Gemeinschaftsverpflegung: Herkunft der Rohstoffe kann nachvollzogen werden

Bereits 3 Millionen Essen pro Jahr sind über kontrollierte Systeme verfügbar

Wien (OTS) Für die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung gibt es mehrere freiwillige Systeme. Dazu zählen die Marke „Gut zu wissen“ und das Österreichische Umweltzeichen für Gemeinschaftsverpflegung.

„Gut zu wissen“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich, der AMA-Marketing GmbH und des Clusters „Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und touristische Initiativen“. Gemeinsam wurde die Richtlinie „Transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung“ entwickelt. Mit der Marke „Gut zu wissen“ werden jene Betriebe gekennzeichnet, die bei Fleischsorten und Eiern die Herkunft nachvollziehbar machen wollen. Es handelt sich um ein freiwilliges System, mit dem Konsumenten eine möglichst einfache Information über die Herkunft der eingesetzten Rohstoffe erhalten. So soll ein bewusster Konsum ermöglicht werden.  

Nach Abschluss eines Pilotprojekts in Niederösterreich wurde für die im Jahr 2017 veröffentlichte Richtlinie ein bundesweites Beratungs- und Kontrollsystem entwickelt und etabliert. Nach ersten Rückmeldungen aus der Praxis der Projektpartner, Berater sowie Kontrollstellen erfolgte im Jahr 2018 eine praxisnahe Weiterentwicklung sowie die Umstellung auf ein zweistufiges Beratungssystem. Kontrolliert wird die korrekte Umsetzung der Richtlinie durch externe Kontrollstellen. Diese werden laufend in die Projektweiterentwicklung miteinbezogen. 

Herkunft unter der Lupe

Die Herkunft des Fleisches und der verwendeten Eier und Eiprodukte (inklusive Haltungsform) wird klar und gut sichtbar mit Hilfe von Lupen dargestellt. Das Logo „Gut zu wissen“ mit rot-weiß-roter Lupe steht für Herkunft von Fleisch und Eiern/Eiprodukten aus Österreich, während eine transparente Lupe die Herkunft aus anderen Ländern kennzeichnet. 

An jedem Betriebsstandort muss zumindest eine dauerhafte Basisinformation erfolgen. Dies kann beispielsweise durch einen Aushang, einen Menüplan, ein Plakat oder einen Info-Screen erfolgen. Die anspruchsvollere Form ist die Angabe zu Herkunft und Haltungsform bei jeder einzelnen Speise. Eine Kombination von beiden Varianten ist ebenfalls möglich.

In den Betrieben der teilnehmenden Gemeinschaftsverpflegung werden die Mitarbeiter laufend über das System und die praktische Umsetzung geschult. Das beginnt beim Einkauf der Rohstoffe und geht über die Verarbeitung bis zur Speisenausgabe. So können alle Informationen an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden. 

Die derzeit teilnehmenden Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung produzieren insgesamt rund 3 Millionen Essensportionen im Jahr. Sie setzen darauf, dass Kundinnen und Kunden für Transparenz und Herkunft bereit sind, einen angemessenen Betrag pro Mahlzeit zu bezahlen, um den höheren Aufwand abzugelten. 

Umweltzeichen schon seit über 20 Jahren erfolgreich

Eine weitere Initiative ist das Österreichische Umweltzeichen für Gemeinschaftsverpflegung – eine Erweiterung des im Jahre 1996 geschaffenen Österreichischen Umweltzeichen für Tourismus. Durch den Einsatz eines Herkunftssicherungssystems für Rohstoffe wurden neue Maßstäbe hinsichtlich der Verwendung von Lebensmitteln mit erhöhter Qualität in der Großküche gesetzt. Dies gewährleistet nicht nur Transparenz, sondern auch Umweltschutz. Mit der Zertifizierung durch das Österreichische Umweltzeichen signalisieren bereits 103 Betriebe bewussten Rohstoffeinkauf, umweltbewusstes Handeln und die Bevorzugung regionaler Kreisläufe. 

Betriebe, die mit dem Umweltzeichen für die Gemeinschaftsverpflegung ausgezeichnet sind, verpflichten sich etwa zum Einsatz von regionalen und saisonalen Produkten sowie zur Verwendung von Bio- und Fair Trade-Produkten. Sie verpflichten sich auch dazu, bestimmte regionale Rohstoffe zu verwenden. Das sind in den Kategorien Obst und Gemüse mindestens drei Produkte, aber auch Erdäpfel, Milch und Milchprodukte sowie mindestens zwei Fleischsorten. Zusätzlich ist der Betrieb zur Teilnahme an mindestens zwei der freiwilligen Kategorien Ei/Eiprodukte, Fisch, Wild, Käse, Brot und Gebäck verpflichtet. Darüber hinaus wird viel Wert auf eine frische Speisenzubereitung gelegt.

Rückfragen & Kontakt:

Cluster „Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und touristische Initiativen“
DI Elisabeth Hochwarter
Leiterin Projekt Gemeinschaftsverpflegung
Tel: 0664/8293142
office@kulinarisches-erbe.at

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