Liquiditätsengpässe: Beihilfen-Obergrenze jetzt erhöhen | ÖHV

Eine ganze Reihe notwendiger Kurskorrekturen, um Betriebe und Arbeitsplätze in Österreich über Langzeit-Lockdown zu retten.

Wien (OTS) „Wie tief am Ende die Spuren sind, die dieses kleine Virus in der heimischen Wirtschaft hinterlässt, und wohin sie führen, können wir mitbestimmen“, verweist ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer auf bisher getroffene Entscheidungen von Politik und Wirtschaft: Die Regierung habe das größte Wirtschaftspaket aller Zeiten beschlossen, viele Unternehmer seien den Weg aus Solidarität mit ihren Mitarbeitern mitgegangen und haben von Beginn weg in die Kurzarbeit investiert: „Das hat geholfen. Daran müssen wir jetzt anknüpfen.“

Ausfallsbonus: Für Leitbetriebe nur „Peanuts“

Damit der Weg gemeinsam weiterverfolgt werden kann, bräuchten die Arbeitgeber mehr Planbarkeit, die die Regierung versprochen hat, so Gratzer: „Sie müssen auf ein Minimum an Liquidität vertrauen können.“ Dieses Vertrauen schwinde mit dem Fortschreiten der Krise: „Manches Kriseninstrument funktioniert gar nicht, manche nur schlecht“, verweist Gratzer auf die Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz oder den vermeintlich 30%igen Ausfallsbonus, der mit 60.000 Euro gedeckelt ist und noch dazu zur Hälfte die Ansprüche auf den Fixkostenzuschuss reduziert: „Also bleiben höchstens 30.000 Euro pro Monat. Ein größeres Hotel erwirtschaftet das in der Hochsaison am Tag. Für viele Leitbetriebe ist das dramatisch, und gerade an ihnen hängen so viele Arbeitsplätze.“

Obergrenzen-Debatte: 3 Mio. Euro würden tatsächlich Arbeitsplätze retten

Ist der EU-Beihilferahmen einmal ausgeschöpft, fließt kein Cent mehr. Auf Leitbetriebe trifft das vielfach zu. Volle Unterstützung für Finanzminister Blümel gibt es von der ÖHV daher bei der Forderung an die EU-Kommission nach höheren Obergrenzen für Beihilfen: „So wenig Planbarkeit wir beim Infektionsgeschehen und der Nachfrageentwicklung haben, so wichtig ist sie bei der Liquidität. Das entscheidet mit, wie viele Arbeitslose wir im nächsten Winter haben.“ Unternehmen mit Hunderten oder Tausenden Beschäftigten sind schon vor Monaten an die Obergrenze von damals 800.000 Euro gestoßen, die Ausweitung um 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung: „Die von Finanzminister Blümel angepeilten 3 Mio. Euro würden tatsächlich Arbeitsplätze retten“, so Gratzer.

Schluss mit Wucherzinsen bei Sozialversicherung

Dass der Erhalt von Arbeitsplätzen für die Regierung Priorität hat, zeigt sich nicht überall. Gerade mitarbeiterintensive Betriebe leiden unter Verzugszinsen von 3,38% für gestundete Sozialversicherungsbeiträge – in einem Umfeld von Null- und Negativzinsen wirkt das wie Wucher: „Ein privates Unternehmen stünde dafür wohl vor dem Handelsgericht. Bei der Sozialversicherung darf die Regierung nicht zuschauen“, fordert Gratzer die Aufsicht – das Sozial- und das Finanzministerium – auf, nach dem Rechten zu sehen.

Stundungsfristen jetzt verlängern

Auch die Stundungsfrist für Sozialversicherungsbeiträge soll unbürokratisch verlängert werden: „Stadt- und Skihotels, Wellness- und werden im März zum Teil nicht genug Liquidität dafür haben. Eine zeitgerechte Information über eine Verlängerung einer unverzinsten Stundung ist ein Gebot der Stunde“, so Gratzer.

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