NEOS zu Gastronomie-Öffnung: Wer soll die absurden Regelungen kontrollieren?

Sepp Schellhorn: „Wer unter diesen Umständen auf Nummer sicher gehen will, sperrt am besten gar nicht erst auf. Die Regierung muss praxistaugliche Regelungen und Rechtssicherheit liefern.“

Wien (OTS) „Diese Regeln wurden ganz offensichtlich von Menschen gemacht, die noch nie einen Gast bewirtet haben“, sagt NEOS-Wirtschafts- und Tourismussprecher Sepp Schellhorn zu der heute in der täglichen Regierungspressekonferenz angekündigten neuen Verordnung für die Gastronomie. „Abgesehen davon, dass schon wieder schöne Imagevideos online gestellt werden, bevor die tatsächliche Verordnung veröffentlicht wird – die Auszüge aus der Verordnung, die bereits durchgesickert sind, verheißen nichts Gutes. Im Gegenteil: Eigentlich müssten wir dann gleich zulassen.“

Schellhorn verweist etwa auf den geplanten Punkt 5 der Verordnung, wonach der Betreiber „Besuchergruppen nur dann einlassen darf, wenn diese aus 1. maximal vier Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, denen gegenüber Obsorgepflichten vorhanden sind, bestehen. oder 2. aus Personen bestehen, die im gemeinsamen Haushalt leben“. Schellhorn: „Wie soll ein Wirt denn kontrollieren, ob das stimmt? Muss ich etwa einen Meldezettel und Geburtsurkunden von jedem verlangen?? Und wer zahlt die Strafe, wenn der Gast falsche Angaben macht? Muss der Wirt jetzt auch noch als Detektiv tätig werden und den gemeinsamen Haushalt überprüfen? Das ist doch alles absurd.“

Generell sei die Frage der Haftung gänzlich ungeklärt, so Schellhorn. „Köstinger meinte: Wirte und Gäste müssten darauf schauen, dass die Schutzmaßnahmen auch eingehalten werden – was heißt das? Wer haftet, wenn etwas passiert?“

Völlig praxisfremd sei auch, dass Kellner und Gäste einander nie näher als einen Meter kommen dürfen. „Wenn ich einen Gast beim Eingang abhole und zum Tisch bringe, müsste dann ein Korridor von drei Metern bestehen – so einen Cat Walk haben aber die wenigsten Lokale“, sagt Schellhorn. „Und was passiert, wenn ein Gast vom Tisch aufsteht, weil er aufs Klo will, während gerade ein Kellner mit vollem Tablett um die Ecke biegt? Werden die dann beide gestraft oder müssen sofort in Quarantäne? Das sind alles Fragen, auf die wir bis heute keine Antworten haben. Und von allem, was wir bis jetzt wissen, muss man leider aus Wirtesicht sagen: Wer unter diesen Umständen auf Nummer sicher gehen will, sperrt am besten gar nicht erst auf. Um das zu verhindern, muss die Regierung rasch praxistaugliche Regelungen und vor allem Rechtssicherheit liefern.“

Rückfragen & Kontakt:

Parlamentsklub der NEOS
01 40110-9093
presse@neos.eu
http://neos.eu

[ad_2]

Quelle