Hauptausschuss gibt grünes Licht für Fortsetzung von Auslandseinsätzen

Schallenberg: Engagement bei internationalen Missionen trägt zur Sicherheit Österreichs bei

Wien (PK) Österreich engagiert sich weiterhin bei 16 internationalen Missionen im Rahmen der UNO, der OSZE und der EU in Krisengebieten. Die entsprechende Fortsetzung der Entsendungen um jeweils ein Jahr bis 31. Dezember 2021, darunter UNO-Missionen in Mali und im Libanon, die Sonderbeobachtungsmission der OSZE in der Ukraine und die EU-Mission EUFOR/ALTHEA in Bosnien und Herzegowina, wurde heute im Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt. Wie Außenminister Alexander Schallenberg betonte, diene das Engagement Österreichs bei internationalen Missionen nicht zuletzt der Sicherheit hierzulande. Die Schwerpunkte der Entsendungen liegen dementsprechend auf für Österreich sicherheits- und wirtschaftspolitisch wesentlichen Regionen wie dem Westbalkan, Osteuropa oder dem Gebiet südlich der Sahara.

Zur Kenntnis genommen wurde vom Hauptausschuss darüber hinaus der von Verteidigungsministerin Tanner vorgelegte Übungs- und Ausbildungsplan für 2021, genehmigt wurde die Anhebung der Pauschalvergütung für RechtsanwältInnen um 3 Mio. € etwa für Leistungen wie die Verfahrenshilfe sowie die Niederlassungsverordnung 2020 der Bundesregierung. Auf Nachfrage der SPÖ erklärte der Vorsitzende des Hauptausschusses Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka zudem, dass für den nächsten Hauptausschuss zur Behandlung von weiteren COVID-19-Maßnahmen nach dem 6. Dezember kommender Freitag ins Auge gefasst wird. 

Verlängerung von Entsendungen im Rahmen von Auslandsmissionen

In Zusammenhang mit den Auslandseinsätzen standen eine Reihe von Anträgen des Außenministeriums auf Fortsetzung der Entsendung von PolizistInnen, bzw. Angehörigen der Innenministeriums, des Verteidigungsministeriums und des Bundesheers im Rahmen von internationalen Missionen bis 31.12.2021 auf der Tagesordnung.

Konkret handelt es sich dabei um die Beteiligung an den UN-Friedenstruppen in Zypern (63/HA), die integrierte Grenzverwaltungsmission der Europäischen Union in Libyen (64/HA), die beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des Sicherheitssektors in der Ukraine (65/HA), die EU-Beobachtermission in Georgien (66/HA), die EU-Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (67/HA), die Resolute Support Mission in Afghanistan (68/HA), den multinationalen Friedenseinsatz im Kosovo (69/HA), die EU-Ausbildungsmission in Mali (70/HA), die EU-Militäroperation EUFOR ALTHEA (71/HA), die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo (72/HA), die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der UNO in Mali (73/HA), die Teilnahme an der Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (74/HA), die Sonderbeobachtungsmission der OSZE in der Ukraine (75/HA), die Mission der OSZE in der Republik Moldau (76/HA), die Beteiligung am Regionalen Verifikations- und Unterstützungszentrum zur Implementierung von Rüstungskontrollabkommen in Südosteuropa (77/HA) sowie die OSZE-Mission in Montenegro (78/HA).

Den Entsendungen wurde vom Hauptausschuss teils einstimmig, teils mehrheitlich zugestimmt. In allen 16 Fällen gibt es keine Änderungen im Einsatzort, wie der Außenminister berichtete, in Mali wird die Anzahl der entsendeten Personen allerdings aufgestockt, im Fall der Ukraine-Mission reduziert.

Besondere Bedeutung misst Schallenberg Österreichs „langjährigem und bewährtem Engagement“ am Westbalkan bei, seit Jahren würde man dort den größten Nicht-Nato-Mitgliedsstaat stellen. Was die Einsätze etwa in Belarus, Moldau, Georgien und der Ukraine betrifft, sagte der Minister, dass man in der Region Osteuropa und Südkaukasus im Wertekonflikt mit Russland stehe. Die Missionen würden unter diesem Gesichtspunkt auch einen Hebel bieten.

Geht es um den mittleren Osten bzw. die südliche Partnerschaft, seien der Libanon, Mali oder Afghanistan die klassischen Hotspots. Gerade dort trage Österreichs Engagement zur Sicherheit hierzulande bei. So werde der Migrationsdruck nach dem Militärputsch in Mali noch zunehmen, auch die Situation im Libanon sei besorgniserregend.

Die Parlamentsfraktionen äußerten ihre grundsätzliche Anerkennung gegenüber den österreichischen VertreterInnen bei den internationalen Auslandsmissionen. Österreich habe hier eine lange Tradition und leiste mit mehr als 900 Personen einen großen Beitrag für Frieden und Sicherheit auf der Welt, sagte Reinhold Lopatka (ÖVP). Für besonders essenziell wertete Michel Reimon (Grüne) den österreichischen Einsatz im Libanon, ein Land, dass bei 4 Mio. EinwohnerInnen rund 2 Mio. Flüchtlinge aufgenommen habe.

Alle Einsätze würden zeigen, wie wichtig das Engagement von österreichischen SoldatInnen vor Ort ist, sagte ebenfalls Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS). Diese seien auch ein Ankerpunkt zu Österreich für die lokale Bevölkerung, was etwa am Westbalkan von Bedeutung sei.

Vonseiten der FPÖ sagte Reinhard Eugen Bösch, dass sich seine Fraktion zu den Entsendungen des Bundesheeres grundsätzlich bekennen würde, aufgrund der budgetären Lage beim Heer aber nicht allen Einsätzen zustimmen könne.

SPÖ-Abgeordneter Harald Troch hinterfragte den Einsatz Österreichs in Mali vor dem Hintergrund des jüngsten Militärputschs und forderte Informationen zu einer neuen politischen Einschätzung des Landes an den Nationalrat ein. Schallenberg meinte dazu gegenüber dem SPÖ-Abgeordneten und Michel Reimon (Grüne), dass Missionen in dem Land nach dem Putsch nicht in Frage gestellt worden seien. Österreichs Einsatz sei dort nach dem Putsch zudem wichtiger denn je.   

Verteidigungsministerin Tanner legt Übungs- und Ausbildungsplan 2021 vor

Auf Grundlage des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendungen in das Ausland können Einheiten und Einzelpersonen zur Teilnahme an Übungs- und Ausbildungseinsätzen, etwa im Rahmen der Friedenssicherung, zu humanitärer Hilfe und zum Katastrophenschutz oder im Rahmen von Such- und Rettungsdiensten ins Ausland entsandt werden. Der diesbezügliche von Verteidigungsministerin Tanner vorgelegte Übungs- und Ausbildungsplan 2021, den der Hauptausschuss einstimmig zur Kenntnis nahm, sieht für kommendes Jahr einen Schwerpunkt bei multinationalen Übungs- und Evaluierungsmaßnahmen zur EU-Battlegroup 2021-2 vor (80/HA).   

Verfahrenshilfe: Pauschalvergütung für RechtsanwältInnen wird um 3 Mio. € erhöht

Einstimmig genehmigten die Abgeordneten außerdem eine Verordnung von Justizministerin Alma Zadič, mit der die Pauschalvergütung für RechtsanwältInnen für Leistungen insbesondere im Rahmen der Verfahrenshilfe um 3 Mio. € auf nunmehr jährlich 21 Mio. € erhöht wird (60/HA). Das Ministerium verweist in diesem Zusammenhang vor allem auf den Umstand, dass seit der letzten Neufestsetzung der allgemeinen Pauschalvergütung im Jahr 2006 die Gesamtkosten der RechtsanwältInnen für Verfahrenshilfe um 23,17% angestiegen sind.

Justizministerin Alma Zadič erklärte, dass es sich bei der Verfahrenshilfe samt Pauschalvergütung um ein sehr wichtiges Instrument handle, um auch Menschen, die kein ausreichendes Einkommen haben, die Möglichkeit zu geben, zu ihren Rechten zu kommen.

Ewa Ernst-Dziedzic von den Grünen machte geltend, dass es bei der Pauschalvergütung seit 2007 zu keiner Neuausrichtung gekommen sei, was nunmehr vorgenommen wurde. Es gehe dabei um die Absicherung einer „Waffengleichheit vor Gericht“. Die Anhebung sei ein guter erster Schritt, um entsprechende Personen in Zukunft besser unterstützen zu können.

NEOS-Mandatar Johannes Margreiter (NEOS) sprach von einem erfreulichen Beschluss und erzählte von seiner Arbeit als Rechtsanwalt in der Verfahrenshilfe. RechtsanwältInnen würden für den oder die MandantIn das Beste rausholen, es gehe nicht um das Honorar, so der Abgeordnete.

Niederlassungsverordnung 2020: 4.600 Saisonarbeitskräfte

Mit den Stimmen von ÖVP und den Grünen genehmigte der Hauptausschuss zudem die Niederlassungsverordnung 2020 der Bundesregierung, in der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer festgelegt werden (58/HA). Demnach ist die Zahl der saisonalen Arbeitskräfte im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft mit 4.400 begrenzt, für Erntehelfer ist ein Limit von 200 vorgesehen. Die Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel wiederum beträgt für 2020 6.020. 5.130 davon betreffen den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 445 Aufenthaltstitel entfallen auf so genannte „Privatiers“. 153 Aufenthaltstitel werden dem europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ zugeordnet. 292 Aufenthaltstitel schließlich sind für die Zweckänderung vom Aufenthaltstitle „Niederlassungsbewilligung-Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitle „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ vorgesehen.

Kritik gegenüber der Niederlassungsverordnung äußerte die Opposition. Robert Laimer (SPÖ) etwa bemängelte insbesondere die zeitliche Verzögerung, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) wiederum vermisste eine Einwanderungsstrategie der Bundesregierung. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch erteilte der Niederlassungsverordnung für die Freiheitlichen aufgrund der veränderten Situation am Arbeitsmarkt durch COVID-19 eine Absage.

Nominierung eines österreichischen Vertreters im Ausschuss der Regionen

Die Abgeordneten wurden weiters über die Nominierung von Heinrich Dorner als Mitglied im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union durch die Bundesregierung auf Antrag der Burgenländischen Landesregierung in Kenntnis gesetzt. Der Burgenländische Landesrat ersetzt damit Christian Illedits, der diese Funktion zurückgelegt hatte (52/HA).

Nominierung eines stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss der Regionen

Weiters wurden die Abgeordneten des Hauptausschusses über die Nominierung der Bürgermeisterin der Gemeinde Kaltenleutgeben, Bernadette Schöny, als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen durch die Bundesregierung auf Antrag des Gemeindebundes informiert (79/HA). (Schluss) keg


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