Wien (OTS/BMSGPK) – In Entsprechung der Ankündigung der Bundesregierung sind ab heute, 4. Juni 2020, die Corona-bedingten Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen zu den Nachbarstaaten Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn aufgehoben. Davon nichtbetroffen ist die Grenze zu bzw. Einreise aus Italien, wo es weiterhin Kontrollen an den Grenzübergängen gibt. Die dafür notwendig gewordenen Änderungen in den Einreiseverordnungen des Gesundheitsministers und den Grenzkontrollverordnungen des Innenministers wurden gestern kundgemacht.****
Die neue Einreiseregelung – sie gilt für die Einreise auf dem Land- wie auch dem Luftweg – sieht vor, dass Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Nachbarstaat (ausgenommen Italien) haben, von den Einreisebeschränkungen befreit sind, und keinen PCR Test vorlegen bzw. bei der Einreise auch nicht in 14 tägige Heimquarantäne müssen. Auch ÖsterreicherInnen oder Personen mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die in die Nachbarländer (mit Ausnahme Italiens) fahren und aus diesen wieder nach Österreich zurückkehren, brauchen kein Gesundheitsattest mehr bzw. müssen sich nicht mehr in Heimquarantäne begeben.
Für die Einreise aus allen anderen Ländern kommend, gilt die bisherige Regelung weiterhin, wonach ein Gesundheitsattest mitzuführen ist, das belegt, dass ein PCR-Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Dieses Attest darf nicht älter als vier Tage sein. Für Personen mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich ist die Einreise aus diesen Ländern auch ohne Gesundheitsattest möglich, wenn sie sich in eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne begeben. Das betrifft konkret jene Personen, die aus nicht angrenzenden Staaten oder Italien kommend nach Österreich einreisen wollen. Konkret bedeutet dass, wenn man z.B. in Kroatien gewesen ist und z.B. über Slowenien wieder nach Österreich einreist, ist im Moment weiterhin ein Gesundheitsattest oder eine 14 tägige Heimquarantäne erforderlich.
Die bisherigen Grenzkontrollen werden durch mobile gemischte Teams bestehend aus Polizei und Gesundheitsbehörden ersetzt, die stichprobenartig Kontrollen in Grenznähe durchführen. Angehaltene Personen haben im Zuge der Kontrolle gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass sie nicht aus einem Land kommend einreisen bzw. in den letzten 14 Tagen nicht in einem Land waren, welches weiterhin von den Einreisebeschränkungen umfasst ist oder müssen ein Gesundheitszeugnis vorweisen und sich gegebenenfalls in selbstüberwachte Heimquarantäne begeben.
Die neuen rechtlichen Einreisebestimmungen sind unter
veröffentlicht.
(Schluss)
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