NEOS bringt Beschwerde gegen Gelegenheitsverkehrsgesetz vor VfGH

Christoph Wiederkehr: „Tausende Arbeitsplätze in Wien sind gefährdet!“

Wien (OTS) Die von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossene Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes ist nicht nur eine Zumutung für viele Mietwagen-Betreiber und die Konsument_innen, sondern birgt auch eine Reihe von rechtlich äußerst strittigen Passagen, sind sich NEOS Wien Klubobmann Christoph Wiederkehr und NEOS Verkehrssprecher Douglas Hoyos bei einer Pressekonferenz einig. „Durch die Novelle sind tausende Arbeitsplätze in Wien gefährdet. Es geht um die Existenz vieler kleiner heimischer Unternehmen, die etwa in der Krankenbeförderung oder im Tourismus tätig sind. Wir sehen uns als Anwalt dieser Unternehmen und deren Mitarbeiter_innen und werden mit ihnen gemeinsam vor den VfGH gehen“, so Christoph Wiederkehr.

NEOS unterstützt heimische Unternehmen mit Beschwerde beim VfGH

„Die Regelung mit Fixtarifen sowohl für Taxis als auch für Mietwagen ist ein schwerer Eingriff in die Erwerbsfreiheit“, so Douglas Hoyos. „So ein Eingriff müsste wichtigen öffentlichen Interessen dienen und auch verhältnismäßig in den gewählten Mitteln sein. Wir sehen beides nicht, im Gegenteil!“

Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch: „Die Novelle ist in Wahrheit eine ‚Lex Taxi‘, die ausschließlich dem Konkurrenzschutz dient. Neben dem schweren Eingriff in die Erwerbsfreiheit kommt noch dazu, dass der Gesetzgeber zwei völlig unterschiedliche Gewerbe gleich behandelt – dies verstößt gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung, Ungleiches auch ungleich zu behandeln. Daher wird die Gelegenheitsverkehrs-Gesetz-Novelle einer Prüfung durch den VfGH nicht standhalten.“

Vielfalt der Anbieter berücksichtigen

Das Beförderungsgewerbe befindet sich in einem rasanten Umbruch. Daher muss es moderne, faire Spielregeln für alle Betreiber geben. Diese müssen aber völlig neu gedacht werden und dürfen sich nicht am antiquierten Vorbild des Taximarktes orientieren. Zudem werden Mietwagen künftig Verpflichtungen, nicht aber Privilegien der Taxis erhalten – etwa das Fahren auf der Busspur. Dazu kommt: Bis zum geplanten Inkrafttreten der Novelle am 1.9.2020 müssten rund 9.500 Mietwagenfahrer_innen den Taxischein machen, was aus Kapazitätsgründen unmöglich ist. Der Verlust des Arbeitsplatzes steht für tausende Mietwagenfahrer_innen im Raum.

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