FPÖ – Hauser: Alle geschlossenen touristischen Beherbergungsbetriebe müssen von schwarz-grüner Regierung unterstützt werden! | Freiheitlicher Parlamentsklub

Kein touristischer Beherbergungsbetrieb, der gemäß Paragraf 28 EStG abrechnet, darf von den Corona-Unterstützungsmaßnahmen ausgegrenzt werden!

Wien (OTS) „Alle geschlossenen touristischen Beherbergungsbetriebe – und nicht nur die großen Betriebe – müssen nun endlich unterstützt werden, unabhängig davon, wieviel Betten diese haben und mit welchem EStG-Paragrafen die touristischen Vermieter abrechnen. Diese nach wie vor bestehende Förderungerechtigkeit muss endlich beseitigt werden, sonst droht eine noch größere soziale Krise bei den bisher von allen finanziellen Unterstützungen und Ersätzen ausgeschlossenen Betrieben“, forderte heute der freiheitliche Tourismussprecher NAbg. Mag. Gerald Hauser.

„So wie in ganz Österreich gibt es auch in Tirol viele Privatvermieter, die zwischen zehn und 20 Betten aufweisen und diese sind in Tirol auch vielfach Mitglied im Privatvermieterverband, führen jedoch keinen Gewerbebetrieb. Da sie aber mehr als zehn Betten haben, gelten diese Betriebe formal nicht mehr als Privatvermieter und fallen daher um die Entschädigung über den Härtefallfonds und den Umsatzersatz um. Sie erhielten also bisher keinen einzigen Cent Kostenersatz ab dem elften Bett! Auch diese kleinen touristischen Vermieter, die mehr als zehn Betten, aber keine Gewerbeberechtigung haben, müssen nun von der Regierung unterstützt werden“, erklärte Hauser.

„Grundsätzlich stellen Privatbetriebe 80 Prozent der Beherbergungsbetriebe und sind das große notwendige Rückgrat für unseren qualitativ hochwertigen Tourismus – und dies vor allem im ländlichen Raum. Der Arbeitsplatz zuhause ist sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftspolitisch von höchster Bedeutung. Dieser gestern von ÖVP und Grünen beschlossene verlängerte Lockdown ist für diese kleinen Betriebe aber existenzbedrohend. Man darf auf diese Kleinen nicht vergessen, denn sie sind sehr wichtig für den ländlichen Tourismus“, betonte Hauser.

„Weiters sind auch kleine touristische Beherbergungsbetriebe, die mehr als zehn Betten und eine Gewerbeberechtigung haben, aber mit dem Paragrafen 28 EStG abrechnen, beim Kostenersatz endlich zu berücksichtigen, was aber diesen Betrieben bisher verwehrt wurde! Diese Förderungerechtigkeit muss endlich beseitigt werden, zumal wegen des verlängerten Lockdowns weitere Unterstützungsmaßnahmen aufgesetzt werden“, so der FPÖ-Tourismussprecher.

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