Konfliktmineralien: Österreichisches Gesetz braucht Nachbesserung

Dreikönigsaktion fordert von Nationalrat schärfere Sanktionierung

Wien (OTS) Rebellengruppen, Milizen, kriminelle Banden und Warlords brauchen Geld, um Waffen zu kaufen und Kriege zu führen. Der illegale Handel mit Bodenschätzen ist dafür eine willkommen Finanzierungsquelle. Menschen, die in der Nähe von Minen in (Bürger-)Kriegsregionen leben, werden von den Bewaffneten bedroht, terrorisiert, versklavt und mitunter sogar getötet. Auch Kinder werden ausgebeutet. Um dem Problem von „Konfliktmineralien“ zu begegnen, hat die Europäische Union im Jahr 2017 ein Gesetz verabschiedet, das Importeure von Gold, Tantal, Zinn und Wolfram darauf verpflichtet, ihre Zulieferketten zu überprüfen und ihr Möglichstes zu tun, damit sie nicht unwillentlich Kriegstreiber finanzieren. Diese gesetzlichen „Sorgfaltspflichten“ treten mit 1. Januar 2021 in Kraft.

Wie alle Mitgliedsstaaten muss sich Österreich um die Durchführung dieser EU-Verordnung kümmern und entsprechende Kontrollen durchführen. Mit einer Abänderung des Mineralrohstoffgesetzes soll der Nationalrat heute spätabends die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen. Der Gesetzesvorschlag der zuständigen Ministerin Köstinger enthält eine echte Stärke im Bereich Transparenz: Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird jährlich alle österreichischen Importeure, die unter die Verpflichtungen der Verordnung fallen, im Internet veröffentlichen.

Alarmierend ist aber vor allem eine Schwäche: Verantwortungsbewusste Unternehmen erfüllen bereits jetzt freiwillig die entsprechenden Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und werden mit den neuen Regeln keinerlei Problem haben. Wem seine Lieferketten bisher egal waren, der hat leider auch in Zukunft wenig zu befürchten: Das nunmehr vorliegende Gesetz erlaubt nur eine Verwaltungsstrafe bis maximal 726 Euro. „Es ist, wie wenn die Polizei für Verkehrsdelikte Strafmandate mit Cent-Beträgen ausstellen würde“, kritisiert Herbert Wasserbauer von Dreikönigskation der Katholischen Jungschar. Damit auch Verweigerer motiviert werden, empfehlen die Dreikönigsaktion und andere Organisationen 50.000 Euro als Untergrenze, wie dies in Deutschland der Fall ist.

Die Schwellenwerte, ab denen die Regeln für Importeure greifen, sind von der Europäischen Kommission sehr hoch angesetzt worden. Für Gold liegen sie bei 100 Kilogramm jährlich. „100 Kilo Gold entsprechen derzeit einem Wert von fast 5 Millionen Euro. Dafür kann ein Warlord mindestens 12.000 Stück Kalaschnikow-Gewehre kaufen“, rechnet Wasserbauer vor. „Es geht nicht darum, Klein- und Mittelbetrieben in Österreich untragbare Lasten aufzubürden. Wer solch große Mengen an Rohstoffen importiert, hat auch die Möglichkeiten, seine Verantwortung für in den Lieferketten wahrzunehmen“, zeigt sich Wasserbauer überzeugt.

Stellungnahme der Dreikönigskation im Begutachtungsverfahren

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Dreikönigsaktion, Hilfswerk der Katholischen Jungschar,
Herbert Wasserbauer, 1160 Wien, Wilhelminenstraße 91/2 f,
Tel: 0676/88 011 – 1086
e-Mail: herbert.wasserbauer@dka.at
www.dka.at

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