Innsbruck (OTS) – Skitouren auf Pisten, Langlaufen auf Loipen oder auch Rodeln auf Rodelwegen muss nach Ablauf des harten Lockdowns möglich sein – unabhängig davon, ob Anlagen präpariert oder entsprechend gesichert sind. Dies fordert aktuell der Österreichische Alpenverein.
In Zeiten des Lockdowns ist es verboten, Sportstätten zu betreten. Derzeit ist allerdings unklar, ob aktuell nicht in Betrieb stehende Pistenanlagen, die für den alpinen Skisport in Vorbereitung sind, ebenfalls als Sportstätten im Sinne der Verordnung gelten. Relevant ist das vor allem für Skitourengeher: Die Frage drängt sich nämlich auf, ob das Skitourengehen auf Pisten durch die derzeitige Maßnahmenverordnung gestattet ist oder nicht. Hier ortet der Österreichische Alpenverein dringend Klärungsbedarf und fordert in diesem Zusammenhang eine Klarstellung zu Gunsten der erlaubten Bewegung in der Natur:
„Nach Ablauf des harten Lockdowns braucht es eine gesetzliche Klarstellung: Die Bewegung in der Natur, sei es das Tourengehen auf Skipisten, Langlaufen auf Loipen oder auch das Rodeln auf Rodelwegen muss möglich sein – unabhängig davon, ob diese Anlagen nun beschneit, präpariert oder entsprechend gesichert sind“, so Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora. „Sportliche Betätigung leistet besonders in Zeiten wie diesen einen unschätzbaren Beitrag zur körperlichen und mentalen Gesundheit. Es wäre ein fatales Zeichen, den Sport im Freien – selbstverständlich unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen – zu verbieten.“
Laut Alpenverein nimmt die Zahl der Tourengeher jedes Jahr weiter zu: 500.000 bis 600.000 Skitourengeher soll es allein in Österreich geben. „Wir gehen aktuell auch davon aus, dass im kommenden Winter mit bis zu 20% mehr Tourengehern gerechnet werden kann“, erklärt Clemens Matt, Generalsekretär des Alpenvereins. „Auch gerade deshalb braucht es hier klare Richtlinien.“
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