Insolvenzabsicherung für Hotellerie: Neues Rundum-sorglos-Paket von ÖHT und WKÖ

Modell von Österreichischer Hotel- und Tourismusbank und Wirtschaftskammer Österreich als Antwort auf eine teilweise unzureichend definierte Gesetzesbasis

Wien (OTS) „Zu dem von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank und Wirtschaftskammer Österreich entwickelten innovativen Modell zur Insolvenzabsicherung für die heimische Hotellerie im Sinne der Pauschalreiseverordnung kommt nun mit der von HOGAST angebotenen Alternativlösung auch ein Budget-Produkt auf den Markt“, freut sich Tourismusbank-Chef Wolfgang Kleemann.  

„Wir haben mit dem WKÖ-/ÖHT-Modell ganz bewusst ein Premium-rundum-sorglos-Paket geschnürt, weil wir wissen, dass unsere Hoteliers Besseres zu tun haben als monatliche Statistiken über geplante und tatsächliche Pauschalreiseumsätze zu verfassen. Es ist auch ausdrückliches Anliegen des Fachverbandes Hotellerie im Sinne eines umfassenden Konsumentenschutzes, im Schadensfall jede mögliche Streiterei zu vermeiden. Tritt ein Schaden ein, muss dieser versichert sein – ohne Wenn und Aber“, so Susanne Kraus-Winkler, Sprecherin des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Modell ist auch die einzige Antwort am Versicherungsmarkt auf eine teilweise unzureichend definierte Gesetzesbasis. 

Unbürokratischer, sofortiger Versicherungsschutz

Die Vorteile des ÖHT/WKÖ-Modells liegen klar auf der Hand. Zum Vertragsabschluss braucht es bei diesem Angebot lediglich die Angabe der Firmendaten und die Meldung des Nettoumsatzes des letzten Bilanzjahres. Nach Vertragsabschluss tritt der Versicherungsschutz mit Überweisung der Erstprämie sofort in Kraft. „Auch die Berechnung der Versicherungssumme gestaltet sich vergleichsweise einfacher, denn in unserem Modell ist der gesamte Jahresumsatz des laufenden Geschäftsjahres versichert, womit es keinesfalls zu einer Unterversicherung kommen kann. Der Versicherer verzichtet in unseren Verträgen ausdrücklich auf die Einrede der Unterversicherung, womit die regelmäßigen Meldepflichten an das Ministerium für den Hotelier wegfallen“, so Kleemann ergänzend. 

Aus Sicht der Konsumenten kann beim ÖHT-/WKÖ-Modell gesagt werden, dass sogar im Falle von Prämienrückständen Versicherungsschutz besteht. Damit sind alle Umsätze versichert. Im Schadensfall kann allen Betroffenen direkt über die ÖHT oder die 24-Stunden-Schaden-Hotline des Versicherers rasch und unbürokratisch weitergeholfen werden. (PWK562/JHR)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
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E: www.hotelverband.at
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