Kraftfahrgesetz erlaubt künftig Blaulicht für weitere Kategorien von Einsatzfahrzeugen

Nationalrat begrüßt Förderung des Radverkehrs, FPÖ und NEOS kritisieren geplante Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes

Wien (PK) Eine Novelle zum Kraftfahrgesetz berechtigt künftig mehr Einsatzfahrzeuge dazu, Blaulicht zu führen und führt das EU-Emblem auch auf roten Kennzeichentafeln ein. Die Änderungen wurden unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags vom Nationalrat mehrheitlich gebilligt.

Mehrheitliche Zustimmung fand auch ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Förderung von Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Der Antrag war von den Koalitionsparteien im Verkehrsausschuss auf Basis eines NEOS-Antrags eingebracht worden, der abgelehnt wurde. Ein FPÖ-Entschließungsantrag zu höheren Anforderungen an die Deutschkenntnisse von FahrerInnen im Gelegenheitsverkehr stieß auf breite Ablehnung.

Kraftfahrgesetz-Novelle regelt Blaulicht und bringt Klarstellungen

Der Verkehrsausschuss brachte heute eine Novelle des Kraftfahrgesetzes auf den Weg. Damit dürfen künftig auch Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehren und Feuerwehrverbände sowie Fahrzeuge der Fernmeldebehörde Blaulicht führen. Außerdem soll das EU-Emblem auch auf roten Kennzeichentafeln angebracht werden. Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 10 km/h dürfen auch ohne Lenkerplatz, mittels Fernsteuerung, verwendet werden. Zudem beinhaltet die Novelle eine Reihe von Klarstellungen, Aktualisierungen und redaktionellen Anpassungen.

Einige Punkte unterstütze seine Partei zwar, sagte SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger, andere Punkte sehe man aber kritisch und lehne die Novelle daher ab. So sei es fragwürdig, wenn künftig nicht nur Transporte von Rundholz aus dem Wald mit einem Gewicht von 44 Tonnen zulässig sind, sondern diese Grenze auch für andere Holztransporte aus dem Wald gelten solle, etwa von Hackschnitzeln. Dabei habe man nicht bedacht, dass Gemeindestraßen für eine so schwere Last nicht gebaut seien.

Seitens der ÖVP sprach sich Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer für die Novelle aus. Die Anpassung der Bestimmungen über Holztransporte sei durchaus sinnvoll, da man dadurch Transportwege einspare. Ihr sei es wichtig, dass Kühlfahrzeuge in Zukunft auf Rastplätzen eine angemessene Stromversorgung vorfinden, hier müsse man die Infrastruktur entsprechend ausbauen.

Die Novelle sei die erste, welche die Verkehrsministerin zustandegebracht habe, merkte FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker an. Die Änderungen in Bezug auf Holztransporte und das Führen von Blaulicht sehe er positiv.

Das Kraftfahrgesetz erhalte zeitgemäße Anpassungen, sagte der Verkehrssprecher der Grünen Hermann Weratschnig. Die Änderung beim Holztransport bringe keine Erhöhung der Tonnage, es gehe nur darum, dass auch Hackschnitzel aus dem Wald gebracht werden können, das sei sinnvoll. Andere Änderungen seien sinnvoll in Hinblick auf die Entwicklung von autonomen Fahren und Elektromobilität. Weratschnig brachte im Zuge der Debatte noch einen Abänderungsantrag ein, der neben einigen redaktionellen Änderungen noch Ergänzungen der Novelle brachte. So können künftig konform mit EU-Recht auch Fahrzeuge, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden, von der Verpflichtung zu Fahrtunterbrechungen ausgenommen werden. Außerdem soll es für land- und forstwirtschaftliche Lehr- oder Versuchsanstalten weiterhin möglich sein, Außenfahrkurse abzuhalten. Auch werden Regelungen über den Fahrerwechsel von Omibussen präzisiert.

Nationalrat sieht Ausbau der Fahrradinfrastruktur als Konjunkturmotor

Mehrheitlich angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, der die Weiterführung von Maßnahmen für mehr aktive Mobilität fordert. Die Bundesregierung, insbesondere Ministerin Gewessler, solle den „Masterplan Radfahren“ aktualisieren und eine Neuauflage des „Masterplan Gehen“ vorlegen, heißt es darin. Zudem gelte es, die Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden für bessere Rahmenbedingungen für aktive Mobilität fortzusetzen und den Fahrradverkehr wie im Bundesbudget vorgesehen zu fördern. Der Antrag war im Zuge der Debatte des Verkehrsausschusses über einen NEOS-Entschließungsantrag für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur eingebracht worden. In ihrem Antrag forderten die NEOS einen Bundesmasterplan für die Steigerung des Fahrradverkehrs sowie Ausbau, Verdichtung und Lückenschluss in der regionalen Fahrradinfrastruktur sowie die Verdoppelung dafür zweckgebundener Mittel im Bundesbudget.

Die Mittel des Bundes im Bereich der Fahrradinfrastruktur sei seit der Einbringung des Antrags der NEOS verzehnfacht worden, sagte Joachim Schnabel (ÖVP). Das zeige, dass es die Bundesregierung ernst meine mit der Förderung der umweltfreundlichen Mobilität. Zudem erhöhe man damit die Sicherheit des Radverkehrs. Die Umsetzung werde bei den Ländern und Gemeinden liegen. Allerdings müssten die Förderkriterien den Bedürfnissen des ländlichen Raums angepasst werden, merkte er an.

Lukas Hammer (Grüne) sagte, die Initiative von Margreiter habe man gerne aufgegriffen. Obwohl viele Wege mit dem Rad zurückgelegt werden könnten, würden viele Menschen diese Art der Fortbewegung als zu gefährlich empfinden. Daher brauche man den Ausbau einer sicheren Infrastruktur für den Radverkehr. Das Kommunalinvestitionspaket sei eine einmalige Gelegenheit für die Gemeinden, Förderungen für die Errichtung von Fahrradstraßen zu erhalten. Notwendig sei dafür aber auch der entsprechende politische Wille, diesen sehe er über die Fraktionen hinweg durchaus.

Die Infrastruktur für den Radverkehr lasse noch vieles zu wünschen übrig, sagte Johannes Margreiter (NEOS). Radfahren werde bisher vor allem als Thema des Tourismus und der Freizeit gesehen. Wichtig sei jedoch, das Fahrrad auch als ein alltagstaugliches Verkehrsmittel zu etablieren. Seiner Meinung nach sollte das Verkehrsministerium dazu auch eine breit angelegte Imagekampagne finanzieren. Gerade an den Bahnhöfen müsse die Rad-Infrastruktur ausgebaut werden, um ein integriertes Verkehrssystem zu schaffen.

Bundesministerin Leonore Gewessler dankte für die Unterstützung der Anliegen des Radverkehrs. Sie betonte, dass sie den Ausbau der Infrastruktur für den Fahrradverkehr als Konjunkturmotor und als Beitrag zur Verkehrswende sehe. Ihr Ressort arbeite an einem Masterplan für ganz Österreich. Sie werde sich auch gerne der Frage der Förderbestimmungen nochmals annehmen. Für heuer könnten die Gemeinden noch Fördermittel zur Umsetzung von Projekten abrufen, erinnerte die Ministerin.

FPÖ-Antrag zu B1-Deutschkenntnissen für LenkerInnen im Gelegenheitsverkehr abgelehnt

Auf breite Ablehnung stieß ein Entschließungsantrag der FPÖ, die mit der Umsetzung der letzten Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes unzufrieden ist. Die ursprünglichen Intentionen der Novelle seien nicht umgesetzt worden, sagte Antragsteller Christian Hafenecker (FPÖ). Er forderte von der Verkehrsministerin, mittels der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr festzulegen, dass künftig alle Lenker im Gelegenheitsverkehr Deutschkenntnisse zumindest auf Sprachniveau B1 haben müssen.

In der Debatte sprach Hafenecker auch die geplante Novelle zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz an. Die geplanten Gesetzesänderungen würden die Wettbewerbsbedingungen für das Taxigewerbe entgegen der Intention der 2019 beschlossenen Novelle verzerren, Lohndumping fördern und insgesamt österreichische Unternehmen benachteiligen, argumentierte er in dem Antrag. Die FPÖ werde hier nicht lockerlassen, sagte er und forderte die Verkehrsministerin auf, die Novelle zurückzuziehen. Auch diese Entschließung fand keine Mehrheit.

NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter sah die Vorstellungen der FPÖ zu Sprachkenntnissen für Taxi-LenkerInnen als überzogen an. Er brachte einen eigenen Entschließungsantrag zur Neuregelung des Gelegenheitsverkehrs ein. Der Abgeordnete führte Ausführungen der Bundeswettbewerbsbehörde als Beleg an, dass der von der Verkehrsministerin vorgelegte Vorschlag einer Zusammenlegung der Taxi- und Mietwagengewerbe überwiegend negative Effekte haben würde. Margreiter sprach sich daher für separat regulierte Taxi- und Mietwagengewerbe aus, um einen fairen, innovativen Qualitäts- und Preiswettbewerb im privaten Personentransport-Gewerbe zu ermöglichen. Auch dieser Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger wies die Vorwürfe der FPÖ in Hinblick auf die Novellierungen des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes als nicht fundiert zurück. Die Intentionen des Gesetzes seien umgesetzt worden und auch die nun geplante Novelle werde Verbesserungen für das Gewerbe bringen. Grundsätzlich gehe es darum, faire Bedingungen für alle zu schaffen. Die Problematik des Lohn- und Sozialdumpings im Gewerbe sei ihm bewusst, die Lösung sehe er aber vor allem in Kontrollen, nicht in Tarifverordnungen. Allerdings wolle man eine klare Untergrenze für die Preisgestaltung, um Billigstangebote auszuschließen.

Diese Ansicht vertrat auch der Verkehrssprecher der Grünen Hermann Weratschnig. Das Gesetz sei nicht verändert worden, die Forderung der Freiheitlichen sei völlig überzogen und ziele darauf ab, eine ganze Gruppe von Personen aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe zu drängen. Das Gelegenheitsverkehr-Gesetz müsse an die Realität der Digitalisierung angepasst werden und die notwendigen Rahmenbedingungen für den Mikroverkehr in den Regionen schaffen. (Fortsetzung Nationalrat) sox

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