E-Wirtschaft definiert Rahmen für Erneuerbaren-Ausbau

Modernes Unterstützungssystem muss Effizienz und Systemverantwortung stärken

Wien (OTS) 100 Prozent des Gesamtstromverbrauchs sollen in Österreich bis 2030 aus erneuerbaren Energien (national bilanziell) gedeckt werden. Berücksichtigt man den Erneuerbaren-Ausbaugrad bis einschließlich 2016, den Zuwachs des Strombedarfes sowie die in der #mission2030 enthaltenen Ausnahmen für Regel- und Ausgleichsenergie und Strom zur Eigenversorgung in der Sachgüterproduktion, bedeutet das bis zu 30 Mrd. Kilowattstunden (30 TWh) mehr Strom aus Erneuerbaren. Eine genaue Definition der Ausbaukorridore wird derzeit durch das BMNT erarbeitet. „Unabhängig davon, wie diese Definition ausfällt, ist das Projekt 100 Prozent Strom aus Erneuerbaren sowohl technisch wie auch finanziell überaus ambitioniert und erfordert ein kosteneffizientes Incentivierungssystem“, erklärte Karl Heinz Gruber, Sprecher Erzeugung von Oesterreichs Energie. Erforderlich ist eine Steigerung der inländischen Stromproduktion um knapp die Hälfte.

Gruber: „Um die #mission2030 zu erfüllen, müssen wir die Erzeugung der Erneuerbaren bis 2030 um bis zu 30 TWh erhöhen. Das bedeutet, dass wir einen guten Teil der ökologisch und ökonomisch machbaren Ausbaupotenziale der in Österreich relevanten erneuerbaren Energien nutzen werden.“ Konkret bedeutet das 6 bis 8 TWh Wasserkraft (rd. 60 Prozent des Potenzials), 11 bis 13 TWh Windkraft (rd. 65 Prozent des Potenzials), 11 bis 13 TWh Photovoltaik (rund 40 Prozent des Potenzials) und rund 2 TWh Biomasse-KWK, deren Bestand gesichert werden muss.

Der Investitionsbedarf (nicht Förderbedarf) in der Erzeugung beläuft sich auf Basis dieser Zahlen auf bis zu 30 Mrd. Euro. Das ergaben erste Berechnungen der TU Wien im Auftrag von Oesterreichs Energie. Zusätzlich sind Netzinvestitionen von rund 20 Mrd. Euro erforderlich, die benötigt werden, um die zusätzliche Erzeugung auch sicher ins Netz zu integrieren. Daraus ergeben sich Gesamtinvestitionen der Elektrizitätswirtschaft von rund 50 Mrd. Euro bis 2030. In diesen Zahlen sind Investitionen in Speicher und Flexibilitäten, deren Notwendigkeit sich aus der Erhöhung der volatilen Erzeugung zur Systemstabilisierung ergeben, noch nicht enthalten.

Modernes Incentivierungssystem muss Effizienz und Systemverantwortung stärken

Eine effiziente Umsetzung wird entscheidend für das Gelingen des Energiewende-Projekts, erklärte Christoph Gatzen, Associate Director des Beratungsunternehmens Frontier Economics, der auch den Impulsvortrag zum Trendforum „Sauber.Sicher.Fair, Energiegesetz neu – ambitionierte Ziele brauchen einen passenden Rahmen“ halten wird. Gatzen: „Die Energiewende ist eine große Aufgabe und ist nicht zum Nulltarif zu haben.“ Vor allem müsse man dafür sorgen, die direkten Unterstützungskosten sowie die Systemkosten für den Ausbau der Erneuerbaren in den Griff zu bekommen.“ Punkte dafür seien eine effiziente Auswahl des Mixes an erneuerbaren Energien und der Projekte über Auktionen und der Beitrag der Erneuerbaren zur Optimierung der Systemkosten unter dem Stichwort System- und Bilanzverantwortung. Gatzen: „Die Systemkosten können beispielsweise durch die Auswahl des erneuerbaren Energien-Mixes und eine Optimierung der Standortwahl und des Einspeiseverhaltens verringert werden.“

Neues Incentivierungsregime muss Ziele der #mission2030 unterstützen

Das jetzige Förderregime für erneuerbare Energien in Österreich ist auf Basis der Energie- und Umweltbeihilfe-Leilinien der EU bis längstens 2022 genehmigt. Da schon jetzt der Unterstützungsrahmen für baureife Projekte größtenteils ausgeschöpft ist, soll vom zuständigen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus in der ersten Jahreshälfte 2019 ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz als Entwurf vorliegen und mit 2020 in Kraft treten.

Wesentliche Inhalte sind die Neu- und Umgestaltung der Unterstützung des Erneuerbaren-Ausbaus im Strombereich in Richtung einer marktwirtschaftlichen Incentivierung, die Adaptierung des Gaswirtschaftsgesetzes in Richtung „Greening the Gas“, sowie Maßnahmen zur besseren Integration erneuerbarer Stromerzeugung ins Energiesystem durch Anpassungen des ElWOG 2010 und Sektorenkopplung. Gruber: „Aus Sicht von Oesterreichs Energie muss das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Sinne einer volks- und energiewirtschaftlichen Effizienz jedenfalls wettbewerbsorientiert aufgebaut sein und einen marktorientierten Umgang mit Incentivierungsmitteln garantieren. Und es müssen unter allen Umständen faire und gleiche Rahmenbedingungen für alle Technologien und Teilnehmer sichergestellt werden.“

Das jährliche Unterstützungsvolumen soll sich auch zukünftig – trotz des erhöhten Erneuerbaren-Ausbaus – in der Größenordnung der jetzigen Kosten bewegen und wenn möglich unter einer Milliarde Euro zu liegen kommen. Nachstehend sind dazu die Zahlen für das Unterstützungsvolumen für die Erneuerbaren seit 2007 angeführt. 2017 wurden rund 10,5 TWh erneuerbarer Strom mit einem Volumen von 860 Mio. Euro gefördert, das entspricht einem Anteil von 17,9 Prozent am Endverbrauch.

Für die zur Zielerreichung der #mission2030 zusätzlich benötigte Erneuerbaren-Strommenge von 30 TWh bis 2030 würde bei Anwendung der jetzigen Fördertarife für diese Menge eine Verdreifachung des Unterstützungsvolumens notwendig sein.

Daher ist eine strategische Neuausrichtung der Incentivierung nicht nur aus rechtlichen Gründen (EU-Richtlinie), sondern auch aus volkswirtschaftlichen Gründen unverzichtbar.

Eine der weiteren zentralen Forderungen der E-Wirtschaft ist die Heranführung aller erneuerbaren Technologien an den Wettbewerbsmarkt mit einer Übernahme von Systemmitverantwortung. Berechnungen der TU Wien zeigen: Mittels variablen Marktprämien, die bei Anlagen ab einer bestimmten Leistung über Ausschreibungen wettbewerbsorientiert ermittelt werden, liegt das durchschnittliche Incentivierungsvolumen zwischen 2020 und 2030 bei rund 900 Mio. €/a – ähnlich dem bisherigen Unterstützungsrahmen. Gruber: „Neben der Incentivierung und Einführung der Erneuerbaren in den Markt müssen jetzt auch die Überlegungen, wie wir den massiv steigenden Bedarf an gesicherter Leistung sowie Speicher- und Flexibilitätskapazitäten abdecken können, intensiviert werden. Wir von Oesterreichs Energie arbeiten daran.“

Eckpunkte eines neuen Incentivierungssystems von Oesterreichs Energie

Drei Punkte sind aus Sicht von Oesterreichs Energie im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wesentlich, damit der notwendige Zuwachs gelingen und dennoch die hohe Versorgungssicherheit erhalten werden kann:

  1. Es braucht ein technologiespezifisches Incentivierungssystem, das die unterschiedlichen spezifischen Kosten und Genehmigungsdauern der einzelnen Technologien berücksichtigt und regionale Konzentrationseffekte begrenzt. Damit wird ein ausgewogener Anlagen-Mix mit einem diversifizierten Erzeugungsmuster gewährleistet und somit die Netz- und Systemstabilität gesichert. Für alle Teilnehmer am Incentivierungssystem muss dabei ein level playing field gelten, in dem die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Erzeugungstechnologien gleichermaßen berücksichtigt werden. 
  2. Der Schwerpunkt der Incentivierung soll dabei auf variablen Marktprämien, die über Ausschreibungen vergeben werden, beruhen. Variable Marktprämien zeigen im Vergleich zu Investitionsförderungen klare Kostenvorteile, weil für die Anlagenbetreiber eine geringere Risikoabgeltung erforderlich ist, es zu einer Vermeidung von einmaligen budgetären Belastungen kommt und Anreize zum effizienten und langfristigen Betrieb der Anlagen geschaffen werden. Die Vergütungsdauer für die Marktprämien beläuft sich auf einen Zeitraum von 20 Jahren.
  3. Es braucht für alle erneuerbaren Anlagen einen funktionsfähigen Markt. Dafür benötigen wir die Heranführung aller Technologien an den Wettbewerbs-Strommarkt mit der Übernahme von Systemmitverantwortung. Das heißt, alle Betreiber von Erzeugungsanlagen müssen in Zukunft die Marktsituation einkalkulieren und ihre Erzeugung danach ausrichten.

Geltungsbereich für Ausschreibungen

Der Geltungsbereich für Ausschreibungen umfasst Wasserkraftanlagen mit einer Ausbauleistung von über 1 MW; Windkraft und feste Biomasse-KWK-Anlagen mit einer Ausbauleistung von über 500 kW und Photovoltaikanlagen mit einer Ausbauleistung zwischen 500 kW und 5 MW. Angemessene Präqualifikationskriterien sind vorgesehen, um die tatsächliche Realisierung der Projekte mit einer großen Akteursvielfalt zu gewährleisten.

Ausnahmefälle ohne Ausschreibung gelten für Windkraft, Photovoltaik und für feste Biomasse-KWK < 500 kW bzw. für Wasserkraft < 1 MW. Für diese gelten eigene Präqualifikationskriterien. Im Bereich der PV-Kleinanlagen erscheinen aufgrund der vielen unterschiedlichen Akteure Investitionsförderungen als einfach administrierbarer Incentivierungsmechanismus sinnvoll; alle anderen Technologien werden durch administrativ vergebene Marktprämien incentiviert.

Brennstoffabhängige Bestandsanlagen mit einer Laufzeit über 20 Jahre sollen bei Bedarf nach Maßgaben des EU-Beihilfenrechts mittels administrativ festgelegten Marktprämien incentiviert werden. 

Übergangsregeln für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren

Um die ambitionierten Ausbauziele für sauberen Strom in nicht einmal 12 Jahren zu erreichen, muss auch für den Zeitraum bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Incentivierungssystems der Ausbau vorangetrieben werden. „Es gibt eine Anzahl an erneuerbaren Anlagen, die bereits eine Genehmigung haben, die aber aufgrund der derzeitigen Markt- und Förderbedingungen keine Investitionsentscheidung treffen können. Um den Ausbau bis 2030 etwas zu vergleichmäßigen, braucht es sinnvolle Übergangsregelungen. Wir von Oesterreichs Energie haben dazu Vorschläge vorgelegt“, so Gruber abschließend.

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Oesterreichs Energie
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