Nationalrat beschließt Aufstockung des Härtefallfonds auf 3 Mrd. €

Überbrückungsgarantien werden bis Jahresende verlängert

Wien (PK) Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat der Nationalrat heute drei Initiativanträge der Regierungsparteien, die unter einem verhandelt wurden, einstimmig beschlossen. Dies betrifft unter anderem die Aufstockung des Härtefallfonds auf 3 Mrd. €, die Schließung von Steuerlücken beim Umsatzersatz, die Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken sowie die Verlängerung von Rückzahlungserleichterungen für Unternehmen in Zusammenhang mit schlagend gewordenen Haftungen und Garantien.

Außerdem befassten sich die Abgeordneten mit dem Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2020, der coronabedingt erstmals einen dritten Teil beinhaltet.

Härtefallfonds wird auf 3 Mrd. € aufgestockt

Der Härtefallfonds wird um eine Milliarde Euro auf maximal drei Milliarden Euro ausgeweitet, dafür hat sich heute der Nationalrat einstimmig ausgesprochen. Dies war aufgrund der Verlängerung und Ausweitung des potentiellen Förderkreises erforderlich. Im Rahmen eines diesbezüglichen Abänderungsantrags zum Härtefallfondsgesetz wurde außerdem klargestellt, dass bei den mehrfach geringfügig bzw. fallweise Beschäftigten der pandemiebedingte Verlust eines Gesamteinkommens über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nicht zum Verlust der Anspruchsberechtigung führt. Des Weiteren gab es eine Gesetzesbereinigung betreffend Non-Profit-Organisationen. Die Änderungen basierten auf einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen.

Die Abgeordneten aller Fraktionen begrüßten die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie. Trotz ihrer Zustimmung kritisierten die SozialdemokratInnen, dass die Stundungsmöglichkeiten am 30. Juni 2021 auslaufen würden. Mittels eines in der Debatte eingebrachten Entschließungsantrags forderte Christoph Matznetter (SPÖ) eine Verlängerung bis Jahresende, außerdem müsse eine Richtlinie, welche die Beantragung des Härtefallfonds für Betrachtungszeiträume zwischen dem 15. Juni 2021 und Jahresende 2021 ermöglicht, erlassen werden. Die SPÖ-Initiative fand jedoch keine Mehrheit im Plenum.

Gabriel Obernosterer (ÖVP) betonte, dass laut dem Internationalen Währungsfonds die österreichischen Corona-Hilfen international beispielgebend sein würden. Die Pandemie sei zwar „fast vorbei“, es gehe nun um die gezielte Unterstützung von Betrieben in der Veranstaltungsbranche oder im Städte- und Kongresstourismus. Eva Blimlinger (Grüne) verwies auf die Wichtigkeit der Ausweitung und Verlängerung des Härtefallfonds für die mehrfach geringfügig Beschäftigten.

Für Erwin Angerer (FPÖ) ist die Fortführung der Hilfsmaßnahmen wichtig, da es weiterhin überzogene Einschränkungen der Bundesregierung geben würde. NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer forderte eine Evaluierung der Wirtschaftshilfen, um für etwaige zukünftige Hilfsinstrumente die erhofften Effekte feststellen zu können. Die SPÖ- Abgeordneten Kai Jan Krainer sowie Julia Herr forderten eine Debatte darüber, wer künftig „für die Krise bezahlen soll“. Da die Pandemie die seit Jahrzehnten zunehmenden Ungleichheiten verstärke, sei es „Zeit für eine Millionärssteuer“, so Herr.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Finanzminister Gernot Blümel zeigten sich ebenfalls über die Verlängerung der Hilfsmaßnahmen erfreut. Man habe gleichzeitig Investitionen gefördert und die nötigen Unterstützungsleistungen gesetzt, so Schramböck. Die nun gesetzten Öffnungsschritte würden nun Wirkung zeigen, das würden auch die laufend nach oben revidierten Wachstumszahlen belegen. Laut Blümel ist es in der aktuellen Situation wichtig, die weiterhin hart getroffenen Branchen zu unterstützen. Denn durch den überdurchschnittlich hohen BIP-Anteil des Tourismus und der Dienstleistungsbranche sei Österreich im internationalen Vergleich stärker von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.

Verlängerung von Überbrückungsgarantien bis Jahresende

Ebenso einstimmig einigten sich die Abgeordneten auf eine Verlängerung der Überbrückungsgarantien. Die Grundlage dafür bildete ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien zu den Änderungen des KMU-Förderungsgesetzes sowie des Garantiegesetzes. Die bisher bis 30. Juni mögliche Vergabe von AWS/ÖHT-COVID-Überbrückungsgarantien und Haftungen, die das Kreditrisiko vollständig abdecken, kann nun bis 31. Dezember verlängert werden. Es sind auch weiterhin keine Verzugs- oder Stundungszinsen zu bezahlen. Weitergeschrieben wird die Voraussetzung, dass die Übernahme einer Verpflichtung im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation erfolgen muss. In gleichem Sinne wurden die im Rahmen von 100%-Garantien übernommenen Forderungen bis 31.12.2021 verlängert. Die Stundung endet jeweils mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zudem soll Förderwerbern das Auffinden der Richtlinien erleichtert und für die Abwicklungsstellen die Verpflichtung geschaffen werden, die Richtlinien im Internet zur Abfrage bereitzuhalten.

Ein während der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der NEOS, der von der Bundesregierung Maßnahmen für eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten einfordert, fand hingegen keine Mehrheit im Plenum. Angesichts der pandemiebedingten Wirtschaftseinbrüche könne es sich Österreich nicht mehr leisten, das Land mit den restriktivsten Öffnungszeiten in Europa zu sein, so die AntragstellerInnen.

Coronabedingte Änderungen im Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- und Alkoholsteuergesetz

Mit einer Änderung im Einkommensteuergesetz soll klargestellt werden, dass Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze ab der Veranlagung 2020 von der Steuerfreiheit ausgenommen sind. Das betrifft die Zuwendungen aus dem Härtefallfonds, aufgrund des ABBAG-Gesetzes sowie den NPO-Lockdown-Zuschuss. Im Sinne einer Gleichbehandlung sollen zudem ab der Veranlagung 2021 Zuwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze darstellen, von der Steuerfreiheit ausgenommen werden. Ein entsprechender Initiativantrag der Regierungsparteien, inklusive eines dazu eingebrachten Abänderungsantrags, wurde einstimmig angenommen.

Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes umfassen die Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken bis Ende 2021 sowie nötige Anpassungen für Reiseleistungen aufgrund der EU- Mehrwertsteuerrichtlinie. Zudem wird die Steuerbefreiung von Ethanol bis Ende 2021 verlängert und deshalb das Alkoholsteuergesetz geändert.

Volksanwaltschaft verzeichnet Beschwerdeplus für das Jahr 2020

In der Folge wurde der Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2020 im Plenum einstimmig zur Kenntnis genommen. Neben den traditionellen Bänden über die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und über die präventive Menschenrechtskontrolle fasst erstmals ein dritter Band jene Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft zusammen, die in direktem Zusammenhang zu COVID-19 stehen. Mit 18.000 Beschwerden verzeichnete die Volksanwaltschaft 2020 ein deutliches Plus im Vergleich zum Vorjahr (2019: 16.600). Auf die Corona-Pandemie waren 2020 1.200 Anliegen zurückzuführen. Diese beinhalteten etwa Anfragen und Beschwerden zu Polizeistrafen infolge unklar kommunizierter Rechtslagen, zur Auszahlung von Unterstützungsleistungen, zu Besuchs- und Ausgangsverboten in Alten- und Pflegeheimen, zur Zentralmatura, zu Homeschooling und zu Einschränkungen in den Justizanstalten. (Schluss Nationalrat) med

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