Diskussion zur Umsiedelung des Bundesamts für Wasserwirtschaft

Nationalrat beendet Rechnungshof-Block mit Debatte über Gleichstellungsziele und landwirtschaftliche Themen

Wien (PK) Auf der Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung stand unter anderem eine Reihe von Berichten des Rechnungshofs aus dem Bereich Land- und Wasserwirtschaft. Diskutiert wurde unter anderem über den Prüfbericht zur Umsetzung der Gleichstellungsziele im Rahmen der Wirkungsorientierung sowie über die Prüfergebnisse des Rechnungshofs zum Bundesamt für Wasserwirtschaft . Die Berichte, wie auch drei Follow-up-Überprüfungen zum Weinmarketing , zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasser im Weinviertel, sowie zu finanziellen Beteiligungen im Agrarbereich wurden im Plenum einstimmig zur Kenntnis genommen.

Unzureichende Datenlage bei Überprüfung von Gleichstellungszielen

Im Bundeskanzleramt, im ehemaligen Ministerium für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und im Verkehrsministerium wurde vom Rechnungshof die Umsetzung der Gleichstellungsziele im Rahmen der Wirkungsorientierung überprüft. Es wurden grundsätzliche Schwächen bei der wirkungsorientierten Steuerung festgestellt. Der Rechnungshof tritt daher für aussagekräftige Kennzahlen ein.

Es sei wichtig, tatsächliche Gleichstellung im Sinne der Selbstverständlichkeit anzustreben, betonte ÖVP-Mandatarin Angela Fichtinger. Karin Greiner (SPÖ) erinnerte daran, dass seit Einführung des Haushaltsrechts die Ministerien dazu verpflichtet seien, ihre Wirkungsziele konkret zu verankern und dabei Frauen besonders im Fokus zu haben, um mögliche Ungleichheiten zu beseitigen. In den überprüften Institutionen eigneten sich die Fakten jedoch nicht für eine ausreichende Analyse. Greiner zeigte kein Verständnis für die unzureichende Datenlage und das Argument der Bundesministerin Elisabeth Köstinger, dass eine Datenerhebung problematisch und mit hohen Kosten verbunden sei.

Umsiedelung des Bundesamts für Wasserwirtschaft für SPÖ nicht nachvollziehbar

Das Bundesamt für Wasserwirtschaft war Gegenstand eines weiteren Rechnungshofberichts. Darin wird unter anderem die Umsiedelung der Direktion von Wien nach Scharfling am Mondsee kritisch betrachtet. Die Prüfung erfolgte Ende 2016, als das Bundesamt noch eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft war. Aktuell ist es aufgrund der Reorganisation der Ministerien dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus angegliedert.

Der Rechnungshof widmete sich der Beurteilung der Aufbau- und Ablauforganisation, der Aufgabenerfüllung und der Leistungserbringung, der wirtschaftlichen Lage und der Personalsituation des Bundesamts. Daraus leiteten sich eine Reihe von Empfehlungen an das Bundesamt und das Ressort ab, die organisatorische Verbesserungen zum Ziel haben. Vor allem der Stellenplan sowie die Erfüllung der Berichtspflichten und der Steuerungsaufgaben durch Bundesamt und Ministerium wurden vom Rechnungshof als unzureichend erachtet.

Norbert Sieber (ÖVP) betonte, dass die Anregungen des Rechnungshofs großteils umgesetzt worden sind oder sich in Umsetzung befinden. Peter Gerstner (FPÖ) dankte dem Rechnungshof für den detaillierten und objektiven Bericht. Ihm sei es ein Anliegen, dass damit die „Missstände der Vorgängerregierung“ eindeutig aufgezeigt wurden. Dass es Missstände in der öffentlichen Verwaltung gebe, wurde durch die Rechnungshof-Prüfung des Bundesamts für Wasserwirtschaft auch nach Ansicht der NEOS-Abgeordneten Karin Doppelbauer eindeutig dargelegt. Bei der Planung und in der Kontrolle hätte es eklatante Mängel gegeben, meinte sie und kritisierte außerdem die intransparente Besetzung des Direktor-Postens.

Für die Übersiedelung des Bundesamts für Wasserwirtschaft hätte es keine gesetzliche Grundlage gegeben, meinte SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner. Der Rechnungshofbericht zeigte auch, dass die Einsparungsargumente nicht plausibel seien. Die Bundesregierung würde die Empfehlungen des Rechnungshofs nicht ernst nehmen, kritisierte Rudolf Plessl (SPÖ). Das wäre nicht nur der Fall in Bezug auf die Überprüfung des Bundesamts für Wasserwirtschaft, auch hinsichtlich der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasser im Weinviertel seien das zuständige Ministerium sowie das Land Niederösterreich wirksame Maßnahmen schuldig geblieben, sagte er. (Fortsetzung Nationalrat) fan

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