Hörl zur flexiblen Aufhebung der Betriebspflicht: „Wesentliche Erleichterung für Seilbahnunternehmen in diesem Ausnahme-Winter!“

Wien (OTS) Als wichtige Unterstützung bezeichnet Seilbahnobmann Franz Hörl das für diesen Winter nun neu aufgesetzte Verfahren für die Aufhebung der Seilbahn-Betriebspflicht durch das Verkehrsministerium. „Wir haben immer betont, dass wir trotz der widrigen Umstände so umfassend wie möglich in Betrieb gehen möchten. Klar ist aber auch, dass der Betrieb in dieser Saison noch stärker an die tatsächliche Nachfrage angepasst werden muss“, so Hörl. „Einerseits wird es wohl nicht in allen Skigebieten zur Öffnung aller Anlagen kommen können und andererseits braucht es die Flexibilität zum raschen Hochfahren, wenn die Nachfrage wieder steigt“, so Hörl. Dementsprechend hat die Branche nun mit dem Verkehrsministerium einen Weg gefunden, um die vorübergehende Entbindung von der Betriebspflicht einzelner Bahnen zu ermöglichen.

Die für Seilbahnen bestehende Betriebspflicht sei in dieser besonderen Situation ein bürokratisches Hemmnis für all jene, für die die Anpassung des Betriebs in dieser Saison wirtschaftlich notwendig ist. „Das den aktuellen Rahmenbedingungen angepasste Verfahren bringt für die betroffenen Unternehmen mehr Flexibilität und eine massive Erleichterung in diesem Ausnahme-Winter. Das ist auch ein wichtiges Signal der Bundespolitik, dass sie die Situation der Branche ernst nimmt und den Schritt des temporären Zusperrens von Anlagen, der ohnedies schon schwer genug ist, nicht mit weiteren Hürden zu erschwert“, so Hörl. Zugleich bedankt sich Hörl auch bei den ebenfalls für Liftanlagen zuständigen Landesbehörden, die diesen Vereinfachungen folgen werden. „Ich kann versichern, dass die Unternehmen sehr verantwortungsvoll und behutsam mit diesem Instrument umgehen werden. Denn klar ist, dass die meisten Unternehmen, soweit es wirtschaftlich darstellbar ist, mit ihrem größtmöglichen Angebot im Winter für die Menschen bereit stehen möchten.“ (PWK606/SR)

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