dem nationalen Weinkomitee unterstellt können so die Interessen, die Qualität, die Vielfalt und die Herkunft des österreichischen Sekts besser und trotz unterschiedlicher Strukturen – von der traditionsreichen Kellerei bis zum selbst versektenden Winzer – geeinter vertreten werden. In ganz Österreich werden rund 10 Prozent der Traubenernte für die Verarbeitung zu Sekt verwendet.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichisches Sektkomitee:
Zaunergasse 1-3, 1030 Wien
Mag. Benedikt Zacherl, Geschäftsführer
Tel: +43 664 826 25 96, eMail: info@oesterreichsekt.at

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