OGH-Spruch dürfte Großteil der Angebote auf Plattformen betreffen.
Wien (OTS) – Sharing bleibt möglich, Bereicherung im großen Stil nicht: Solchen unlauteren Praktiken schiebt der OGH zum wiederholten Mal einen Riegel vor – mit einem aufsehenerregenden Spruch: Wer seine Mietwohnung über eine Plattform untervermietet, riskiert den eigenen Mietvertrag. Die Einnahmen müssen jedenfalls vorsichtig kalkuliert werden und sollten die Miete nicht übersteigen: „Der OGH schiebt dem Mieten von Wohnungen, um sie dann über Plattformen gewinnbringend weiterzuvermieten, richtigerweise einen Riegel vor“, begrüßt Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), den Spruch. Das dürfte auf einen großen Teil der Angebote zutreffen. Der OGH hat sich damit zu wiederholten Mal mit der unerwünschten Verwertung von Wohnungen über Plattformen kritisch auseinandergesetzt: 2014 wurde entschieden, dass Eigentumswohnungen nur über Sharing-Plattformen vermietet werden dürfen, wenn alle Miteigentümer zustimmen.
OGH-Spruch + Regierungsprogramm = spannende Zeiten für Super-Hosts
„Damit ist klar: Die gewerbsmäßige Beherbergung gehört in professionelle Hände, wenn sie einen gewissen Rahmen überschreitet“, hält Reitterer fest – aus mehreren Gründen: Werden Wohnungen an Touristen vermietet, verknappen sie das Angebot auf dem Wohnungsmarkt und die Mieten steigen. Noch drastischer sind die Auswirkungen auf Volkswirtschaft, Arbeitsmarkt und öffentliche Hand: Eine einzige Plattform soll 2016 mehr als 80 Mio. Euro umgesetzt haben – ohne einen einzigen Mitarbeiter in Österreich. „Qualitätshotels beschäftigen für Umsätze in der Höhe 800 bis 1.000 Mitarbeiter und führen dafür Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe ab“, auch Umsätze macht Reitterer deutlich. Dass die Regierung die Sharing Economy verpflichten will, Steuerdaten an die Finanz zu übermitteln, stößt ins selbe Horn: „Zusammen mit diesem richtungweisenden OGH-Spruch beginnen für viele Super-Hosts spannende Zeiten.“
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