Bundesrat erhebt keinen Einspruch gegen Gutscheinlösung bei Veranstaltungen

ÖVP, SPÖ und Grüne stimmen für Regelung, mit der Kultur- und Sportveranstalter vor der Insolvenz bewahrt werden sollen

Wien (PK) Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung keinen Einspruch gegen das Sondergesetz für Veranstalter eingelegt und somit den Weg für die Gutscheinlösung frei gemacht. Das im Nationalrat noch ohne die Stimmen von SPÖ und FPÖ beschlossene Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz sieht für Veranstalter die Möglichkeit vor, Gutscheine anstelle von Rückzahlungen zu vergeben.

Die Freiheitlichen kritisieren an dem Vorhaben, dass die Regelung nur bei großen Veranstaltungen greife und Karten lange im Voraus gekauft würden. Außerdem würden die finanziellen Auswirkungen der Krise so nur in die Zukunft verschoben, denn die ausgefallenen eVeranstaltungen ließen sich nicht vollständig nachholen, begründet Thomas Schererbauer (F/O) die Ablehnung. Mehrheitliche Zustimmung erhielten zwei in der Debatte eingebrachten Entschließungsanträge. Darin wird eine Absicherung der Gutscheine im Insolvenzfall verlangt. In einem weiteren Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen konkreten und realitätsnahen umsetzbaren Plan vorzulegen, um die Tätigkeiten der Kunst- und Kulturschaffenden sicherzustellen.

Trotz Kritik an Teilen der Gesetzesvorlage stimmten dieser letztendlich auch die SozialdemokratInnen zu. Michael Wanner (S/S) befand das Gesetz als gut und richtig, auch wenn er es eher als „Veranstalterhilfsgesetz“ sehe. Diese Maßnahme hätte man bereits schon früher gebraucht und wenn das Epidemiegesetz nicht außer Kraft gesetzt worden wäre, hätte man das neue Gesetz gar nicht benötigt, so Wanner. Per Entschließungsantrag forderte Wanner 100 Mio. € als Unterstützung für Sportvereine. Außerdem sollten aus Sicht der SPÖ so schnell wie möglich Schulkinder wieder Sport betreiben können und gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Sport und Bewegung in geschlossenen Räumen wieder zu ermöglichen.

Christine Schwarz-Fuchs (V/V) verwies auf die enormen Liquiditätsprobleme der Veranstalter, da keine oder nur sehr geringe Einnahmen den laufenden Kosten gegenüberstehen würden. Österreichs Ansehen beruhe insbesondere auf dem Kulturexport und dies komme auch dem Tourismus zu gute.

Es gebe nicht immer die perfekte Lösung, aber es gebe immer eine beste, plädierte Marco Schreuder (G/W) für grünes Licht zur Gesetzesvorlage. Andere Lösungsvarianten würden entweder Veranstalter in die Pleite schicken oder auf den Konsumentenschutz  komplett verzichten, so Schreuder. Ebenso auf die faire Risikoverteilung in der Vorlage verwies Kulturstaatsekretärin Ulrike Lunacek. Es sei wichtig, dass Veranstalter, genauso wie KünstlerInnen, weiterhin tätig sind und den Veranstaltungsbetrieb nach der Krise wieder aufnehmen können.

Grünes Licht gab es vom Bundesrat zudem für einen Staatsvertrag, mit dem Österreich der Ausweitung des Luftverkehrsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Union zustimmt. Island und Norwegen erhalten dadurch dieselben Rechte und Pflichten wie EU-Mitgliedstaaten. In einem zwischen den drei Vertragspartnern vereinbarten Zusatzabkommen werden Regelungen und Verfahren festgelegt, die durch den Beitritt Islands und Norwegens notwendig werden. Genehmigt hat die Länderkammer außerdem ein Übereinkommen zum Beitritt von Belarus, der Dominikanischen Republik, Ecuador, Honduras, der Ukraine und Usbekistan zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen sowie Änderungen im Kraftfahrgesetz.

Mehr Tierschutz im Bereich der Lebendtiertransporte

Am Schluss der Sitzung hat sich die Länderkammer per Entschließungsantrag von SPÖ und FPÖ für mehr Tierschutz im Bereich der Lebendtiertransporte ausgesprochen. So soll der Gesundheitsminister dazu aufgefordert werden, sich auf EU-Ebene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine schnellst mögliche Untersagung überflüssiger Lebendtiertransporte von Tieren, die zur Schlachtung ins Ausland verbracht werden, einzusetzen. Außerdem sollte aus Sicht der Länderkammer ein Maßnahmenpaket zur Vermeidung des durch Schlachttiertransporte in Österreich entstehendes Tierleids inklusive einer Einführung von Mindeststrafen bei Gesetzesverstößen ausgearbeitet und mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten auf der Straße vorgesehen werden. Basis für den Vorstoß war ein Antrag der FPÖ.

Zudem mahnt der Bundesrat auf Grundlage einer FPÖ-Entschließung von der Regierung ein Maßnahmenpaket ein, um negative Auswirkungen der Corona-Krise auf die heimische Wirtschaft, insbesondere den Handel, die Gastronomie, Freizeitbetriebe und den Tourismus, abzufedern. Verlangt wird die unmittelbare Bereitstellung von 100 Mio. € und in weiterer Folge eine Gesamtsumme von bis zu 1 Mrd. € an Förderungsmitteln seitens des AMS, temporäre Zuschüsse für betroffene KMU sowie staatliche Haftungsübernahmen für Kredite und Bankenforderungen für KMU und EPU. Darüber hinaus soll es Steuererleichterungen bzw. vorübergehende Steuerbefreiungen und Stundungen sowie Entschädigungszahlungen an VeranstalterInnen in Folge von Absagen geben. (Schluss Bundesrat) gun/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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