COVID-19: EU-Ausschuss des Bundesrats befasst sich mit „digitalem grünen Zertifikat“

Roaming sowie Einfuhr-Kontrollen bei Tieren und Tierprodukten auf Antibiotika standen ebenfalls auf der Agenda

Wien (PK) Ein aufgrund der Corona-Pandemie brandaktueller Verordnungsvorschlag war heute Gegenstand der Debatte im EU-Ausschuss des Bundesrats. Die Mitglieder des Bundesrats befassten sich mit dem „digitalen grünen Zertifikat“, mit dem künftig Impfungen, Testungen oder überstandene COVID-19-Erkrankungen EU-einheitlich nachgewiesen werden sollen. Außerdem auf der Tagesordnung standen Verordnungsvorschläge zur Verlängerung des Roamings zu Inlandspreisen und zur Kontrolle von Tieren und Tierprodukten auf antimikrobiell wirksame Substanzen bei der Einfuhr aus Drittstaaten.

„Digitales grünes Zertifikat“ für Impfungen, Testungen und Genesungen von COVID-19 soll im Rekordtempo kommen

Zum „digitalen grünen Zertifikat“ über Impfungen, Tests oder Genesungen im Zusammenhang mit COVID-19 hat die Europäische Union einen Verordnungsvorschlag vorgelegt. Weil immer mehr Menschen gegen COVID-19 geimpft werden oder von einer Erkrankung genesen sind, soll ein einheitliches Dokument zur Bescheinigung von Impfung oder Genesung geschaffen werden, das für diese Personen sowie für Getestete die Reise- und Bewegungsfreiheit unterstützen soll. Vorgesehen sind digitale Strichcodes und Ausdrucke in Papierform, mit denen die entsprechenden Informationen abgerufen werden können. Das genaue Design wird den Mitgliedsstaaten überlassen, es gibt jedoch einheitliche Vorgaben, welche Informationen enthalten sein müssen. Neben für die Personenidentifikation notwendigen Daten sind das Informationen über den verabreichten Impfstoff bzw. Art, Zeit und Ort sowie Ergebnis des Tests oder Informationen über eine frühere Infektion mit dem Virus. Die Daten müssen zumindest in der Amtssprache und in Englisch angegeben werden. Digitale grüne Zertifikate sollen für UnionsbürgerInnen und per Spiegelverordnung auch für Drittstaatenangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat unentgeltlich verfügbar sein. Das Vorliegen eines Impfzertifikates darf nicht Bedingung für die Einreise sein, wird betont.

Österreich unterstützt die Entwicklung eines EU-Zertifikats. Im Hinblick auf die Wiederherstellung der grenzüberschreitenden Mobilität und des Tourismus sei die Entwicklung, Ausstellung und gegenseitige Anerkennung von standardisierten, gesicherten Impfzertifikaten besonders wichtig, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts. Die schrittweise Erleichterung der Freizügigkeit dürfe jedoch nur soweit gehen, wie es die epidemiologische Lage zulässt. Die digitale Lösung müsse praktikabel, einfach zu bedienen und datenschutzrechtlich sicher sein. Von Seiten der Kommission wird betont, dass die Ausstellung von derartigen Zertifikaten ausgesetzt werden soll, sobald die COVID-19-Pandemie überwunden ist. Es handle sich um eine brandaktuelle Verordnung, die derzeit verhandelt werde und in Rekordtempo angenommen werden soll, betonte ein Vertreter aus dem Bundeskanzleramts im EU-Ausschuss des Bundesrats. Sie soll Erleichterungen für die Ausübung der Personenfreizügigkeit in Pandemiezeiten schaffen. Der straffe Zeitplan liege bereits vor, man arbeite auf ein Inkrafttreten mit 26. Juni hin, so der Experte.

Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) begrüßte das Vorhaben. Als Seniorenvertreterin war es ihr aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Zertifikat unbedingt auch analog verfügbar sein muss und eine alternative Ausstellung, etwa per Telefon, ermöglicht werden müsse. Der Experte versicherte, dass dieser Aspekt in den Verhandlungen von Österreich mitgetragen werde. Auch Sonja Zwazl (ÖVP/N) äußerte sich positiv zu einer einheitlichen europäischen Vorgangsweise. Von Seiten der Wirtschaft und des Tourismus sei es wichtig, dass man sich bereits vor Ende Juni auf die Regelungen einstellen könne, betonte sie. Christian Buchmann (ÖVP/St) erkundigte sich vor dem Hintergrund der unterschiedlichen zugelassenen Impfstoffe nach einem Plan in Bezug auf Reisen in oder aus Drittstaaten, insbesondere nach dem Balkan.

Der Experte bestätigte, dass diese Region ein großes Thema sei. Geplant sei eine Liste der Kommission mit Vakzinen, die anerkannt werden sollen. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) begrüßte die Verordnung ebenso und wollte sichergestellt wissen, dass das österreichische System mit dem europäischen digitalen grünen Zertifikat kompatibel ist. Österreich sei in der Entwicklung des Systems im europäischen Vergleich schon sehr weit, es werde jedenfalls berücksichtigt, dass dieses interoperabel sein muss, so der Experte.

Stefan Schennach (SPÖ/W) äußerte sich kritisch zur geplanten Verordnung und warnte davor, angesichts des schleppenden Impffortschritts Privilegien für einige wenige Menschen zu schaffen und damit die Bevölkerung zu spalten. Der Experte betonte, dass keine Elite geschaffen werden dürfe und Österreich sich deshalb für eine Aufnahme von Test- und Genesungsdaten in das Zertifikat eingesetzt habe. Von Schennach und Günther Novak (SPÖ/K) nach der Dauer der Immunität bzw. der Gültigkeit der Antikörpertests befragt, führte der Bundeskanzleramtsvertreter aus, dass dieses Thema strittig sei und noch länger zur Diskussion stehen werde. Johannes Hübner (FPÖ/W) stellte in den Raum, dass die Impfungen nicht nachweislich vor einer Übertragung des Virus schützen und stellte vor diesem Hintergrund den Mehrwert des Zertifikats für die Staaten grundsätzlich in Frage. Dem hielt der Vertreter aus dem Bundeskanzleramt entgegen, dass das Zertifikat breiter aufgestellt sei und demnach eine Versicherung auch in Bezug auf Tests und Genesungen biete.

Verordnung für Roaming zu Inlandspreisen wird um zehn Jahre verlängert

Mit der Reisefreiheit im Zusammenhang stand ein weiterer Verordnungsvorschlag, der im Ausschuss diskutiert wurde. Seit Mitte 2017 ist bereits die Abschaffung der Endkunden-Roamingaufschläge in der EU in Kraft. Nun sollen gemäß einer Neufassung der Verordnung die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst werden, um die Tragfähigkeit der Bereitstellung von Endkunden-Roamingdiensten zu Inlandspreisen zu sichern. Roaminganbieter müssen sicherstellen, dass ihre Dienste unter den gleichen Bedingungen wie bei einer Inlandsnutzung bereitgestellt werden. Außerdem sind neue Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz auf der Endkundenebene in Bezug auf die Dienstqualität, Mehrwertdienste und Notdienste vorgesehen. Das zuständige Ressort begrüßt diese Regelungen und arbeitet mit der nationalen Regierungsbehörde an der praxistauglichen Umsetzung, einen konkreten Zeitplan gibt es seitens der EU allerdings noch nicht. Das Prinzip „Roam like at home“ habe sich als Erfolgsmodell erwiesen, sagte der Vertreter aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Die Überarbeitung der Verordnung sehe daher eine Verlängerung auf weitere zehn Jahre vor und wolle aufgetauchte Problembereiche beheben.

Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) bezeichnete die Abschaffung der Roaming-Aufschläge als unverzichtbaren Teil von Urlaubs- und Geschäftsreisen und begrüßte daher die Neufassung der Verordnung, insbesondere die verbesserte Transparenz bei der Dienstqualität und Notdiensten. Christian Buchmann (ÖVP/St) fragte nach der Gefahr von Monopolen oder Oligopolen im Mobilfunkbereich, was der Experte verneinte. Stefan Schennach (SPÖ/W) äußerte sich ebenso positiv zur Verlängerung der Regelung, die die KonsumentInnen in ihren Geldbörsen spüren würden. Er wollte wissen, ob das Prinzip weiterhin auch für Liechtenstein, Norwegen und Island gelte, und ob das Vereinigte Königreich einbezogen werde. Letzteres sei noch nicht geklärt, so der Ressortvertreter. Bei den übrigen Staaten ist vorgesehen, dass diese die Verordnung über Assoziierungsabkommen übernehmen werden. Marco Schreuder (Grüne/W) erkundigte sich nach der Konformität einer Limitierung von „EU-Freieinheiten“ in manchen Mobilfunkverträgen. Dies könne über eine Ausnahmebestimmung möglich sein, sagt der Experte.

Kontrollen auf Antibiotika bei der Einfuhr von Tieren und Tierprodukten

Korrekturen sind im Rahmen des neuen Tiergesundheitsrechts geplant, indem für die Anwendung der neuen EU-Kontrollverordnung eine rechtliche Basis geschaffen werden soll. Es geht dabei um Einführkontrollen von antimikrobiell wirksamen Substanzen, deren Einsatz gemäß EU-Recht eingeschränkt oder verboten ist. Gewährleistet werden sollen somit einheitliche Kontrollen im Bereich lebender Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs an den EU-Außengrenzen. Das Gesundheitsministerium erhebt dagegen keine Einwände. Durch das neue Tier-Arzneimittelrecht wurden Regelungen vertieft, nach denen Antibiotika nicht als Leistungs- oder Wachstumsförderung eingesetzt werden dürfen. In manchen Drittstaaten ist dies aber der Fall. Die Verordnung trage dafür Sorge, dass die Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten aus Drittstaaten kontrolliert werden könne, so ein Vertreter aus dem Gesundheitsministerium.

Stefan Schennach (SPÖ/W) bezeichnete die Regelung als positiv, immerhin sei Tiergesundheit auch Menschengesundheit. Andreas Arthus Spanring (FPÖ/N) legte dar, dass seine Fraktion es grundsätzlich immer kritisch sehe, wenn Richtlinien zu Verordnungen werden. In diesem Fall sei dies aber zu begrüßen. Er forderte wie sein Fraktionskollege Johannes Hübner (FPÖ/W) zusätzlich eine EU-weite Regelung für Lebendtiertransporte und die oft damit verbundene Tierquälerei ein. Martin Preineder (ÖVP/N) bezeichnete die Verordnung aus Sicht der Landwirtschaft als begrüßenswert, weil sie die Wettbewerbsgleichheit inländischer Produkte mit tierischen Produkten aus Drittstaaten stärke. Aus seiner Sicht wäre eine ähnliche Verordnung auf die Tierhaltung wünschenswert. Der Experte aus dem Gesundheitsministerium sagte in Richtung von Spanring, Hübner und Preineder, dass das Ressort im Bereich des Tierschutzes schon lange aktiv sei und auch auf europäischer Ebene immer wieder Initiativen in dem Bereich setze. (Schluss) kar


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