Moosbrugger: Keine halben Sachen – Herkunftskennzeichnung voll umsetzen

Expertenkonferenz zeigt Umsetzung im Sinn des Regierungsprogramms auf

Wien (OTS) „Gerade in der Krise wird die hohe Bedeutung regionaler Herkunft bei Lebensmitteln spürbar. Die Menschen wollen bewusst zu heimischen Produkten greifen, weil sie wissen, dass sie damit höchste Qualität bekommen und gleichzeitig Arbeitsplätze, Wertschöpfung und eine lebendige Landwirtschaft sichern. Doch ausgerechnet bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung ist eine bewusste Auswahl unmöglich, weil es keinerlei Hinweis auf die Herkunft gibt. Daher verlangen alle landwirtschaftlichen Organisationen schon seit Jahren eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, wie sie im Regierungsprogramm steht. Es ist höchste Zeit, den Konsumentinnen und Konsumenten eine echte Wahlmöglichkeit zu geben. Damit sie bewusst zu heimischer Qualität greifen können, brauchen wir bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung, in deren Einrichtungen täglich 2,5 Mio. Menschen essen, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Nur klare Transparenz ermöglicht volle Wahlfreiheit“, stellte heute Landwirtschaftskammer (LK) Österreich-Präsident Josef Moosbrugger im Rahmen der Expertenkonferenz zur Herkunftskennzeichnung fest.

Im Regierungsprogramm hat sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei diesem Thema geeinigt. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung soll bei den Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) sowie in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021 umgesetzt werden. Das Gesundheitsministerium hat nun einen ersten Verordnungsentwurf präsentiert, und dieser wurde beim Gipfelgespräch diskutiert.

„Wir wollen keine halben Sachen. Die Herkunftskennzeichnung ist so, wie sie im Regierungsprogramm steht, vollständig umzusetzen. Wir begrüßen den ersten Schritt des Gesundheitsministers, doch er ist zu wenig. Wir müssen umsetzen, was vereinbart ist, nämlich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten und in der Gemeinschaftsverpflegung bei den Produktgruppen Milch, Fleisch, Eier und müssen den gesamten rechtlichen Rahmen ausnützen“, stellte Moosbrugger klar.

Beispiel „Gut zu wissen“: 14 Mio. Essensportionen pro Jahr

„Als funktionierendes Beispiel kann unsere Initiative ‚Gut zu wissen‘ dienen. Sie wurde von der LK Österreich im Jahr 2016 ins Leben gerufen, um in der Gemeinschaftsverpflegung eine transparente Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Eiern einzuführen“, ergänzte Moosbrugger. Mittlerweile nehmen mehr als 80 Betriebe aus den unterschiedlichsten Bereichen, wie beispielsweise das Catering in den Speisewägen der ÖBB oder Kantinen in Bundesministerien, Schulen, Pensionistenheimen oder Spitälern, daran teil. Auf diese Weise wird derzeit bei jährlich über 14 Mio. Essensportionen die Herkunft lückenlos und klar ersichtlich gekennzeichnet. Die Kontrolle wird gemeinsam mit der AMA abgewickelt. (Schluss)

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