Köstinger: Flexibilisierung der Arbeitszeiten stärkt heimischen Tourismus

„Tourismus und Gastronomie brauchen flexible Arbeitszeitregelungen“

Wien (OTS) „Die Möglichkeit, Arbeitszeiten flexibler zu gestalten, ist für die Tourismuswirtschaft und für die dort beschäftigten Arbeitnehmer/innen ein großer Fortschritt“, hält Tourismusministerin Elisabeth Köstinger fest. „Damit haben wir einen weiteren wesentlichen Punkt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt und mehr Flexibilität für Betriebe und Mitarbeiter/innen geschaffen.“ 

„Das ist für alle Betriebe, darunter natürlich auch Hotels und Gastronomie, ein enorm wichtiges Thema“, weiß Köstinger. „Damit können Arbeitsspitzen besser abgedeckt werden.“ Die Änderungen, die mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten sollen, betreffen das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitszeitenruhegesetz. Die maximal mögliche Arbeitszeit pro Tag wird auf 12 Stunden erhöht. „Österreich zieht damit mit vielen anderen EU-Staaten gleich, die flexible Arbeitszeitregelungen schon seit Jahren in Verwendung haben“, so Köstinger.

Speziell für den Tourismus konnte die langjährige Forderung nach einer Verkürzung der Ruhezeiten von 11 auf 8 Stunden bei geteilten Diensten im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe durchgesetzt werden. Man spricht von einem geteilten Dienst, sobald die Tagesarbeitszeiten, also Früh- und Abendschicht, durch eine dreistündige Pause unterbrochen sind. Diese Verkürzung soll innerhalb von vier Wochen und bestenfalls innerhalb der Saison ausgeglichen werden.

„Der 8 Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit bleibt gesichert und unberührt, die 4-Tage Woche wird gesetzlich ermöglicht“, erläutert Köstinger. Die gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeiten werden beibehalten, kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit bleiben unberührt. Der 8 Stunden-Tag und die 40 Stunden-Woche sind die Regel und bleiben, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten. Es wird keine Änderungen bei den Zuschlägen geben, für Arbeitnehmer/innen gibt es ein Ablehnungsrecht für die 11. und 12. Stunde bei überwiegenden persönlichen Interessen für jeden Arbeitnehmer (zB Kinderbetreuungspflichten).

Das ist auch eine praxisgerechte Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf 12 Stunden, fünfmal pro Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag (Zeit oder Geld je nach Vereinbarung) vergütet. Die Ausnahmemöglichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe besteht maximal vier Mal im Jahr, nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden, wie im Sozialpartner-Papier vorgesehen war. Auch die Ausnahme von nahen Angehörigen aus dem Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz bewertet Köstinger positiv.

„In Summe ist das ein gutes und ausgewogenes Paket zur dringend nötigen Flexibilisierung der Arbeitszeiten“, sagt Köstinger. Viele Betriebe, nicht nur in der Hotellerie oder Gastronomie, können bestätigen, dass die Bereitstellung dieser Möglichkeiten auch den Wünschen vieler Arbeitnehmer/innen entspricht, die dadurch ihre Freizeit besser blocken und ausgiebiger in Anspruch nehmen können. „Ich bin froh, dass dieser Schritt, den wir im Regierungsprogramm schon vereinbart haben, nun umgesetzt werden konnte“, so Tourismusministerin Köstinger abschließend.

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