Österreichs Nautik Urlauber an Kroatiens Küsten

AC Nautik – Küstenpatent aktuell

Gössendorf/ Wien (OTS) Bootfahren in Kroatien – Segeln in Kroatien – Küstenpatent – AC Nautik

Einreise per Boot auf dem Wasser:
Der nächstliegende Zollhafen (Port of Entry) ist direkt anzulaufen, das Boot muss unter Vorlage der Papiere einklariert werden und nachfolgende Gebühren sind zu entrichten:

• Gültiges Küstenpatent mit Funkberechtigung,
• Entgelte für die Sicherheitseinrichtungen/Umweltschutz entrichten,
• Aufenthaltsgebühr/Kurtaxe zahlen – je nach Länge des Schiffs und Länge des Zeitraums, für 8, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr.
• den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug, entsprechend den Sondervorschriften zu melden.
 
Port of Entry sind in alphabetischer Reihenfolge:
Dubrovnik – Korčula – Mali Lošinj – Ploče – Poreč – Pula – Raša – Rijeka – Rovinj –  Šibenik – Split – Ubli – Umag – Vela Luka und Zadar.

Einreise mit den Boot über Land:
Ein Großteil der Bootseigner erreicht Kroatien auf dem Landweg und führt das Boot mit sich, dieser muss das Boot beim Grenzübertritt mündlich deklarieren. Seit 2009 darf nur noch der Bootseigner oder ein Spediteur mit einer schriftlichen Vollmacht – ausgestellt vom Bootseigentümer – nach mündlicher Deklaration die kroatische Grenze passieren.

Der Bootseigner mit Küstenpatent hat nach seiner Ankunft am Ziel in Kroatien bzw. unmittelbar nach dem das Boot zu Wasser gelassen wurde, Folgendes zu erledigen:
• Entgelte für die Sicherheitseinrichtungen/Umweltschutz entrichten, die Gebühren werden nach der Bootslänge berechnet.
• Aufenthaltsgebühr/Kurtaxe zahlen – je nach Länge des Schiffs und Länge des Zeitraums, für 8, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr (siehe oben). Bitte beachten Sie diese Gebühren wurden 2018 kräftig angehoben.
• Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.

Vignette ade:
Seit dem Beitritt Kroatien zur EU erhalten Sie bei der Anmeldung im Hafenamt keine Vignette mehr, sondern nur noch einen Zahlungsbeleg für die Entrichtung der Entgelte. Diesen bitte immer und allzeit auf dem Boot mit sich führen.

Bootfahren mit den Küstenpatent in Kroatien – Geschwindigkeit und Abstand

Erlaubtes Tempo der Boote und der Mindestabstand vom Strand bzw. von der Küstenlinie:
• 5 kn bis 150 m Abstand,
• 8 kn 150 m bis 300 m Abstand,
• Gleitfahrt ab 300 m Abstand, außer es ist verboten.

Boote bis zu 24 m Länge müssen, bei Ein- und Ausfahrten in Häfen – im Radius von einer Seemeile, größeren Schiffen ausweichen. Das Ausweichen gilt auch in schmäleren Kanälen.

Wasserfahrzeuge und der Mindestabstand zur Küste

Die in Kroatien geltenden Verkehrsbestimmungen sind umfangreich und durch zahlreiche Ausnahmen und Verbote geregelt. Hier ist es der Abstand der Schiffe, Boote und Yachten den sie bei Ihrer Fahrt vor der kroatischen Küste zu beachten haben:

• alle moteresierten Boote benötigen einen Bootsschein (Küstenpatent)
• Segelschiffe und Motorboote müssen mindesten 50 m Abstand zur Küste einhalten
• Yachten mindestens 150 m
• Schiffe und Hydroflugzeuge mindestens 300 m
• Paddel- und Tretboote, Kajaks, Kanus, Ruderboote und Surfer dürfen auch in einem Abstand von weniger als 50m vor der Küste fahren.

Für Badestrände und Natur-Badegewässer gelten Mindestabstände:
• Badestrände 50 Meter
• Naturstrand-Badegewässer 150 m Abstand zum Ufer.  

Rückfragen & Kontakt:

AC Nautik e.U
Herrn Martin Fuchshofer
Telefonnummer: +43 (0)6763074163
E-Mail: support@kuestenpatent-kroatien.at
www.kuestenpatent-kroatien.at

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Quelle