Bundesrat bestätigt Kopftuchverbot an Volksschulen

Einheitliche Herbstferien an österreichischen Schulen ab 2020 nun fix

Wien (PK) Eine Reihe von Bildungsthemen stand heute auf der Tagesordnung des Bundesrats. So wurde nun das Verbot der Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Grünen für Kinder vom sechsten bis zum zehnten Lebensjahr – das so genannte Kopftuchverbot – auch vom Bundesrat genehmigt. Ab nächstem Jahr schaffte eine Änderung im Schulzeitgesetz für alle Schulen in Österreich einheitliche Herbstferien. Mit der Novelle zum Landeslehrer-Dienstrecht wird die reguläre Anstellung von Lehrkräften, die eine universitäre Lehramtsausbildung nach altem Studienplan abgeschlossen haben, an Mittelschulen und Polytechnischen Schulen ermöglicht.

Vom Bundesrat genehmigt wurde ferner die Einrichtung eines Bundesinstituts für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen(IQS). Es ersetzt das derzeit ausgegliederte BIFIE und ist im Bildungsministerium verankert.

Auch eine Novelle zum Weingesetz, mit der Befugnisse regionaler Weinkomitees erweitert werden, passierte heute die Länderkammer. Zudem wurden zwei Berichte behandelt. Zur Debatte stand zum einen der Nationale Bildungsbericht 2018 sowie der Überblick des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus über aktuelle EU-Vorhaben.

Kopftuchverbot wird auch im Bundesrat kontrovers aufgenommen

Durch eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, die auf einen Antrag von Abgeordneten der ÖVP-FPÖ-Koalition zurückgeht, legt fest, dass für Kinder bis zu ihrem 11. Geburtstag in der Schule keine Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Gründen erlaubt ist. Damit sollen vor allem muslimische Mädchen vor einem Kopftuchzwang und der Instrumentalisierung durch den Islamismus bewahrt werden. In einer Ausschussfeststellung des Nationalrats wurde unterstrichen, dass die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs von diesem Verbot explizit nicht umfasst sind.

Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) sieht in der Gesetzesbestimmung keinerlei Sinnhaftigkeit. Man versuche hier offenbar, mit Verboten und Strafdrohungen einen Sinneswandel zu erwirken. Dafür brauche es aber Überzeugungsarbeit, Vertrauen und Dialog, betonte sie, dafür wären jedoch mehr Ressourcen notwendig. Ein Modell zur Lösung der Frage sieht die Bundesrätin im Chancenindex, wodurch für Schulstandorte, an denen besondere Herausforderungen bestehen, entsprechende Mittel zur Verfügung stünden. Kritisch sieht Gruber-Pruner, dass man nur ein bestimmtes religiöses Symbol heraushebt und einer bestimmten Gruppe junger Mädchen signalisiert, dass sie ein Problem darstellen. Für sie liegt hier ein fragwürdiger pädagogischen Zugang vor.

Gruber-Pruner wurde in dieser Argumentation von ihrer Fraktionskollegin Andrea Kahofer (SPÖ/N) unterstützt. Selbstverständlich wolle niemand, dass ein Mädchen in der Volksschule gezwungen werde, ein Kopftuch zu tragen, stellte sie klar. In dieser Altersgruppe seien aber kaum Mädchen betroffen, das Problemfeld beginne erst bei älteren Mädchen. Für die Altersgruppe der Heranwachsenden und Jugendlichen gehe es um eine Reihe von weiteren Fragen, wie etwa um die Teilnahme von Mädchen am Sport. Dieses Gesetz werde jedoch keinerlei Wirkung auf diese Gruppe haben, ist sie überzeugt. Hier wären umfassende Maßnahmen gefragt, wie etwa die verschränkte Ganztagsschule, um den betroffenen Mädchen Freiräume zu eröffnen. Gerade für diese streiche man aber die Mittel, so die Kritik Kahofers.

Klar für das Kopftuchverbot für Volksschülerinnen sprach sich Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) aus. Die betroffenen Mädchen würden von den Eltern gezwungen, das Kopftuch aufzusetzen, das vor allem ein politisches und kein religiöses Symbol sei. Die Frage sei ausführlich mit ExpertInnen diskutiert worden, die das Verbot ganz eindeutig befürworten, hielt die Bundesrätin den KritikerInnen entgegen. Das Kopftuch schränke Mädchen in ihren Freiheits- und Kinderrechten und ihrer freien Entfaltung ganz klar ein. Zudem stehe es für eine Haltung, die sich gegen unsere Grundrechte richte. Darum hält Eder-Gitschthaler es für unumgänglich, diese Maßnahme zu beschließen. Dieser Auffassung schloss sich auch Marianne Hackl (ÖVP/B) an. Aus ihrer Sicht geht es um ein politisches Symbol der Unterdrückung, gegen das man ganz klar auftreten müsse. Das Gesetz sehe auch ein verpflichtendes Elterngespräch vor, betonte sie, der geforderte Dialog sei also sehr wohl Teil der Maßnahme.

Uneingeschränkt für die nun getroffene Regelung traten auch die Mitglieder der FPÖ-Fraktion im Bundesrat ein. Monika Mühlwerth (FPÖ/W) stellte aus ihrer Sicht fest, dass es hier nicht um den Islam an sich gehe, sondern um das Problem des Islamismus. Die Integrationspolitik der SPÖ sieht sie in diesen Fragen klar gescheitert. Das vorliegende Gesetz diene dem Schutz von Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren. Hier müsse ein deutliches Signal gesetzt werden, dass bestimmte Werte zu beachten sind. Selbstverständlich handle es sich nur um eine erste Maßnahme, der noch weitere folgen müssten, damit Kinder in ihrer freien Entwicklung gefördert werden, hielt Mühlwerth fest. Für Christoph Steiner (FPÖ/T) ist das Kopftuch das Symbol eines überholten Frauenbildes. Es sei traurig, dass man über eine Maßnahme, die dem Schutz von Kindern diene, überhaupt so ausführlich diskutieren muss, meinte er in Richtung SPÖ. Für die Haltung der Sozialdemokratie in dieser Frage habe er kein Verständnis, sie verweigere sich der Realität. Es gehe nicht an, dass ein Symbol des politischen Islam und der Unterdrückung von Frauen an den Schulen zugelassen wird, so der FPÖ-Mandatar.

Bildungsminister Heinz Faßmann betonte, dass es ihm wichtig gewesen sei, die schwierige, aber notwendige Maßnahme ausführlich zu diskutieren. Hier gehe es darum, mit der Realität einer Einwanderungsgesellschaft zurechtzukommen. Das Kopftuchverbot entspricht seiner Meinung nach dem gesellschaftspolitischen Konsens über eine möglichst freie Entwicklung von Kindern und der Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Stereotypen zu überwinden. Daher wolle man eine zielgerichtete Maßnahme gegen eine Geschlechtersegregation bereits in der Volksschule setzen. Aus seiner Sicht könne gerade die Sozialdemokratie dagegen keine Einwände erheben.

In einer namentlichen Abstimmung, an der 58 Bundesräte und Bundesrätinnen teilnahmen, gab es 38 Stimmen für die Regelung des Kopftuchverbots und 20 Stimmen dagegen. Damit passierte das Gesetz die Länderkammer mit Mehrheit.

Regelung für einheitliche Herbstferien wird einstimmig gebilligt

Durchwegs positiv bewerteten die Bundesrätinnen und Bundesräte die Einführung einheitlicher Herbstferien an den österreichischen Schulen durch Änderungen im Schulzeitgesetz. Die Regelung, die ab 2020 allgemein wirksam wird, von den Bundesländern aber bereits heuer umgesetzt werden kann, passierte den Bundesrat mit Stimmeneinhelligkeit.

Die Umsetzung der neuen Ferienregelung sei ein bedeutender Erfolg der Bundesregierung unter Sebastian Kurz und von Bildungsminister Faßmann, sagte Martina Ess (ÖVP/V). Schließlich sei es gar nicht einfach gewesen, verschiedenste Interessen unter einen Hut zu bringen. Mit den Herbstferien werde nun einem seit langem bestehenden Wunsch vieler Eltern entsprochen. Bundesrätin Ess verwies auf die guten Erfahrungen, die Vorarlberg bereits vor fünfzehn Jahren mit der Einführung von Herbstferien gemacht hat. Die Zahl der Unterrichtstage bleibt jedoch gleich.

Die Entscheidung für einheitliche Herbstferien vom 26. Oktober bis 2. November sei grundsätzlich eine richtige Entscheidung, pflichtete ihr auch Michael Wanner (SPÖ/S) bei. In Summe komme es zu keiner Ausweitung der Ferienzeiten. Allerdings müsse ein flächendeckendes Betreuungsangebot für die zusätzliche Ferienwoche sichergestellt werden, forderte er. Mit dem Gesetz erfolge auch eine Flexibilisierung der Unterrichtsstunden und der Pausen, und das sei sowohl im Sinne der Lehrkräfte als auch der SchülerInnen.   

Der positiven Bewertung der einheitlichen Herbstferien schloss sich auch Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S) an. Herbstferien würden bessere Planbarkeit schaffen und dem Wunsch der Eltern und Familien entsprechen.

Mit dieser Entscheidung konnte eine nun Jahrzehnte andauernde Debatte beendet werden, zeigte sich auch Bundesminister Heinz Faßmann zufrieden. Man habe dabei auf das erfolgreiche Modell Vorarlbergs zurückgreifen können. Faßmann sah darin ein Beispiel eines sinnvollen Föderalismus. Was ein erweitertes Betreuungsangebot betreffe, so habe man bereits Schritte dazu geplant, stellte der Bildungsminister fest. Er hoffe, dass diese auch in der geänderten Regierungskonstellation noch beschlossen werden können.   

Weitere Bildungsthemen im Bundesrat: Qualitätssicherung, Lehrerdienstrecht, Nationaler Bildungsbericht

Im weiteren Verlauf der Sitzung bestätigte die Länderkammer mit ÖVP-FPÖ Mehrheit die Einrichtung eines Bundesinstituts für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen. Es ersetzt das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) und wird im Bildungsministerium verankert sein.

Mit Stimmenmehrheit passierten auch Änderungen des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrpersonengesetzes den Bundesrat. Die Änderungen, die auf einen Initiativantrag von ÖVP und FPÖ im Nationalrat zurückgehen, sollen die Anstellung von Lehrkräften vereinfachen. Lehrkräfte, die eine universitäre Lehramtsausbildung nach altem Studienplan abgeschlossen haben, können so regulär an Mittelschulen und Polytechnische Schulen angestellt werden. Die Regelung gilt auch für Standorte, die noch die im Vorjahr abgeschaffte Bezeichnung „Neue Mittelschule“ als Namen tragen. Durch diese Maßnahme soll dem Personalmangel in (Neuen) Mittelschulen entgegengewirkt und dienstrechtliche Nachteile für die Betroffenen beseitigt werden.

Der Bundesrat befasste sich auch mit den Ergebnissen des Nationalen Bildungsberichts 2018, der vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Heinz Faßmann, dem Parlament vorgelegt wurde. Der vom Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Bildungswesens (BIFIE) verfasste Bericht verweist auf eine wachsende Heterogenität im Bildungssystem. Als Gründe nennt das BIFIE unter anderem die Migrationsbewegungen nach Österreich und die Vorgaben der Vereinten Nationen zur Inklusion. Der Umgang mit unterschiedlichen Potentialen, die Kosten im Bildungsbereich und die Verteilung der Schülerströme sind drei der zentralen bildungspolitischen Themen, die der 900-seitige Bildungsbericht behandelt. Insgesamt vermittelt er eine Gesamtschau des heimischen Bildungsbereichs. Neben einem zeitlichen Rückblick, vor allem auf die Entwicklung seit Herausgabe des letzten Bildungsberichts 2015, bietet der Bericht auch Zukunftsperspektiven und politische Empfehlungen. Der Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen.

Novelle zum Weingesetz erweitert Befugnisse regionaler Weinkomitees

Mit Stimmenmehrheit passierte die Novelle zum Weingesetz den Bundesrat. Damit wird für die regionalen Weinkomitees in den bestehenden und zukünftigen DAC-Gebieten die Möglichkeit geschaffen, bei Qualitätsweinen aus Trauben aus einem DAC-Gebiet die Angabe einer Großlage, eines Weinbauortes oder einer Ried durch Verordnung zu verbieten. Nach Auffassung der BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ wird damit eine weitere Stärkung der Qualitätsweine erfolgen. Die SPÖ sprach sich auch im Bundesrat gegen die Novelle aus, da sie eine Benachteiligung für kleine Winzerbetriebe befürchtet.

Vorhaben der EU in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und Tourismus

Abschließend nahm der Bundesrat mehrheitlich die EU-Jahresvorschau 2019 zur Kenntnis, der von Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Elisabeth Köstinger, vorgelegt wurde. Der Bericht, der auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission sowie des Achtzehnmonatsprogrammes des Rates erstellt wurde, gibt Auskunft über die Vorhaben der EU im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums. Die Modernisierung und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris stehen auch 2019 im Zentrum der EU-Politik auf den Gebieten Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Energie. Wie der Bericht festhält, baut die EU-Politik in diesem Sinn auf der von der UN-Generalversammlung angenommenen Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung auf und bekennt sich mit Nachdruck zur Vorreiterrolle Europas bei deren Umsetzung in den Politikfeldern Land- und Forstwirtschaft, Umwelt-, Klima- und Energiepolitik, Kreislaufwirtschaft, aber auch Tourismus. (Schluss) sox


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