Wien (OTS) – „Wie aus einer Broschüre ‚Informationen zum Umsatzersatz‘ des Finanzministeriums zu entnehmen ist, sind für den ‚Umsatzersatz‘ nur Unternehmen mit Einkünften aus ‚selbständiger Arbeit gemäß Paragraf 22‘ und aus ‚Gewerbebetrieb gemäß Paragraf 23‘ Einkommensteuergesetz anspruchsberechtigt. Gewerbebetriebe aber, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß Paragraf 28 Einkommensteuergesetz erzielen, bekommen nichts. Diese neuerliche Ausgrenzung dieser Gewerbebetriebe ist nicht nachvollziehbar und vollkommen sozial ungerecht“, kritisierte heute FPÖ-Tourismussprecher Mag. Gerald Hauser.
„Eine derartige ‚finanztechnische Vorgangsweise‘ vom ÖVP-Finanzminister ist umso unverständlicher, da die anspruchsberechtigten Betriebe sowieso eine Minimalentschädigung in der Höhe von 2.300 Euro für November erhalten, auch wenn diese Unternehmen keine Umsätze im November 2019 vorweisen können“, erklärte der FPÖ-Tourismussprecher.
„Dieses neuerliche Unrecht muss nun rasch beseitigt werden und in den ‚Umsatzersatz‘ auch die Betriebe mit ‚Einkünften aus Vermietung und Verpachtung‘ aufgenommen werden. Ich werde diesem Ansinnen in einem entsprechenden Antrag in der morgigen Nationalratssitzung Nachdruck verleihen, denn es kann nicht sein, dass es bei diesen Finanzhilfen wieder ‚Gleichere‘ gibt. Hier ist ÖVP-Finanzminister gefordert, denn diese Ungerechtigkeit gehört sofort abgestellt“, betonte Hauser.
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