Nicht registrierte chemische Stoffe dürfen weder hergestellt noch importiert werden

REACH-Registrierungspflicht von Chemikalien endete mit 31. Mai 2018

Wien (OTS) Mit der REACH-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, wurden Unternehmen verpflichtet, alle Stoffe und Gemische ab einer Produktions- oder Importmenge von 1 Tonne/Jahr und Unternehmen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Damit wurde ein wesentlicher und wichtiger Schritt zum umfangreichen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, aber auch für den freien Verkehr von Stoffen im europäischen Binnenmarkt im Zusammenhang mit Chemikalien gesetzt. Hersteller und Importeure sind damit verpflichtet aufzuzeigen, wie diese Stoffe sicher verwendet werden können. „Mit Ende der Registrierungsfrist wurde ein wichtiger Meilenstein in diesem sensiblen Bereich erreicht. Es dürfen ab sofort nicht registrierte chemische Stoffe und Gemische weder hergestellt noch importiert werden“, so ein Sprecher des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus.

REACH – was ist das?

REACH steht für die Begriffe „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“ (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Die REACH-Verordnung gilt unter anderem für Chemikalien, die in Konsumprodukten enthalten sind wie etwa in Reinigungsprodukten, Farben, Lacken oder Erzeugnissen wie Kleidung, Möbeln und Elektrogeräten. Die Verordnung hat daher Auswirkungen auf viele Unternehmen in Europa. Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie, was bedeutet, dass nur chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden dürfen, für die in einem genau definierten Datensatz zum Beispiel die Toxizität oder das Umweltverhalten festgehalten ist. Von der ECHA werden die Registrierungen auf ihre Vollständigkeit geprüft und nach Bezahlung einer Gebühr dürfen diese hergestellt, importiert und auf den Markt gebracht werden.

REACH und Nanomaterialien

Im April dieses Jahres wurde von den Mitgliedsstaaten ein Kommissionsvorschlag angenommen, wonach auch Eigenschaften und Wirkungen von Stoffen in Nanoform detailliert beschrieben und bewertet werden müssen. Dadurch erhalten Behörden bessere Informationen über die Eigenschaften von Nanomaterialien, über deren sichere Verwendung und mögliche Risiken für die Gesundheit und die Umwelt. Eine Kernforderung des „Österreichischen Aktionsplans – Nanotechnologie“ aus 2010 ist damit erfüllt.

Nähere Informationen unter: echa.europa.eu/de/home, www.reachhelpdesk.at

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Michael Strasser
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 1 71100 – DW 606716
michael.strasser@bmnt.gv.at
http://bmnt.gv.at

[ad_2]

Quelle