Hörl zur Abschreibung für Hotels: Künftiges Modell muss echte Steuerfairness und Investitionsanreize bringen!

Nationalratsabgeordneter gab Analyse in Auftrag – klare Empfehlungen für die Politik

Eine Qualitätsverbesserung im Sinne der bundesweiten Tourismusstrategie zur Ertragssteigerung sind mit einer 40-jährigen Abschreibung unmöglich

Abg.z.NR Franz Hörl, Obmann des Tiroler Wirtschaftsbundes

Keinem Gast kann ein 40 Jahre altes Badezimmer oder eine Schwimmhalle aus den 70er-Jahren zugemutet werden, auch wenn beides steuerrechtlich zum länger genutzten Gebäude zählt

Abg.z.NR Franz Hörl, Obmann des Tiroler Wirtschaftsbundes

Wenn man bedenkt, dass 80 Prozent der Investitionen aus der Hotellerie in einem Umkreis von 90 Kilometern vergeben werden, führt dies zugleich zu einer Schwächung der regionalen Wirtschaft

Abg.z.NR Franz Hörl, Obmann des Tiroler Wirtschaftsbundes

Die geplante Steuerreform ist hier die passende Gelegenheit

Abg.z.NR Franz Hörl, Obmann des Tiroler Wirtschaftsbundes

Innsbruck (OTS) Der Tiroler Nationalratsabgeordnete und Wirtschaftsbundobmann Franz Hörl hat die Salzburger Steuerberatungsfirma Prodinger mit der Analyse der Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude und Gebäudeteile in der Hotellerie beauftragt. „Damit möchte ich, als erfahrener Hotelier und auch als Ersatzmitglied des parlamentarischen Tourismusausschusses, einen fachlich wertvollen Beitrag zu dieser wichtigen Diskussion in der heutigen Sitzung des Tourismusausschusses leisten“, so Hörl, der mit der Analyse auch eine klare Grenze zu den Abschreibungen im Wohnbau ziehen möchte. „Denn hier gibt es grundlegend andere Voraussetzungen, weshalb eine einheitliche Lösung nicht nachvollziehbar ist. Zumal es in der Hotellerie auch Gebäudeteile mit deutlich geringerer Nutzungsdauer, wie etwa Wellnessbereiche, gibt“, betont Hörl.

In der Analyse durch die Steuerberatung Prodinger wurden drei Abschreibungsmodelle anhand einer Investition eines 4-Sterne-Hotels berechnet:

  • lineare Abschreibung mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren (derzeitige Rechtslage)
  • lineare Abschreibung mit einer Nutzungsdauer von 33 Jahren (Rechtslage bis 31. Dezember 2015)
  • funktionale Abschreibung mit unterschiedlichen Nutzungsdauern
  • degressive Abschreibung mit sinkenden Beträgen


Das Ergebnis:
die derzeit geltende steuerliche Abschreibungsdauer entspricht bei vielen Investitionen nicht der Realität. „Die Erhöhung von 33 auf 40 Jahre war eine massive Verschlechterung für unsere Betriebe. Eine Qualitätsverbesserung im Sinne der bundesweiten Tourismusstrategie zur Ertragssteigerung sind mit einer 40-jährigen Abschreibung unmöglich“, kritisiert Hörl. Hinzu kommt, dass selbst Sanitäranlagen und Wellnessbereiche auf vier Jahrzehnte abgeschrieben werden, obwohl diese nach spätestens 15 Jahren erneuert werden müssen. „Keinem Gast kann ein 40 Jahre altes Badezimmer oder eine Schwimmhalle aus den 70er-Jahren zugemutet werden, auch wenn beides steuerrechtlich zum länger genutzten Gebäude zählt“, so Hörl.

Realitätsferne Abschreibungsdauer schwächt heimische Wirtschaft

„Durch die lange Abschreibungsdauer kommt es zur Besteuerung von Scheingewinnen und zu einer parallelen Abschreibung von Herstellung und Sanierung“, so der Tiroler Abgeordnete. Weitere negative Folgen sind die erschwerte Finanzierung, der höhere Verschuldungsgrad und der damit kleinere Spielraum für Investitionen. „Wenn man bedenkt, dass 80 Prozent der Investitionen aus der Hotellerie in einem Umkreis von 90 Kilometern vergeben werden, führt dies zugleich zu einer Schwächung der regionalen Wirtschaft“, führt Hörl aus. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die funktionale Abschreibung am nähesten an der realistischen Nutzungsdauer und bildet den Investitionsbedarf am besten ab.

Die Prodinger Beratungsgruppe schlägt daher die Teilung der Abschreibungssätze vor: 15 Jahre für Gebäudeteile, die eine eigenständige Funktion aufweisen und einer schnellen Abnutzung unterliegen sowie 33 Jahre auf alle anderen Gebäudeteile. „Im Sinne der wirtschaftlichen Perspektiven der heimischen Hotellerie und der steuerlichen Fairness müssen nun rasch die entsprechenden politischen Schritte folgen. Die geplante Steuerreform ist hier die passende Gelegenheit“, so Hörl in Richtung Bundesregierung, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Abschreibungszeiträume an die tatsächliche Nutzungsdauer anzupassen.

Rückfragen & Kontakt:

Österr. Wirtschaftsbund, Landesgruppe Tirol
Patrick Taxacher
Landesgeschäftsführer-Stv.
Mobil: +43 664 210 1978
p.taxacher@wirtschaftsbund-tirol.at
www.wirtschaftsbund-tirol.at
Ing.-Etzel-Straße 17
6020 Innsbruck

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