Parlament: TOP im Nationalrat am 13. Juni 2018

CETA, Berichte der Volksanwaltschaft, Quecksilber-Verbot, neues Marktordnungs- und Pflanzenschutzgesetz, Erste Lesungen

Wien (PK) Mit einer Aktuellen Stunde eröffnet der Nationalrat am Mittwoch seine Sitzung. An der Spitze der Tagesordnung steht das seit langem in der Öffentlichkeit sowie in Plenar- und Ausschusssitzungen von Nationalrat und Bundesrat breit diskutierte Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA). Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats hat in dieser Woche noch ein dreistündiges öffentliches Hearing zum Thema abgehalten, ohne eine Annäherung der Standpunkte zu bringen.

Auf der Tagesordnung stehen zudem Berichte der Volksanwaltschaft über deren Tätigkeit im Vorjahr und deren umfassendes Aufgabengebiet, wobei ein Sonderbericht zu den Kinderrechten vorliegt. Die Abgeordneten diskutieren ferner über den Insolvenzschutz bei Pauschalreisen, Einheitliche Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, den Schutz der biologischen Vielfalt und das weitgehende Verbot von Quecksilber. Weitere Themen betreffen den Schutz der Ozonschicht, die thermische Sanierung, den Pflanzenschutz und die Marktordnung. Die Abgeordneten haben auch zahlreiche Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht – etwa zur Öffentlichkeit von Ausschüssen -, die einer Ersten Lesung unterzogen werden.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das Thema dafür wählt die Liste Pilz.

Nationalrat diskutiert über die Ratifizierung von CETA

Das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) hat in den letzten Monaten viel Staub aufgewirbelt. Die Meinungen dazu gingen stark auseinander. Einerseits wird befürchtet, dass die hohen Standards – etwa im Lebensmittel- im Umwelt- und Sozialbereich – unter starken Druck geraten könnten. Abgelehnt werden von einigen Seiten vor allem die Sonderklagsrechte für Investoren, die jedoch im Vergleich zu den bereits bestehenden Abkommen auf völlig neue Beine gestellt wurden. Andererseits wird argumentiert, dass Österreich mit seiner exportorientierten Wirtschaft vom Freihandel profitiere. Dadurch könnten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Die parlamentarische Debatte über CETA war dementsprechend intensiv: Sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat diskutierten im Plenum und in den Ausschüssen wiederholt über das Für und Wider des Abkommens.

Auch das mehr als dreistündige Hearing, das im Vorfeld des kommenden Nationalratsplenums im Wirtschaftsausschuss abgehalten wurde, führte zu keiner Annäherung der Standpunkte. Die Meinungen der ExpertInnen gingen genauso auseinander wie jene der Abgeordneten. Während etwa IHS-Chef Martin Kocher Bedenken gegen CETA zu zerstreuen versuchte und auf zu erwartende Vorteile für KonsumentInnen hinwies, warnten Alexander Egit von Greenpeace und Alexandra Strickner von Attac Österreich vor negativen Auswirkungen des Abkommens auf Umwelt- und Sozialstandards. Vor allem die in CETA enthaltenen Sonderklagsrechte für Investoren sind ihnen ein Dorn im Auge. Ein Lob für die neue Art des Streitschlichtungsmechanismus gab es hingegen vom ISDS-Experten Thomas Obersteiner. Auch der Rechtswissenschaftler August Reinisch ortet gravierende Verbesserungen gegenüber der klassischen adhoc-Schiedsgerichtsbarkeit.

So werden die Schiedsrichter im Voraus ausgewählt und zu jeweils einem Drittel aus Kanada, der EU und Drittländern bestellt. Die Verfahren sind öffentlich, Eingaben und Beilagen können im Internet eingesehen werden, die Entscheidungen des Schiedsgerichts müssen veröffentlicht werden und können auch in einem Berufungsverfahren angefochten werden. Grundsätzlich wird aber international darüber diskutiert, einen ständigen Schiedsgerichtshof einzurichten.

Nun steht das Abkommen im Nationalrat zur Ratifikation an. SPÖ und Liste Pilz lehnen dieses vehement ab und werfen der Regierung vor, die Ratifizierung überhastet durchziehen zu wollen; die SPÖ tritt für eine Volksabstimmung darüber ein. ÖVP, SPÖ und NEOS begrüßen CETA. SPÖ und FPÖ werfen einander in dieser Frage vor, umgefallen zu sein. Die FPÖ vertritt die Auffassung, dass dem Abkommen die Giftzähne gezogen worden seien. Für die SPÖ ist die Frage des Investorenschutzes der Knackpunkt.

CETA ist das erste umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit einem Industriestaat. Es soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Union und Kanada auf eine neue vertragliche Grundlage stellen und dafür einen umfassenden Rahmen bilden, wie es in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage heißt. In diesem Sinn enthält es unter anderem Bestimmungen über den Marktzugang für Waren, handelspolitische Schutzmaßnahmen, die Abschaffung technischer Handelshemmnisse, gesundheitspolitische und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Zoll- und Handelserleichterungen, Investitionen, Subventionen, grenzüberschreitende Dienstleistungen, die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, interne Regulierung, Finanzdienstleistungen, öffentliche Beschaffungen, geistiges Eigentum, Handel und nachhaltige Entwicklung sowie Transparenz und Streitbeilegung. Letztere ist in einem eigenen Abschnitt normiert, der detaillierte Regelungen über Konsultations- und Mediationsverfahren sowie Schiedsverfahren vorsieht.

Weite Teile von CETA sind bereits am 21. September vorläufig in Kraft getreten. Das betrifft etwa den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen. Dadurch sind gemäß den Erläuterungen bereits 98% aller Zolltariflinien abgeschafft. Insgesamt werden beide Seiten nach vollständiger Umsetzung die Zölle für mehr als 99% aller Zolltarifpositionen beseitigen (100% bei Industriewaren, 95% bei Agrarprodukten). Bei sensiblen Agrarprodukten wurden allerdings Marktzugangsquoten für Kanada vereinbart.

Grundsätzlich ist CETA ein sogenanntes gemischtes Abkommen, da es Kompetenzen sowohl der Europäischen Union als auch der Mitgliedstaaten berührt. Daher bedarf es für ein endgültiges Inkrafttreten auch der Genehmigung durch sämtliche EU-Länder. Insbesondere die im Abkommen enthaltenen Sonderklagsrechte für Investoren werden erst nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses in allen 28 EU-Staaten wirksam.

Gewerbeordnung bringt Insolvenzschutz bei Pauschalreisen in Einklang mit EU-Regeln

Weniger kontrovers wird sich die Debatte über die Änderungen in der Gewerbeordnung gestalten, die den Wirtschaftsausschuss einstimmig passierten. Konkret geht es darum, die Bestimmungen über den Insolvenzschutz bei Pauschalreisen im Einklang mit den Vorgaben der EU zu regeln. In diesem Sinn sieht die Novelle entsprechende Verordnungsermächtigungen vor und richtet zudem eine zentrale Kontaktstelle beim Wirtschaftsministerium zur Erleichterung der Verwaltungskooperation mit ähnlichen Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten ein. Durch den Einbau des Verzeichnisses der Reiseveranstalter in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) wird darüber hinaus sämtlichen aus der Pauschalreiserichtlinie resultierenden Meldeverpflichtungen – insbesondere dem Nachweis des Insolvenzschutzes – nachgekommen.

Volksanwaltschaftsbericht 2017

2017 haben sich 20.097 BürgerInnen von Österreichs Behörden ungerecht behandelt gefühlt. Das bedeutet ein erneutes Beschwerdeplus in der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Im Jahr davor waren es noch rund 18.500 BürgerInnen, die sich mit ihren Behördenproblemen an die Volksanwaltschaft wandten. In 80,1% (10.333) der Fälle wurde ein Prüfverfahren eingeleitet, 42,3% (3.026) aller Verfahren fielen dabei in den Bereich der inneren Sicherheit aufgrund der hohen Anzahl asylrechtlicher Beschwerden. Die zweitmeisten Prüfverfahren verzeichnet 2017 mit Problemen beim Arbeitsmarktservice, bei der Pflegeeinstufung oder bei der Auszahlung von Pensionen der Sozialbereich (21,5%) – gefolgt von der Justiz (13,4%) mit Schwierigkeiten durch lange Gerichtsverfahren, in Verfahren der Staatsanwaltschaft oder im Strafvollzug, wie aus dem Volksanwaltschaftsbericht 2017 hervorgeht, der dann am Programm des Plenums steht.

Bei den 495 präventiven Menschenrechtskontrollen, die 2017 in Anhalteorten wie Psychiatrien oder Alten- und Pflegeheime durchgeführt wurden, zeigt die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht auf, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Österreichs unterversorgt ist. Zudem wurde eine Gewaltzunahme in Kinderheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung festgestellt. Alten- und Pflegeheime sind laut der Volksanwaltschaft außerdem nicht ausreichend für die Zukunft gerüstet.

Volksanwaltschaft: Sonderbericht Kinderrechte

Die Abgeordneten beschäftigten sich dann mit dem Sonderbericht der Volksanwaltschaft zu Kindern und ihren Rechten in öffentlichen Einrichtungen. Die Volksanwaltschaft kritisiert darin, dass die Zahl an fremd untergebrachten Kindern und Jugendlichen in Österreich steigt. Die fünfjährige Prüfung hat außerdem ergeben, dass es zudem noch immer zu Gewalt und sexuellem Missbrauch kommt.

2016 lebten 8.423 Minderjährige in sozialpädagogischen Einrichtungen, 5.162 wurden von Pflegeeltern betreut. Die Zahlen steigen, 2016 waren es um vier Prozent mehr Kinder als 2015. Laut Volksanwaltschaft gibt es zu wenige Angebote zur Vermeidung von Fremdunterbringung. Sie empfiehlt den Ausbau ambulanter Unterstützung.

Bundesweit gesehen schneidet Wien am schlechtesten ab. Jedes 100. Kind lebt in Wien sowie in der Steiermark nicht bei seinen Eltern. In der Bundeshauptstadt kommt es in über 40% der behandelten Fälle zu einer Fremdunterbringung, in den anderen Bundesländern müssen erheblich weniger Kinder von ihren Eltern getrennt werden. Im Ausschuss zeigten sich die Volksanwälte aufgrund der steigenden Anzahl von Kindesabnahmen alarmiert.  

Einheitliche Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe

Auch mit diesem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, gleichzeitig soll es ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren beenden. Konkret legt der Entwurf Verordnungsermächtigungen fest, um die Implementierung der erforderlichen technischen Spezifikationen für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen zu gewährleisten. Normiert werden darüber hinaus auch bestimmte Pflichten, die der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes zu erfüllen hat. Die SPÖ kritisierte im Ausschuss mangelnde Transparenz und Vergleichbarkeit.

Schutz von Biodiversität 

Die Umsetzung der UN-Biodiversitätskonvention, die vor allem biodiversitätsreichen Entwicklungsländern beim Erhalt ihrer genetischen Ressourcen helfen soll, kann mit der Zustimmung aller Parlamentsfraktionen rechnen. Einer unkontrollierten Ausbeutung des Genmaterials, das etwa bei landwirtschaftlichen Züchtungen verwendet wird, will man durch ein Regelwerk zur fairen Nutzenverteilung beim Einsatz dieser Ressourcen hintanhalten. Umgesetzt wird die Konvention durch das Protokoll von Nagoya.

Weitgehendes Verbot von Quecksilber

Mit einer Novelle zum Chemikaliengesetzes soll Quecksilber weitgehend verboten werden. Der Handel mit dem toxischen Schwermetall wird großteils untersagt. Für medizinisch genutzte Chemikalien wird gemäß EU-Vorgaben eine eigene Meldestelle aufgebaut. Obwohl alle Abgeordneten das Quecksilber-Verbot und das neue Meldesystem für Chemikalien im Umweltausschuss grundsätzlich befürworteten, verweigerten SPÖ und Liste Pilz ihre Zustimmung. Grund dafür war ein Abänderungsantrag, der Vereinfachungen bei den Informationspflichten über Chemieprodukte vorsieht. Die Opposition erkennt darin einen Kniefall vor der Wirtschaft.

HCB-Skandal: NEOS stoßen Debatte über Altlastentsorgung an

Mit dem Chemikaliengesetz gemeinsam debattiert wird ein Antrag der NEOS, die den Skandal in einer Kärntner Blaukalkdeponie wieder aufgreifen, und schärfere Vorschriften zur Beseitigung gefährlicher Altlasten fordern. Konkret verlangen sie ein Maßnahmenpaket zur fachgerechten Altlastenentsorgung. Ende 2014 war mit Blaukalkabfall, der Hexachlorbenzol (HCB) enthielt, in einem Zementwerk im Görschitztal unsachgemäß verfahren worden. Umwelt, Landwirtschaft und Tourismus wurden dadurch massiv geschädigt. Die Initiative hat jedoch wenig Chancen auf ausreichende Zustimmung. Im Ausschuss hieß es von Regierungsseite,  die vorhandenen Gesetze seien einzuhalten, neue Gesetze brauche man nicht.

Förderung von thermischer Sanierung

Durch eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes soll die thermische Sanierung weiter gefördert werden. Die Änderung enthält noch keine konkreten finanziellen Angaben zu den Fördermitteln; diese wollen Umweltministerin Elisabeth Köstinger und Finanzminister Hartwig Löger in einem Zusagerahmen bis 2020 festlegen. Für 2018 und 2019 sind laut Köstinger für die thermischen Sanierung jetzt schon 42,6 Mio. € bzw. 42,7 Mio. € zusätzlich im Umweltbudget vorgesehen. Die Vorwürfe von SPÖ und Liste Pilz, man begrenze dadurch die Sanierungsförderung mit 2020, ließ die Ministerin im Umweltausschuss nicht gelten.

Schutz der Ozonschicht

Auf der Tagesordnung steht anschließend noch eine zweite UN-Umweltvereinbarung. Mit einer Änderung des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht haben sich die Vereinten Nationen das Ziel gesetzt, die industrielle Nutzung von klimaschädlichen Stoffen weiter einzudämmen. Konkret geht es um die Abkehr von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW), die seit den 1980er Jahren als Ersatz für die ozonschichtschädigenden  Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) eingesetzt werden, insbesondere in Kälte- und Klimaanlagen sowie in Isolierschaumstoffen. Bis 2036 soll der HFKW-Gebrauch in Industriestaaten schrittweise um 85% sinken. Entwicklungsländer erhalten mehr Zeit zur HFKW-Reduktion, nämlich bis 2045 bzw. 2047, und finanzielle Unterstützung aus dem dafür mit 6 bis 9 Mrd. USD zusätzlich dotierten Multilateralen Fonds (MLF). Für Österreich wird mit einer Beitragshöhe von 15 bis 20 Mio. € für die Laufzeit bis 2047 gerechnet. Nicht zuletzt in Hinblick auf das Klimaabkommen von Paris gelte es nun, diesen Schritt zu setzen, so Köstinger im Ausschuss.

Neues Marktordnungsgesetz bringt Erleichterung bei Direktzahlungen

Geänderte Vorschriften der sogenannten Omnibus-Verordnung der EU über Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geben den Mitgliedstaaten neue Spielräume zur Verringerung des Verwaltungsaufwands. Nach dem neuen Marktordnungsgesetz, das dann am Nationalratsprogramm steht, werden in Zukunft die Bestimmungen über die so genannten aktiven Betriebsinhaber nicht mehr zur Anwendung kommen. Bisher galt, dass an Personen, die Flughäfen, Wasserwerke und dauerhafte Sport- und Freizeitflächen betreiben sowie Eisenbahnverkehrsleistungen oder Immobiliendienstleistungen erbringen, keine Direktzahlungen gewährt wurden, außer sie konnten belegen, dass sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie etwa, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht unwesentlich ist. Die Anwendung der Regelung betraf in Österreich jedoch nur wenige Betriebe und verursachte damit übermäßig viel Verwaltungsaufwand.

Nach der neuen Regelung können nun Personen, die neben der landwirtschaftlichen Tätigkeit derartige Aktivitäten betreiben, ohne Erbringung zusätzlicher Nachweise Zahlungen erhalten. Flächen im abgegrenzten Bereich von Flughäfen oder als Teil von Golf- und anderen Sportplätzen bleiben damit weiterhin nicht beihilfefähig. Durch das Auslaufen der Milchquotenregelung entfallen die dafür vorgesehenen nationalen Regelungen der Marktordnung und werden gestrichen.

Novelle zum Pflanzenschutzgesetz

Das vorliegende Pflanzenschutzgesetz, das europäische Pflanzenschutzbestimmungen umsetzt, wird voraussichtlich breite Zustimmung finden. Es zielt darauf ab, die phytosanitäre Sicherheit zu verbessern, die Einschleppung bzw. Ausbreitung gefährlicher Pflanzenschädlinge zu verhindern und die Effizienz der amtlichen Kontrollen zu steigern. Konkret geht es dabei um die Ausweitung der verpflichtenden Pflanzengesundheitszeugnisse auf sämtliche Handelsströme zwischen Unternehmen sowie um die Verschärfung der Einfuhrkontrollen. Geplant sind zudem auch harmonisierte Monitoring- und Ausmerzverpflichtungen.

Erste Lesungen

Am Ende der Sitzung stehen zahlreiche Vorschläge von Abgeordneten zur Änderung der Geschäftsordnung auf dem Programm, die einer Ersten Lesung unterzogen werden. Etliche der Vorschläge beruhen auf Empfehlungen der in den Jahren 2014 und 2015 tagenden Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie in Österreich. Ein weiterer Antrag zielt auf mehr Transparenz bei der Bestellung des OGH-Präsidiums ab, dieser soll dann im Justizausschuss beraten werden.

NEOS wollen Ausschusssitzungen öffentlich machen

Die NEOS sprechen sich dafür aus, Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich zu machen. Ausnahmen soll es nur dann geben, wenn über vertrauliche Dokumente beraten wird bzw. ein Ausschuss ausdrücklich die Vertraulichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit seiner Verhandlungen beschließt. Auch Ton- und Bildaufnahmen sollen in der Regel zulässig sein. Dass die Ausschüsse derzeit zumeist unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen, ist nach Meinung der NEOS mit einem modernen Verständnis von Parlamentarismus nicht vereinbar.

Liste Pilz will mehr Transparenz bei der Bestellung des OGH-Präsidiums

Als intransparent kritisiert die Liste Pilz die Besetzung von PräsidentIn und VizepräsidentInnen des OGH und schlägt daher die Besetzung der Funktionen auf Basis eines Besetzungsvorschlags der Vollversammlung der Mitglieder des OGH vor. Darüber hinaus sollte der Justizminister bei Richterbestellungen zu einer Mitteilung an die Stellen, die Besetzungsvorschläge erstellt haben, verpflichtet sein, wenn er von diesen Besetzungsvorschlägen abweicht. Dadurch würde ein nachvollziehbarer Entscheidungsprozess gefördert und jeglicher Anschein politischer Einflussnahme beseitigt.

Mehr Expertise für Abgeordnete

In einer Initiative schlägt die SPÖ vor, jedem Abgeordneten das Recht einzuräumen, sich einmal im Jahr direkt an den Rechts- und Legislativdienst des Parlaments zu wenden. Vom Ersuchen um eine rechtliche Expertise sollen Ausarbeitungen zu Gesetzentwürfen, Plenarvorlagen und politischen Konzeptionen allerdings ausgenommen sein. Weiters sollen dem Antrag zufolge Sachverständige und andere Auskunftspersonen künftig auch ohne Mehrheitsbeschluss – beschränkt auf ein jährliches Verlangen pro Klub – zu Ausschussberatungen hinzugezogen werden können. Auch die zulässige Zahl der von einer Minderheit verlangten Gebarungsprüfungen durch den Rechnungshof soll erhöht werden. Begründet wird die Initiative damit, dass das Parlament bei komplexen Gesetzesmaterien auch auf externe Expertinnen und Experten angewiesen ist. Zudem wird, was die Inanspruchnahme des wissenschaftlichen Dienstes betrifft, auf das Vorbild des deutschen Bundestags verwiesen.

Live-Stream von öffentlichen Ausschusssitzungen

Ein weiterer Antrag der SPÖ zielt darauf ab, öffentliche Ausschusssitzungen des Nationalrats in Hinkunft per Live-Stream zu übertragen und die entsprechenden Aufzeichnungen auch als „Video on demand“ auf der Parlaments-Website zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen mehr Menschen die Möglichkeit erhalten, Ausschusssitzungen zu verfolgen, und insgesamt ein niederschwelliger Zugang zu parlamentarischen Debatten gewährleistet werden. Außerdem sollen nach Meinung der SPÖ die Bestimmungen für Parlamentarische Enqueten und Enquete-Kommissionen, was die Frage Öffentlichkeit betrifft, präzisiert werden. Da Parlamentarische Enqueten grundsätzlich für eine öffentliche Erörterung politischer Sachfragen gedacht seien, sollen diese künftig jedenfalls öffentlich sowie Ton- und Bildaufnahmen zulässig sein. Enquete-Kommissionen, bei denen der internen Vorberatung und Diskussion ein höheres Gewicht zukomme, sollen hingegen selbst beschließen können, welche Sitzungen öffentlich und welche nicht-öffentlich abgehalten werden.

Auch eine jährliche Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers im Nationalrat über aktuelle Gesetzesvorhaben steht auf dem Wunschzettel der SPÖ. Diese Erklärung soll innerhalb von zwei Monaten nach Tagungsbeginn abgegeben werden und vor allem den Zweck haben, die interessierte Öffentlichkeit über die Legislativvorhaben der jeweiligen Tagung zu informieren.

Attraktivere parlamentarische Behandlung von Volksbegehren

Vorrangig auf eine attraktivere parlamentarische Behandlung von Volksbegehren zielt die dritte Geschäftsordnungs-Initiative der SPÖ ab. Demnach soll mit eigenen Volksbegehrens-Sitzungen ein neuer Typus von Plenarsitzungen geschaffen werden, bei denen es ausschließlich um das jeweilige Bürgeranliegen geht. Eine solche Sitzung ist sowohl bei der Aufnahme der Beratungen über ein Volksbegehren – spätestens vier Wochen nach dessen Einlangen – als auch am Ende des Beratungsprozesses vorgesehen. Neu wären auch ein Rederecht der InitiatorInnen eines Volksbegehrens im Plenum und die Verpflichtung des Nationalrats, einen eigenen Ausschuss zur Vorberatung eines Bürgerbegehrens einzusetzen.

Um die Bevölkerung besser über alle im Nationalrat eingelangten Volksbegehren zu informieren, plädiert die SPÖ zudem für die Einrichtung einer eigenen Internet-Plattform des Parlaments. Auf dieser Plattform soll es den Klubs auch möglich sein, Stellungnahmen zu einem Volksbegehren abzugeben.

SPÖ will elektronische Einbringung von Bürgerinitiativen ermöglichen

Schon jetzt ist es möglich, im Nationalrat eingebrachte Bürgerinitiativen und Petitionen elektronisch zu unterstützen. Die Initiative selbst muss derzeit allerdings noch in Papierform – unter Beilage von 500 Unterschriften – vorgelegt werden. Das soll sich, geht es nach einem weiteren Antrag der SPÖ, ändern. Künftig sollen die InitiatorInnen die Wahl haben, ob sie dem Hohen Haus eine Bürgerinitiative in elektronischer Form oder in Papierform vorlegen, wobei die elektronische Unterschriftensammlung auf einer eigenen Plattform – unter Zuhilfenahme des Zentralen Wählerregisters – erfolgen soll. Für die Erreichung der notwendigen 500 elektronischen Signaturen ist eine Frist von einem Jahr vorgesehen. Die Zahl der von einem Erstunterzeichner gestarteten Initiativen soll auf gleichzeitig fünf beschränkt werden.

Nichts ändern soll sich laut Antrag an der Möglichkeit für Abgeordnete, Bürgeranliegen mit ihrer Unterstützung als Petition einzubringen. Allerdings soll auch für Petitionen – wie für Bürgerinitiativen – ausdrücklich festgeschrieben werden, dass sie weder Datenschutzinteressen Dritter verletzen noch beleidigende Äußerungen enthalten dürfen. Darüber hinaus will die SPÖ ErstunterzeichnerInnen von Bürgerinitiativen das Recht einräumen, zu Beginn der inhaltlichen Behandlung im Petitionsausschuss eine kurze einleitende Stellungnahme abzugeben. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) jan/keg

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