Budgetausschuss gibt grünes Licht für neue Ressortverteilung in der Regierung

Auch gesetzliches Budgetprovisorium erhält mehrheitliche Zustimmung

Wien (PK) Der Budgetausschuss des Nationalrats hat heute Mittag den Weg für die neue Ressortverteilung in der Regierung geebnet. Die Abgeordneten stimmten mit ÖVP-Grüne-Mehrheit einer entsprechenden Novelle zum Bundesministeriengesetz zu. Damit wollen sie sicherstellen, dass die neuen Regierungsmitglieder ihre vorgesehenen Aufgabenbereiche rasch in vollem Umfang übernehmen können. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle unmittelbar nach der Kundmachung, davor muss allerdings nicht nur der Nationalrat, sondern auch der Bundesrat grünes Licht geben. Das ebenfalls beschlossene gesetzliche Budgetprovisorium soll das seit Jänner geltende automatische Budgetprovisorium ersetzen.

Formal wird es laut Gesetzentwurf künftig 13 Ministerien – und damit eines mehr als bisher  – geben. Dazu kommen laut Koalitionsvereinbarung zwei dem Bundeskanzleramt zugeordnete Ministerinnen, die zum einen für Integration und Frauen und zum anderen für EU-Fragen zuständig sein werden. Kritisch zu einzelnen Aspekten der neuen Ressortverteilung äußerte sich die Opposition, SPÖ und NEOS können außerdem der Beibehaltung der bestehenden Machtbefugnisse der GeneralsekretärInnen nichts abgewinnen.

Erstmals in ihrer neuen Funktion im Parlament war Justizministerin Alma Zadić. Sie betonte, dass, sollte es in den Ressorts der Grünen einen Generalsekretär bzw. eine Generalsekretärin geben, diese Position in einem objektiven Verfahren und nicht nach parteipolitischen Kriterien besetzt werden wird. Finanzminister Gernot Blümel bestätigte, dass im Frühjahr lediglich ein Budget für das laufende Jahr und kein Doppelbudget für 2020 und 2021 beschlossen werden soll.

Neues Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Basis für die Novellierung des Bundesministeriengesetzes bildete ein vorsorglich bereits im Dezember von ÖVP und Grünen eingebrachter Antrag (111/A), der heute durch einen umfangreichen Abänderungsantrag ergänzt wurde. Mit diesen wird etwa die Einrichtung eines Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie die Verschiebung der Arbeitsmarktagenden vom Sozialministerium ins neue Ministerium für Arbeit, Familie und Jugend besiegelt. Auch die Agenden für Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz gehen in das von Christine Aschbacher geleitete Ressort mit, das außerdem für Freiwilligenpolitik zuständig sein wird.

Für Fragen der Integration wird künftig nicht mehr das Außenministerium, sondern das Bundeskanzleramt, respektive die dort beheimatete Ministerin Susanne Raab verantwortlich sein. Auch der Verfassungsdienst und die Zuständigkeit für Grund- und Freiheitsrechte sowie weitere verfassungsrechtliche Angelegenheiten wandern wieder zurück ins Bundeskanzleramt. Lediglich der Datenschutz bleibt dem Justizministerium erhalten, das künftig wieder schlicht Bundesministerium für Justiz und nicht mehr Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz heißen wird.

Um die Zuständigkeiten für Kunst und Kultur, inklusive Denkmalschutz, wird das bisherige Ministerium für öffentlichen Dienst und Sport aufgefettet, wobei Ulrike Lunacek den Ressortchef und Vizekanzler Werner Kogler als Staatssekretärin unterstützen soll. Das Ressort von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger heißt künftig Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und wird auch den bisher im Innenressort angesiedelten Zivildienst sowie die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens, bisher Teil des Infrastrukturministeriums, umfassen. Auch die Siedlungswasserwirtschaft und der Europäische Regionalfonds bleiben in Köstingers Ressort und wandern nicht zur neuen Infrastruktur- und Umweltministerin Leonore Gewessler mit.

Keine bzw. kaum Kompetenzänderungen gibt es beim Bildungsministerium, beim Verteidigungsministerium, beim Finanzministerium und beim Wirtschaftsministerium. Hier wird lediglich die Zuständigkeit für das Bundesrechenzentrum vom Finanz- in das Wirtschaftsministerium verschoben. Das Sozialministerium heißt in Hinkunft Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, das Außenministerium Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Nicht gerüttelt wird an der 2017 eingeführten Weisungsbefugnis der GeneralsektretärInnen gegenüber den Sektionschefs und den nachgeordneten Dienststellen eines Ministeriums. Die GeneralsekretärInnen werden aber keinen Anspruch mehr auf Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis haben.

Opposition kritisiert einzelne Aspekte der neuen Ressortverteilung

Geschlossen abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle von der Opposition, wobei Kai Jan Krainer von Seiten der SPÖ insbesondere drei Gründe nannte. So hält er wenig davon, dass die Zuständigkeit für die Geheimdienste weiter bei einer Partei liegen werden. Das sei schon in der letzten Gesetzgebungsperiode keine gute Idee gewesen, wie nicht zuletzt der BVT-Untersuchungsausschuss gezeigt habe, sagte er. Zudem begehe man nach dem Jahr 2000 zum zweiten Mal „den Fehler“, den Bereich Arbeit aus dem Sozialministerium auszugliedern.

Vehement kritisierten Krainer und sein Fraktionskollege Christoph Matznetter außerdem die Beibehaltung der Machtbefugnisse der GeneralsekretärInnen. Dass diese nicht nur eine Koordinierungsfunktion haben, wie in Zeiten vor der türkis-blauen Koalition, sondern weisungsbefugt sind, unterhöhle die politische Verantwortlichkeit des Ministers, monieren sie. Für Krainer erschließt sich außerdem nicht, warum der Zivildienst beim Landwirtschaftsministerium angesiedelt wird. Wenn man eine Verschiebung anstrebe, würde sich eine ins Sozialministerium anbieten, erklärte Krainer, schließlich seien 80% der Zivildiener im Bereich Rettungswesen bzw. Pflege tätig.

Auch FPÖ-Abgeordneter Erwin Angerer stieß sich an der Verschiebung des Zivildienstes in das Landwirtschaftsministerium. Schließlich seien nur 160 der 16.000 Zivildiener in der Landwirtschaft tätig. Insgesamt ortet die FPÖ eine enorme Machtkonzentration bei der ÖVP, die Angerer sehr kritisch sieht.

Namens der NEOS bedauerte Karin Doppelbauer, dass die Zuständigkeit für Grund- und Freiheitsrechte künftig im Bundeskanzleramt angesiedelt ist und nicht mehr im Justizministerium. Außerdem fragt sie sich, warum die Kompetenz für den Telekom- und Postbereich ins Landwirtschaftsressort und nicht ins Wirtschaftsministerium wandert, wo mit Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck eine Expertin sitzen würde. Auch für den Umstand, dass die Machtbefugnisse der GeneralsekretärInnen erhalten bleiben, hat sie kein Verständnis. Die Parallelstrukturen würden viel Geld kosten und nunmehr einzementiert.

Positiv sieht Doppelbauer unter anderem, dass Arbeit und Familie in einem Ressort vereint werden und GeneralsekretärInnen keinen Anspruch mehr auf einen Beamtenstatus haben.

Zuständigkeit für Bundesverwaltungsgericht soll beim Justizministerium bleiben

Verteidigt wurde die neue Ressortverteilung von Wolfgang Gerstl (ÖVP), Andreas Hanger (ÖVP) und Siegrid Maurer (Grüne). Mit dem neuen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sei Österreich beispielgebend für Europa, ist Gerstl überzeugt. Auch in anderen Bereichen kommt es seiner Meinung nach zu zeitgemäßen Änderungen. Das Argument, dass durch die Weisungsbefugnis der GeneralsekretärInnen die Ministerverantwortung ausgehöhlt werde, ließ Gerstl nicht gelten, diese sei davon in keiner Weise berührt.

Die Grünen seien „zufrieden“ mit der Kompetenzverteilung, auch wenn sie sich die eine oder andere weitere Zuständigkeit gewünscht hätten, sagte Maurer. Es sei aber klar, dass die Grünen mit 14 % der Stimmen der kleine Regierungspartner seien. Die Ministerverteilung entspreche dem Kräfteverhältnis. Immerhin gebe es ein großes Umweltressort in grüner Hand.

Kein Problem hat Maurer auch damit, dass die Zuständigkeiten für den Verfassungsdienst wieder ins Bundeskanzleramt wandern. Der Verfassungsdienst werde wie bisher völlig unabhängig für alle Ministerien arbeiten, unbeschadet davon, in welchem Ressort er angesiedelt ist, ist sie sich sicher. Sie habe volles Vertrauen in die BeamtInnen. Eine kleine Änderung kündigte Maurer für die morgige Zweite Lesung im Nationalrat an: Demnach soll die Zuständigkeit für das Bundesverwaltungsgericht – anders als im Abänderungsantrag vorgesehen – doch beim Justizministerium bleiben.

Was die Verschiebung der Kompetenzen für Telekom-Agenden in das Landwirtschaftsressort betrifft, zeigte sich ÖVP-Abgeordneter Hanger ausdrücklich erfreut. Gerade in ländlichen Regionen gebe es noch Defizite bei der Telekom-Versorgung, machte er geltend. Zudem sei Landwirtschaftsministerin Köstinger auch für die Regionen zuständig und das Umweltministerium ohnehin extrem groß. Die Verschiebung des Zivildienstes in das Ressort sieht er als Aufwertung dieses Bereichs, es gebe keine Logik für dessen Ansiedlung im Innenministerium und eine Verschiebung ins Verteidigungsministerium würde wohl kritisch bewertet.

Generalsekretär: Grüne stellen in ihrem Kompetenzbereich Ausschreibungen in Aussicht

Justizministerin Alma Zadić sprach von einem sehr ausgeglichenen Gesetz. Auch die Rückübersiedlung des Verfassungsdienstes in das Bundeskanzleramt ist für sie schlüssig. Das heiße aber nicht, dass das Justizministerium nicht auf die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten und von Rechtsstaatlichkeit achten werde, bekräftigte sie. Bestätigt wurde von Zadić, dass die Zuständigkeit für das Bundesverwaltungsgericht im Justizministerium bleiben soll.

Zum Thema Generalsekretäre merkte Zadić an, sollte es in einem Ressort der Grünen eine solche Position geben, dann werde diese ausgeschrieben und nach einem objektiven Verfahren mit nachvollziehbaren Kriterien besetzt und nicht nach parteipolitischen Kriterien.

Gesetzliches Budgetprovisorium ersetzt automatisches Budgetprovisorium

Ergänzend zur neuen Ressortverteilung hat der Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auch ein gesetzliches Budgetprovisorium (112/A) beschlossen. Es soll das seit Jahresbeginn geltende automatische Provisorium rückwirkend ersetzen und als Grundlage für die Haushaltsführung des Bundes bis zum Beschluss eines „regulären“ Budgets in Form des Bundesfinanzgesetzes 2020 – voraussichtlich im April dieses Jahres – dienen. Die Bestimmungen des Bundesfinanzgesetzes 2019, inklusive Personalplan, werden demnach grundsätzlich fortgeschrieben, wobei der geltende Bundesfinanzrahmen zu berücksichtigen ist. Spezielle Budgetermächtigungen für das Jahr 2019 sind allerdings nicht anwendbar, auch für Rücklagen sollen Sonderbestimmungen gelten.

Um die Aufteilung der Budgetmittel nach den neuen Strukturen und Zuständigkeiten der Ministerien sicherzustellen, waren ursprünglich Abänderungen in Aussicht gestellt worden. Gemäß den Erläuterungen sollten diese im Zuge des parlamentarischen Verfahrens in den Antrag eingefügt werden. Einen solchen Abänderungsantrag soll es laut Andreas Hanger und Sigrid Maurer nun aber doch nicht geben. Sie könne ausschließen, dass die avisierten Änderungen morgen in Zweiter Lesung kommen, sagte Maurer. Ein im Budgetausschuss von ÖVP und Grünen eingebrachter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat lediglich Inkrafttretensbestimmungen zum Inhalt.

Irritiert über die Vorgangsweise der Koalitionsparteien äußerten sich SPÖ, FPÖ und NEOS. Sie fragten sich, wozu ÖVP und Grüne eine „Trägerrakete“ eingebracht haben, wenn die angekündigten Abänderungen nun doch nicht kommen. Für die vorliegenden wenigen Paragraphen sei kein gesetzliches Budgetprovisorium nötig, meinte etwa SPÖ-Abgeordneter Matznetter.

Finanzminister Gernot Blümel betonte, dass die neuen Ministerien ihre Aufgaben aufgrund des vorliegenden Budgetprovisoriums erfüllen könnten. Er bestätigte gegenüber den Abgeordneten außerdem, dass im April nur das Budget für 2020 beschlossen werden soll. Das heißt, dass es im Herbst neuerlich Budgetverhandlungen geben wird.

Notwendig ist ein Budgetprovisorium, weil der Nationalrat aufgrund der im Herbst erfolgten Neuwahlen kein Budget für 2020 beschlossen hat. Seit Anfang Jänner gilt ein automatisches Provisorium, das jedoch, etwa was Ausgabengrenzen betritt, an gewisse Grenzen stößt.

Nina Tomaselli ist neue Obmann-Stellvertreterin des Ausschusses

Am Beginn der Sitzung waren die StellvertreterInnen von Ausschussobmann Peter Haubner neu gewählt worden. Neu im Trio ist Grün-Abgeordnete Nina Tomaselli, als zweiter bzw. dritter Stellvertreter werden Kai Jan Krainer (SPÖ) bzw. Hubert Fuchs (FPÖ) fungieren. (Schluss) gs


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