Kinderbetreuungseinrichtungen müssen ausgebaut und flexibler werden
St. Pölten (OTS) – Nur noch sechs Tage: Am 1. September wird für die österreichischen ArbeitnehmerInnen die Arbeitszeitverlängerung, die Schwarz-Blau beschlossen hat, Realität: Die Chefs können Zwölf-Stunden-Tage anordnen – einen Anspruch auf eine Vier-Tage-Woche als Ausgleich für angeordnete Zwölf-Stunden-Tage gibt es nicht. 60-Stunden-Wochen sind 13 Wochen hintereinander möglich sowie Zwölf-Nachtstunden-Dienste über fünf Tage hindurch. Wenn ArbeitnehmerInnen sich für Zeitausgleich anstatt Geld als Abgeltungsform zu entscheiden, müssen die Arbeitgeber zustimmen.
Für den SPÖ NÖ Landesparteivorsitzenden Franz Schnabl bestehen folgende Kritikpunkte an diesem Gesetz, das ab 1. September gelten soll:
– Einen Anspruch auf eine Vier-Tage-Woche als Ausgleich für angeordnete Zwölf-Stunden-Tage gibt es nicht. Es sind dreizehn 60-Stunden-Wochen hintereinander möglich sowie Zwölf-Nachtstunden-Dienste über fünf Tage hindurch. Wenn ArbeitnehmerInnen sich für Zeitausgleich anstatt Geld als Abgeltungsform zu entscheiden, müssen die Arbeitgeber zustimmen.
– BetriebsrätInnen bzw. ArbeitsmedizinerInnen verlieren das Zustimmungsrecht zu Überstunden – und damit auch die Möglichkeit, eine bessere finanzielle Abgeltung, geblockten Zeitausgleich oder ähnliches für die ArbeitnehmerInnen herauszuverhandeln. Die gesetzliche Bestimmung einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung für Arbeitszeitverlängerungen wurde ersatzlos gestrichen. Statt jährlich 320 Überstunden können nun bis zu 416 Stunden angeordnet werden. Im Tourismus wird zudem die Mindestfreizeit von elf auf acht Stunden verkürzt.
– In Zukunft können die elfte und zwölfte Stunde ohne Abstimmung mit dem Betriebsrat angeordnet werden. Es ist einmalig in der Zweiten Republik, dass der Gesetzgeber den BetriebsrätInnen ein von der Arbeitsverfassung gewährtes Mitbestimmungsrecht streicht. Die betriebliche Sozialpartnerschaft, ein österreichisches Erfolgsmodell, wird damit ein Stück weit abgeschafft.
– Bei Gleitzeit beträgt die Obergrenze der Normalarbeitszeit künftig zwölf Stunden täglich (statt bisher zehn Stunden) – die elfte und zwölfte Arbeitsstunde werden nicht mehr als Überstunde ausbezahlt. Die Plusstunden werden im Rahmen des Gleitmodells 1:1 ausgeglichen. Für leitende Angestellte fallen die Höchstarbeitszeit-Bestimmungen, auch an Sonn- und Feiertagen können Überstunden angeordnet werden. – Es gibt Berufe, in denen schon jetzt zwölf Stunden gearbeitet werden kann. Hier muss man aber genauer hinsehen: Bei diesen Berufen sind dafür besondere Erholungsmöglichkeiten sowie ein hohes Maß an Planbarkeit durch die Dienstpläne und zusätzliche finanzielle Abgeltung vereinbart. Außerdem werden hier Überstunden nicht kurzfristig vom Chef angeordnet. Aus unserer Sicht wäre der umgekehrte Weg sinnvoller: Wir möchten eine Verbesserung für alle, statt einer Verschlechterung für viele.
Zwt.: Planbarkeit von Berufs- und Familienleben nicht mehr gegeben Die Planbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie Freizeit wird beeinträchtigt, bei entsprechender Häufigkeit der Anordnung auf Überstunden auch die Gesundheit. „Für viele Familien ist das kaum vorstellbar, weil die Kinderbetreuung fehlt. Nur 17,2 Prozent der niederösterreichischen Kindergärten haben nach 17 Uhr geöffnet, die meisten schließen im Sommer wochenlang“, erklärt SPÖ NÖ Landesparteivorsitzender, LHStv. Franz Schnabl: „Oft erfordert die Organisation der Kinderbetreuung eine ausgeklügelte Logistik und eine hohe Bereitschaft von Familie und Freunden, aber auch ArbeitgeberInnen und KollegInnen, hier zu unterstützen.“ Dennoch gäbe es Situationen, „da ist mit dem Organisieren und Unterstützen Ende. Es ist dann fast unmöglich, sein Kind gut betreut unterzubringen“, weiß Schnabl.
Er weist darauf hin, dass die Betreuungskosten derzeit monatlich mehrere hundert Euro ausmachen können: „Eltern mehrerer Kinder bleibt so unterm Strich kaum etwas, trotz höherem Arbeitsstundenausmaß. Dazu hat die Regierung auch noch den Kindergartenausbau zurückgefahren. Damit werden gerade Frauen noch mehr in Teilzeitarbeit gedrängt – weniger Lohn und weniger Pension sind die Folgen.“ Der Kinderwunsch dürfe nicht an der mangelnden Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheitern – „hier hat die Politik eine Verantwortung, um für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen“, ruft Schnabl die schwarz-blaue Regierung sowie die ÖVP NÖ zu größeren Anstrengungen auf.
Die finanziellen Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen dürften nicht zurückgefahren, sondern müssten vielmehr aufgestockt werden. Denn qualitativ hochwertige, flexible und kostenfreie Kinderbetreuungsplätze werden auch im Wettbewerb um die besten Arbeitsplätze und im Kampf gegen die Abwanderung immer wichtiger, weiß Schnabl: „Denn ein Kriterium für die ArbeitnehmerInnen ist längst nicht mehr ausschließlich der Verdienst – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat für die ArbeitnehmerInnen in Bezug auf die Jobauswahl hohe Priorität.“ „Gute Wirtschaft und ein soziales Niederösterreich brauchen eine gute Kinderbetreuung. Deshalb ist es wichtig, dass wir in unserem Bundesland flächendecken qualitative Kinderbetreuungseinrichtungen anbieten, mit erweiterten Öffnungszeiten und flexiblen Bring- und Abholzeiten. Es braucht endlich echte Wahlmöglichkeiten: Mit einer kostenfreien Betreuung und ganztägigen Betreuungsplätzen, die dem Arbeitsleben entsprechen, stärken wir diese für alle Frauen und Männer“, plädiert SPÖ NÖ Landesparteivorsitzender Franz Schnabl für eine Lösung im Sinne aller Eltern und Kinder.
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