Köstinger: Veranstalterschutzschirm wird auf 10 Mio. Euro erhöht

Erweiterung hilft bei Planung großer Veranstaltungen – Geltungsdauer bis Ende 2021 verlängert

Wien (OTS) „Der Veranstalterschutzschirm wird auf 10 Mio. Euro pro Veranstalter erhöht und bis Ende 2021 verlängert“, gab heute, Donnerstag, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger bekannt. „Ursprünglich war der Schutzschirm auf 1 Mio. Euro pro Veranstalter begrenzt. Eine erste Erhöhung auf 2 Mio. Euro pro Veranstalter haben wir kürzlich umgesetzt, sie ist bereits beantragbar. In einem weiteren großen Schritt wird der Schutzschirm als Haftungsmodell mit einer maximalen Haftungsübernahme von 10 Mio. Euro pro Veranstalter ausgeweitet. Das ist für die Planungssicherheit, vor allem für große Veranstaltungen, extrem wichtig. Wir erreichen damit, dass Großveranstaltungen mit langen Vorlaufzeiten, wie etwa Messen, Kongresse oder große Kulturveranstaltungen trotz anhaltender Pandemie wieder in Angriff genommen und geplant werden können.“

Für diese wichtige Unterstützungsmaßnahme wurde heute mit einem Initiativantrag im Parlament die gesetzliche Grundlage in die Wege geleitet. Anträge für den Schutzschirm mit der höheren Haftungssumme werden wie bisher über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt. Gleichzeitig wird die Geltungsdauer des Schutzschirms verlängert. „Bisher war der Beantragungszeitraum bis Juni 2021 begrenzt. Wir haben erreicht, dass er bis Dezember 2021 erweitert wird“, so Köstinger.

Die Veranstaltungsbranche gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um Anreiz und Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen zu geben, hat die Bundesregierung den Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Mio. Euro gespannt. Seit Mitte Jänner 2021 können Anträge bei der ÖHT gestellt werden. Bisher sind bei der ÖHT Ansuchen mit einem Zuschussvolumen von rund 110 Mio. Euro eingegangen. „Das zeigt, dass dieses Instrument in Anspruch genommen wird“, so Köstinger. Spitzenreiter bei den im ÖHT-Kundenportal angelegten Förderungsansuchen sind kulturelle Veranstaltungen gefolgt von Kongressen, Sport- und Business-to-Consumer-Veranstaltung.

„Mit dem Schutzschirm geben wir Veranstaltern die Sicherheit, dass nicht stornierbare Kosten ersetzt werden, falls ein Event Corona-bedingt doch abgesagt oder eingeschränkt werden muss. Indem wir die Veranstaltungsbranche unterstützen, helfen wir der gesamten Wertschöpfungskette. Von der Technik über Caterer bis zu Moderatoren, Security, Künstlern wie auch Hotellerie und Reiseveranstalter – sie alle sind mit der Veranstaltungsbranche in Österreich verbunden“, erklärt die Tourismusministerin. Nähere Informationen zum Veranstalter-Schutzschirm stehen in Kürze auf der BMLRT-Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.

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Pressesprecher der Frau Bundesministerin
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