„Eine sachpolitisch realistische Regelung für die Trafikanten und die Gastronomen notwendig“
Wien (OTS) – „Die FPÖ wird sich auch in der neuen Legislaturperiode für die Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und auch für einen fairen Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie einsetzen. Aus diesem Grund haben wir schon in der konstituierenden Nationalratssitzung erneut einen diesbezüglichen Antrag eingebracht, denn ein totales Rauchverbot wäre auch der Todesstoß für die österreichische Beislkultur“, stellte heute der FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm klar.
„Anfang Juli dieses Jahres wurde im Parlament mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Liste JETZT ein absolutes Rauchverbot beschlossen. Mit dieser Aktion werden aber nicht nur die österreichischen Trafikanten, sondern auch die heimischen Gastronomen massiv in ihrer Existenz gefährdet. Somit droht ab dem Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots mit 1. November 2019 ein erheblicher Kahlschlag bei jetzt noch bestehenden Trafik-und Gastronomiebetrieben“, betonte Wurm und weiter: „Viele tausende Arbeitsplätze werden gefährdet oder sogar vernichtet. Insbesondere für die vorzugsberechtigten Behinderten als Tabakfachgeschäftsinhaber ist dies vor allem eine persönliche Katastrophe.“
„Daher ist es dringend notwendig, eine sachpolitisch realistische Regelung für die Trafikanten und die Gastronomen zu schaffen, um damit deren Existenz mittel-und langfristig absichern zu können. Aus diesem Grund soll die derzeitige Bundesregierung sehr rasch dem Nationalrat Regierungsvorlagen zuleiten, die folgende Inhalte umfassen müssen:
– Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfachgeschäftsinhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik.
– Aufhebung der neuen Trafik-Nachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens zehn Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz.
– Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafik-Nachfolge beziehungsweise Trafik-Neugründung und Betriebsablöse zur Verfügung haben
– Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr früh. In dieser Zeit soll der/die Besitzer beziehungsweise Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht werden darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlauben.
– Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.
– Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive beziehungsweise von der zuständigen Behörde bestraft werden.
– Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher-oder Nichtraucherlokal sind. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungsplätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.
– Shisha-Bars dürfen weiterhin betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen, wie etwa Toast, Würstel, Snacks usw. führen.
– Bei Geschlossenen Gesellschaften beziehungsweise Vermietung ganzer Räume darf der veranstaltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.“
„Dieses freiheitliche Paket an Vorschlägen mit Augenmaß sind Modifikationen, die einerseits der Gastronomie auch zukünftig einen sicheren Fortbestand gewährleistet, andererseits aber ebenso den Schutz der Konsumenten im Fokus hat“, betonte der FPÖ-Konsumentensprecher.
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