Stellungnahme zur Pressekonferenz von Richard Lugner, gestern 10.00 Uhr

Wien (OTS) Nachstehend erlauben wir uns eine Richtigstellung der Behauptungen von Herrn Richard Lugner bei der Pressekonferenz am 18.3.2021, anlässlich derer er auch Bezug auf die Causa des Café Landtmann genommen hat. Seine Darstellung der Rechtslage ist grundsätzlich verfehlt. Nachstehend finden Sie eine Richtigstellung:

Der Vermieter des Café Landtmann findet es offensichtlich richtig in einer wirtschaftlich für jeden Kaffeehausbetreiber extrem herausfordernden Zeit, die vom ABGB im Falle einer Pandemie vorgesehenen rechtlichen Konsequenzen zu negieren und Mietzins- und Räumungsklage einzubringen. Dabei handelt es sich um die Zeiten der Lockdowns vom 17. März bis 14. Mai 2020 und seit 3. November 2020 bis dato, sowie den Zeitraum zwischen den Lockdowns mit den geltenden behördlichen Beschränkungen, wie zum Beispiel den Abstandsregeln, die zum Verlust von ungefähr fünfzig Prozent der Verabreichungsplätze geführt haben.

Im Gesetzestext wird klar festgehalten:

§ 1104 ABGB sieht für den Fall der Unbenützbarkeit des Mietobjekts infolge einer Pandemie einen Anspruch des Mieters auf Mietzinsentfall vor.

§ 1105 ABGB sieht diesfalls für den Fall einer eingeschränkten Benützbarkeit einen Anspruch des Mieters auf entsprechende Mietzinsminderung vor.

Ungeachtet dieses klaren Gesetzeswortlauts hat die Familie Querfeld dem Vermieter mehrfach Gespräche in Form eines Mediationsverfahrens angeboten, was jedoch nicht aufgegriffen bzw. brüsk zurückgewiesen wurde.

Die Familie Querfeld hat die vom Vermieter geltend gemachten Ansprüche von Rechtsanwalt Alfred Nemetschke, einem der führenden Immobilienrechtsanwälte Österreichs prüfen lassen. Auf Grundlage seiner Stellungnahme wurde entschieden, wenn notwendig, bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen.

Klarstellung durch zwei Rechtsgutachten

Trotz klarer Regelung im ABGB und eines von Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Vonklich für den Österreichischen Kinoverband erstatteten Rechtsgutachtens waren Gastronomen, Kaffeesieder und Hoteliers weiterhin mit erheblichen Forderungen von Vermietern / Verpächtern bis hin zu Räumungsklagen konfrontiert. Die Fachgruppen der betroffenen Branchen haben daher ein Rechtsgutachten bei Frau Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud, Professorin für Zivilrecht und Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, zur Klarstellung in Auftrag gegeben, das seit 3. März 2021 vorliegt.

Auch dieses Rechtsgutachten bestätigt die Rechtsansichten der Familie Querfeld.

Berndt Querfeld: „Es ist unzumutbar, dass man unseren Fall als Beispiel in einer Pressekonferenz heranzieht und den Sachverhalt, den man offensichtlich überhaupt nicht kennt, und die Rechtslage völlig falsch darstellt. Ich verstehe den Unmut der Vermieter, aber es ist eine politische Entscheidung, die Vermieter von staatlichen Unterstützungen auszuschließen. Diese Auseinandersetzung kann nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden.“

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Michaela Unteregger
Kommunikation Unteregger
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