Handelsobmann Buchmüller: Freiwillige Selbstverpflichtung des Handels zur Reduktion von Lebensmittelabfällen wirkt

WKÖ-Bundessparte Handel gegen neue gesetzliche Auflagen für den Handel – „Stattdessen das bestehende, gut funktionierende Modell ausbauen“

Wien (OTS) „In Österreich existiert ein sehr gut funktionierendes Modell zur Reduktion der anfallenden Lebensmittelabfälle, wozu sich heimische Handelsunternehmen freiwillig verpflichtet haben“, hält Peter Buchmüller, als Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) oberster Interessenvertreter des österreichischen Handels, fest.

Lebensmittel sind kostbar: Handel nutzt bereits eine breite Palette von Möglichkeiten

Die Selbstverpflichtung des österreichischen Handels beinhaltet zahlreiche Möglichkeiten zur Verringerung von Lebensmittelabfällen: Dazu gehört die Abgabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen ebenso wie ein verbilligtes Angebot von Brot und Gebäck vom Vortag, die Verringerung des Frischwarenangebots zum Ladenschluss hin oder dass Obst und Gemüse als Güteklasse II vergünstigt angeboten werden. Dazu kommen Produktinnovationen, mit denen Lebensmittel recycelt werden, indem etwa altes Brot und Gebäck bei der Bierherstellung zum Einsatz kommen.

„Dass mit wertvollen Rohstoffen und Lebensmitteln gut kalkuliert wird, ist kaufmännisch und wirtschaftlich ja überaus sinnvoll“, hält Buchmüller, der selber Händler ist, fest.

Lebensmittel sind kostbar: Allein in einem Jahr 12.250 Tonnen Lebensmittel gespendet

Die freiwillige Selbstverpflichtung von Lebensmittelunternehmen in Österreich zur Reduktion von Lebensmittelabfällen wird immer stärker angenommen und hat bereits eine deutliche Reduzierung von Lebensmittelabfällen gebracht. So haben Lebensmittelhandelsunternehmen allein in einem Jahr rund 12.250 Tonnen noch genussfähige Lebensmittel an soziale Einrichtungen weitergeben, das war eine Verdoppelung des Volumens gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus wurden 10.000 Tonnen an nicht verkäuflichen Lebensmitteln als Tierfutter oder zur Futtermittelherstellung verwertet, heißt es in einem Bericht des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT).

Aus all diesen Gründen erteilt Peter Buchmüller Plänen für neue gesetzliche Auflagen für den Handel – etwa eine rechtliche Verpflichtung, nicht verkaufbare Lebensmittel zu spenden – eine Absage. „Das würde den Handel mit mehr bürokratischem Aufwand und hohen Kosten belasten. Sinnvoller und zielführender wäre es vielmehr, das bestehende, gut eingespielte Modell weiter auszubauen“, so der Handelsobmann.

Retourenflut beim Onlineshopping – Thalbauer: „Das Ausufern hat handfeste Ursachen“

Bezüglich Retourwaren aus dem Onlineverkauf und –versand sagt Martin Sonntag, Obmann des österreichischen Internethandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Es stimmt nicht, dass der heimische Online-Handel Retourwaren in großem Ausmaß vernichten würde. Allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen versuchen die heimischen Unternehmen, die Retourwaren noch zu vergünstigten Konditionen zu verkaufen bzw. karitativen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Eine Entsorgung kommt nur dann in Betracht, wenn Retourware absolut nicht mehr verkehrsfähig ist“, hält Internet- uns Versandhandels-Branchensprecher Sonntag fest. Daher sei auch hier gesetzlicher Zwang überbordend und nicht zielführend.

Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der WKÖ-Bundessparte Handel, sieht in Sachen Retourenflut beim Onlineshopping handfeste Ursachen: Eine Mitschuld trage der Gesetzgeber auf europäischer Ebene: „Der hat den Konsumenten eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, innerhalb der online bestellte Waren ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden können.” Zu diesem überbordenden Konsumentenschutz komme, „dass große ausländische Internetplattformen ihre Kunden bezüglich Rücksendungen bisher richtiggehend verzogen haben“, so Thalbauer. (PWK470/JHR)

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