FairPlane zu den Flugausfällen in Hamburg: Wir klagen das für unsere Kunden ein!

FairPlane, das Fluggastrechteportal, hat für seine Kunden schon viele strittige Fälle bis zum EuGH gebracht und so zahlreichen Flugpassagieren zu Ihrem Recht verholfen.

Ich meine, dass man hier differenzieren muss. Dazu muss man die Ursache des Stromausfalls kennen. Liegt diese im Verantwortungsbereich des Flughafens, wird man nicht von einem außergewöhnlichen Umstand ausgehen können. Nur wenn ein Dritter die Ursache gesetzt hat, und es so zu einem Stromausfall gekommen ist, wird man einen außergewöhnlichen Umstand bejahen können. In diesem Fall, und soweit der Flughafenbetreiber Erfüllungsgehilfe des Luftfahrtunternehmens ist, muss sich dieses einen
möglichen Fehler des Flughafenbetreibers zurechnen lassen.

Prof. Dr. Ronald Schmid, FairPlane Unternehmenssprecher

Wien (OTS) Letzten Sonntag ging am Flughafen Hamburg nichts mehr. Ein Blackout hat die Stromversorgung lahmgelegt, rund 30.000 Flugpassagiere waren betroffen.

Da ging nichts mehr-der Flughafen war komplett „out of order“ Vielerorts ist nun zu lesen, dass dieser Stromausfall einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und daher die Fluglinien keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte Verordnung 261/2004 an die gestrandeten Passagiere leisten müssen. FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid sieht die Lage folgendermaßen: „Ich meine, dass man hier differenzieren muss. Dazu muss man die Ursache des Stromausfalls kennen. Liegt diese im Verantwortungsbereich des Flughafens, wird man nicht von einem außergewöhnlichen Umstand ausgehen können. Nur wenn ein Dritter die Ursache gesetzt hat, und es so zu einem Stromausfall gekommen ist, wird man einen außergewöhnlichen Umstand bejahen können. In diesem Fall, und soweit der Flughafenbetreiber Erfüllungsgehilfe des Luftfahrtunternehmens ist, muss sich dieses einen möglichen Fehler des Flughafenbetreibers zurechnen lassen.“

Erneuter Erfolg von FairPlane beim EuGH

FairPlane hat erst letzte Woche erfolgreich eine Stärkung der Fluggastrechte beim EuGH erreicht, der feststellte, dass der Flug einer FairPlane Kundin von Berlin nach Agadir mit Zwischenlandung und Umsteigen in Casablanca als Gesamtflug anzusehen ist: „Ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges besteht auch bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU“. Rechtssache C-537/17.

„Es ist eine der Aufgaben von FairPlane in strittigen Fällen als Prozessfinanzierer aufzutreten und damit vielen geschädigten Passagieren die Möglichkeit zu einer Entschädigungszahlung zu kommen, zu eröffnen. Diesen Weg wollen wir nun auch für die geschädigten Passagiere von Hamburg beschreiten, “ so Prof. Dr. Schmid.

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Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation

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