NEOS zu Kuhhaftungs-Gesetz: Unklare Neuregelung gefährdet unsere Almen

Karin Doppelbauer: „Unmittelbar nach einem nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteil eine völlig unklare Regelung zu verabschieden, ist unseriös und populistisch.“

Wien (OTS) Klar ablehnend reagiert NEOS-Landwirtschaftssprecherin Karin Doppelbauer auf die geplante Änderungen in der Tierhalterhaftung durch das Haftungsrechtsänderungsgesetz kommende Woche im Plenum des Nationalrates. Die Novelle hat den Justizausschuss diese Woche mit ÖVP/FPÖ-Mehrheit passiert, obwohl sich zahlreiche Experten_innen, darunter der OGH, in der Begutachtung eindeutig und vehement dagegen ausgesprochen hatten. Für Doppelbauer ist dieses Gesetz, in Reaktion auf ein Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom Februar zu einem tragischen Kuh-Unfall mit Todesfolge, vollkommen überschießend und populistisch: „Das ist schlechteste Anlassgesetzgebung und bedroht unsere bewirtschafteten Almen und deren gemeinsame Nutzung. Die geplante Regelung gibt trügerisch vor, für Rechtssicherheit zu sorgen. Das tut sie aber nicht – viel zu unbestimmt und zu kompliziert ist die neue Bestimmung, als das es den Landwirt_innen wirklich hilft.“

„Wir wollen das Almen sowohl von der Landwirtschaft als auch von Wanderinnen und Wanderern genutzt werden können. Das funktioniert mit Hausverstand und guter Informationsarbeit bei allen Beteiligten, aber sicher nicht mit einem populistischen und juristisch schlechten Schnellschuss. Durch dieses Gesetz verhindern wir keinen einzigen Unfall.“ so Doppelbauer. „Hier sind ÖVP und FPÖ völlig unreflektiert vorgegangen. Es bleibt zu hoffen, dass die Vernunft siegt und der Antrag nächste Woche abgelehnt wird.“

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