„Nach der Rettung muss die AUA ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Kunden nachkommen“
Wien (OTS) – „Ich begrüße die Rettung der AUA, erwarte mir von der Fluglinie nun aber auch die rasche Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen an Reisebüros und Veranstalter“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Die Reisebranche sei von der Coronakrise besonders hart getroffen worden. „Die Reisebüros mussten zahlreiche Rückerstattungen bei den Stornierungen an die Reisenden leisten und müssen nun auch die an die eigenen Partner geleistete Zahlungen umgehend zurückerhalten. Wenn die AUA durch staatliche Zuschüsse und Haftungsübernahmen nun gerettet wird, dann heißt das für mich auch, dass diese Rückerstattung an Reisebüros durch die AUA ebenso erfolgen muss“, so Köstinger.
Darüber hinaus unterstütze die Bundesregierung die von der Krise schwer gebeutelte Branche mit weiteren Maßnahmen. „Neben der Kurzarbeit konnte zuletzt auch eine Verbesserung des Fixkostenzuschusses für die Branche erreicht werden. Personalaufwände, die für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen angefallen sind, können nun auch als Fixkosten anerkannt und in die Berechnung des Zuschusses einbezogen werden“, so Köstinger. „Der Bundesregierung ist die dramatische Situation der Branche bewusst. Wir versuchen zu unterstützen, wo immer das möglich ist“, so Köstinger. „Vom AUA Vorstand erwarte ich mir nun eine rasche Rückzahlung an ihre eigenen Partner der Reisebranche.“
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