Gastronomiebetriebe bringen Individualanträge gegen das Rauchverbot beim Verfassungsgerichtshof ein

Gastronom Markus Artner sowie eine jugendliche Nichtraucherin sind unter den Antragstellern, vertreten durch bkp Rechtsanwälte.

Materiell bestehen gute Argumente, dass die im April beschlossene Aufhebung des eigentlich ab 1. Mai geltenden Rauchverbots verfassungswidrig ist.

Gerald Otto, Rechtsanwalt

Die eingebrachten Individualanträge sind ein Zeichen der Zivilgesellschaft gegen den vom Gesetzgeber verordneten Rückschritt beim Schutz der Gesundheit von Gästen und Arbeitnehmern

Markus Artner, Gastronom

Wien (OTS) Zwei Gastronomiebetriebe und eine jugendliche Nichtraucherin sowie deren Vater haben gestern, Montag, den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung der im April erlassenen Regelungen des Tabakgesetzes, mit dem das eigentlich ab 1. Mai geltende Rauchverbot in der Gastronomie wieder ausgehebelt wurde, angerufen. „Die eingebrachten Individualanträge sind ein Zeichen der Zivilgesellschaft gegen den vom Gesetzgeber verordneten Rückschritt beim Schutz der Gesundheit von Gästen und Arbeitnehmern“so der Gastronom Markus Artner. „Das generelle Rauchverbot hätte auch endlich die Wettbewerbsverzerrungen unter den Gastronomiebetrieben sowie die mit dem jahrelangen Hin und Her verbundenen unternehmerischen Unsicherheiten beseitigt.“ 

Laut dem Rechtsvertreter der Antragsteller, Gerald Otto (bkp Rechtsanwälte), sind die formalen Hürden für einen Erfolg der Individualanträge hoch, dennoch: „Materiell bestehen gute Argumente, dass die im April beschlossene Aufhebung des eigentlich ab 1. Mai geltenden Rauchverbots verfassungswidrig ist.“

Über Markus Artner:
Markus Artner ist seit 1996 selbständig in der Gastronomie tätig und hat mittlerweile sieben Gastronomiebetriebe, in welchen ca 100 Mitarbeiter beschäftigt sind. Sein Angebot umfasst einen Bistrobetrieb, einen Saisonbetrieb, der als Kaffeerestaurant betrieben wird, eine Burgerkette und zwei Gourmetrestaurants. 

Über bkp Rechtsanwälte:
Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH (bkp) ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Österreich. Seit dem Gründungsjahr 1998 fokussiert sich die  Beratung auf alle Bereiche des Wirtschaftsrechts. Gerald Otto vertrat ua bereits erfolgreich in dem Verfahren vor dem VfGH und dem EuGH, das zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung führte. Weitere Informationen unter www.bkp.at.

Rückfragen & Kontakt:

RA Dr. Gerald Otto, 01/5321210, g.otto@bkp.at
Markus Artner, markus@artner.co.at

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