EuGH/Airbnb-Urteil unterstreicht Notwendigkeit einer bundesweiten Registrierungspflicht | ÖHV

Bund muss aktiv werden, es braucht moderne Rahmenbedingungen für ein faires Miteinander.

Wien (OTS) Das EuGH-Urteil im Rechtsstreit zwischen Frankreich und Airbnb sei zu akzeptieren, zeigt aber auch gleichzeitig wie wichtig ein modernes Rahmenwerk für die digitale Welt von heute ist, kommentiert Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), die Entscheidung: „Ob Vorschriften aus dem Jahr 2001 für digitale Geschäftsmodell von heute noch passend sind, halte ich für mehr als fraglich.“ Hintergrund: Der EuGH-Richter stützte seine Urteilsbegründung auf die EU E-Commerce Richtlinie aus 2001, ein Relikt der Gesetzgebung, wie Reitterer ergänzt: „Innovation passiert heute von jetzt auf dann, das digitale business boomt. Der Gesetzgeber muss hier Schritt halten“, streicht die ÖHV-Präsidentin hervor.

Wichtig: Bundesweite Registrierungspflicht für Sharing-Anbieter

Eine solche Notwendigkeit wurde in Österreich in punkto Home-Sharing-Anbieter zwar schon vielerorts erkannt, einige Bundesländer haben bzw. arbeiten an einem Rahmenwerk, dennoch plädiert Reitterer für klare Regeln für alle: „Gut, dass das Thema in den Köpfen der Verantwortlichen angekommen ist, trotzdem müssen wir aufpassen nicht über den Föderalismus zu stolpern. Es braucht ein einheitliches Regelwerk.“ Der Vorschlag hierfür liegt schon seit längerem am Tisch: Eine bundesweite Registrierungspflicht für alle Sharing-Hosts, die in der touristischen Kurzzeitvermietung aktiv sind. Gleichzeitig sollen die Plattformen nur Angebote von eben jenen Hosts freischalten, die sich registriert haben. „Das ist keine Hexerei, der Aufwand ist für alle Seiten überschaubar. Mit wenigen Klicks kommt Licht in den Sharing-Dschungel, ein Win für alle.“

Weitere Pressemeldungen und Bildmaterial unter www.oehv.at/presse

Rückfragen & Kontakt:

Oliver Schenk, MA
Public Affairs
T: +43 1 533 09 52 24
oliver.schenk@oehv.at
www.oehv.at

[ad_2]

Quelle