Frauenanteil bleibt mit 32% der Vollzeitbeschäftigten weiterhin gering

Rechnungshofausschuss diskutiert Einkommens- sowie Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020

Wien (PK) Im zweiten Teil des heutigen Rechnungshofausschusses stand der allgemeine Einkommensbericht des Jahres 2020, der die durchschnittlichen Einkommen in Österreich darstellt, auf der Tagesordnung. Der Bericht zeigt auf, dass die Einkommen der Männer weiterhin über jenem der Frauen liegen, wobei die Einkommensdifferenz bei den Angestellten am höchsten ist. Nur Beamtinnen verdienten nahezu gleich viel wie Männer. Mit dem alle zwei Jahre veröffentlichten Bericht und der darauf folgenden Diskussion trage der Rechnungshof gerade in Hinblick auf die Einkommen der Frauen zu größerer Transparenz bei, unterstrich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker.

Ebenfalls im Ausschuss diskutiert wurde der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das Jahr 2020. Coronabedingt habe man das Prüfprogramm für 2020 anpassen und um die vielfältigen COVID-19-Krisenbewältigungsmaßnahmen erweitern müssen, informierte Margit Kraker. Um die nachhaltigen Finanzen nach der Krise wiederherzustellen, darf es laut dem Bericht keine Tabus bei Reformvorhaben geben.

Beide Berichte wurden von den Ausschussmitgliedern einstimmig zur Kenntnis genommen.

Einkommensbericht 2020: Frauenanteil von 83% bei den Teilzeitbeschäftigen

Der allgemeine Einkommensbericht 2020 des Rechnungshofes biete eine umfassende Darstellung der Einkommen der gesamten Bevölkerung in Österreich für die Berichtsjahre 2018 und 2019, informierte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker in ihrem Eingangsstatement im Ausschuss. Laut dem Bericht gab es im Jahr 2019 mit rund 4,55 Mio. um 16,8% mehr Beschäftigte als 2010. Davon waren rund 2,1 Mio. ganzjährig Vollzeitbeschäftigte, der Frauenanteil davon betrug 32%. Bei den rund 1 Mio. ganzjährig Teilzeitbeschäftigten ergibt sich ein umgekehrtes Bild. Hier entfallen 83% der Arbeitsplätze auf Frauen. Zudem ging im Vergleich zu 2010 die Anzahl der ganzjährig vollzeitbeschäftigten Frauen 2019 um ein Prozent zurück. Bei den Männern war hingegen ein Zuwachs von 11,4% zu verzeichnen.

Was das mittlere Bruttojahreseinkommen betrifft, lag jenes von ArbeiterInnen 2019 bei 21.961 €. Angestellte verdienten im Vergleichszeitraum 33.367 €, Vertragsbedienstete 35.978 € und BeamtInnen 59.145 €. In allen genannten Beschäftigungsgruppen lag das Einkommen der Männer über jenem der Frauen, wobei die Einkommensdifferenz bei den Angestellten am höchsten war. Nur Beamtinnen verdienten nahezu gleich viel wie Männer. Das mittlere Bruttojahreseinkommen der ganzjährig Teilzeitbeschäftigten lag 2019 bei 20.587 € und betrug damit 47% des mittleren Einkommens der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten (43.770 €). Die durchschnittlich höchsten Einkommen waren in Niederösterreich zu finden, die niedrigsten Einkommen in Wien. Ganzjährig Vollzeitbeschäftigte mit Wohnsitz in Vorarlberg verdienten im Jahr 2019 am besten.

Von Peter Schmiedlechner (FPÖ) auf die Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie auf die künftigen Einkommen angesprochen, hielt Kraker in der Diskussion mit den Abgeordneten fest, dass eine Prognose nur schwer abzugeben sei. Der vom Rechnungshof vorgelegte Bericht beziehe sich auf die Jahre 2018 und 2019, also die Zeit vor der Pandemie. Für die Einkommenssituation wesentliche Fragestellungen, wie die weitere Entwicklung der Beschäftigungszahlen oder das Ausmaß der Kurzarbeit, seien noch ungeklärt. Kraker verwies zudem darauf, dass der Rechnungshof nicht für politische Schlussfolgerungen zuständig sei, ihm obliege in diesem Fall eine beschreibende Darstellung der aktuellen Situation.

Für den hohen Anteil von Frauen bei den Teilzeitbeschäftigten gibt es laut Kraker mehrere ausschlaggebende Punkte. Elisabeth Götze (Grüne) und Felix Eypeltauer (NEOS) hatten nach den Gründen für die „Teilzeitfalle“ für Frauen gefragt. Einerseits hätten Frauen verstärkt Betreuungspflichten für Kinder und Pflegebedürftige wahrzunehmen, andererseits gebe es aber oftmals auch den Wunsch von Frauen nach Teilzeit. Die durchschnittlich höheren Löhne von Frauen in Teilzeit lassen sich laut der Rechnungshofpräsidentin auf die sehr unterschiedlichen Arten von Tätigkeiten und der Entlohnung in diesem Bereich zurückführen. Grundsätzlich seien die Einkommensunterschiede von Frauen und Männern in Teilzeit aber nicht besonders groß.

Karl Schmidhofer (ÖVP) verwies auf den mit 78% sehr hohen Anteil von Frauen im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch im Tourismus sei der Frauenanteil mit 57% höher als in anderen Branchen. Ein hoher Frauenanteil in Beschäftigung sei zwar begrüßenswert, jedoch seien gerade der Gesundheitsbereich oder der Tourismus jene Branchen mit den im Vergleich geringeren mittleren Einkommen, so Kraker. Mit dem alle zwei Jahre veröffentlichten Einkommensbericht und der darauf folgenden Diskussion trage man jedoch zu mehr Transparenz bei. Dies sei im Hinblick auf die Fraueneinkommen von Bedeutung, so die Rechnungshofpräsidentin.

Rechnungshof hat 2020 sein Prüfprogramm coronabedingt angepasst

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 zeige, dass 2020 ein äußerst schwieriges Jahr war, in dem eingeschlagene Pfade aufgrund der COVID-19-Pandemie kurzfristig verlassen werden mussten, hielt Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss fest. So habe man bereits im Frühling das Prüfungsprogramm für 2020 angepasst, indem man es um die Prüfungen der vielfältigen COVID-19-Krisenbewältigungsmaßnahmen erweitert habe. Auch 2021 würden diese Prüfungen einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt darstellen. Insbesondere in der Krise müsse der Staat für Stabilität sorgen. Aktuell habe eine rasche Krisenbewältigung Priorität, in der Zeit nach der Krise werde man aber wieder mit Nachdruck an die Empfehlungen zur Erreichung nachhaltiger öffentlicher Finanzen erinnern, heißt es im Tätigkeitsbericht.

Im Jahr 2020 veröffentlichte der Rechnungshof insgesamt 64 Berichte. Damit lag man geringfügig unter den Vergleichswerten der Vorjahre, was laut dem Prüforgan auf den Ausbruch der Pandemie zurückzuführen ist. Aufgrund der aktuellen Herausforderungen habe man neue, relevante Prüfungen gestartet, wie etwa jene zum „Härtefallfonds“ oder zum „Zusammenwirken der Behörden im Pandemiefall zwischen Bund und Ländern“. Vor diesem Hintergrund hat der Rechnungshof seinen seit 2018 bestehenden Prüfungsschwerpunkt „Bürgernutzen“ um ein weiteres Jahr verlängert, da es auch in der Krise vorrangig um die Qualität der öffentlichen Leistungserbringung gehe. Durch das 2019 beschlossene Verbot von Großspenden und die Verschärfung von Strafen bei Überschreitung der Wahlwerbungskostenobergrenze wurden die administrativen Aufgaben des Prüforgans erweitert. So wurden eine sofortige Meldeverpflichtung von Spenden über 2.500 € und ihre unverzügliche Veröffentlichung unter Nennung der SpenderInnen auf der Website des Rechnungshofes eingeführt. Zur Erhöhung der Transparenz der Parteienfinanzierung tritt der Rechnungshof jedoch wiederholt für umfassende Prüfrechte ein, da sich seine Rolle im Wesentlichen auf die formale Kontrolle und Veröffentlichung der in den Rechenschaftsberichten enthaltenen Informationen beschränke.

Da für die COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen viel Steuergeld geflossen sei bzw. immer noch fließe, sei eine Überprüfung der Maßnahmen von zentraler Bedeutung, unterstrich Wolfgang Zanger (FPÖ). Der FPÖ-Abgeordnete sowie Michael Seemayer (SPÖ), David Stögmüller (Grüne) und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) interessierten sich dafür, wann mit ersten Ergebnissen der „Corona-Prüfungen“ zu rechnen sei. In Zusammenhang mit COVID-19 gebe es bisher 23 Überprüfungen, wobei mit acht bereits begonnen worden wäre. Dazu würden etwa die Berichte zur Kurzarbeit und zur COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes zählen, informierte die Rechnungshofpräsidentin. Was den Bericht zum Härtefallfonds betrifft, erwartet Kraker, dass die Ergebnisse bis zum Sommer veröffentlicht werden können. Die Überprüfung der Impfstoffbeschaffung habe hingegen noch nicht begonnen, hier könne man erst nach Abwicklung der Impfstrategie beginnen. Das gleiche gelte für die Überprüfung der kommunalen Investitionsprogramme, hielt die Präsidentin gegenüber Anreas Kollross (SPÖ) fest. Auch Kraker sieht den angekündigten Datenschutz bei Zahlen zu Förderungen für öffentliche Einrichtungen, wie etwa Gemeinden, kritisch.

Andreas Kühberger (ÖVP) interessierte sich für den Bundesrechenabschluss 2019 und welche Gründe für den Überschuss ausschlaggebend gewesen sind. Laut der Rechnungshofpräsidentin liegt das positive Ergebnis an der damaligen Konjunkturlage. Was das Jahr 2020 betrifft, werde erst dieser Bundesrechenabschluss das konkrete Ausmaß der geleisteten Corona-Hilfsmaßnahmen aufzeigen.

Von David Stögmüller (Grüne) auf die Sonderaufgaben nach dem Parteienfinanzierungsgesetz angesprochen, teilte Margit Kraker die Meinung des Grünen-Mandatars, dass Rechenschaftsberichte auf jene Parteien beschränkt werden sollten, welche auch Parteienförderung beziehen. Zur von der Bundesregierung angekündigten Reform der Parteienfinanzierung kenne sie noch keine Details, die Vorschläge zur Einschau in die Parteikassen seitens des Rechnungshofes seien aber weiterhin aufrecht, so Kraker.

In Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht nutzte Kraker zudem die Gelegenheit, um über die vom Rechnungshof abgegebene Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz hinzuweisen. Grundsätzlich begrüße das Prüforgan die Ausweitung der Prüfkompetenzen auf Unternehmen mit mindestens 25% staatlicher Beteiligung. Kritisch zu sehen seien hingegen die Einschränkungen bei der Überprüfung von börsenorientierten Unternehmen, diese sollten unabhängig von der Rechtsform stattfinden. Auf Nachfrage Michael Seemayers (SPÖ) gab Kraker bekannt, dass sie durch eine mögliche Ausweitung der Prüfbefugnisse durch das Informationsfreiheitsgesetz mit rund 400 zusätzlich zu überprüfenden Unternehmen rechne, was einen Bedarf von etwa zehn zusätzlichen PrüferInnen bedeute.

Zur Fristwahrung behandelt und einstimmig vertagt wurden zudem die Follow-up-Überprüfungen zum IT-Projekt ZEPTA der Pensionsversicherungsanstalt (III-250 d.B.), betreffend Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien (III-251 d.B.) sowie betreffend der Transparenzdatenbank (III-269 d.B.). Ebenso vertagt wurden die Berichte betreffend der Generalsekretariate in den Bundesministerien (III-276 d.B.) und zu Verwaltungssponsoring und Schenkungen in ausgewählten Bundesministerien (III-277 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) med


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl



[ad_2]

Quelle