Die tschechische Nuklearaufsichtsbehörde SÚJB hat nach den Meldekriterien gemäß des Melker Abkommens ein Ereignis im Atomkraftwerk Temelin gemeldet.
Wien (OTS) – Die tschechische Nuklearaufsichtsbehörde SÚJB hat nach den Meldekriterien gemäß des Melker Abkommens ein Ereignis im Atomkraftwerk Temelin gemeldet.
Beim Umfüllen von leicht kontaminierter Flüssigkeit innerhalb der Wasserreinigungsanlage in einem Nebengebäude kam es am vergangenen Freitag zu einem Austritt von rund 12 m³ dieser Flüssigkeit. Das Ereignis beschränkt sich auf den Kontrollbereich innerhalb des Gebäudes. Die Flüssigkeit soll umgepumpt und als radioaktiver Abfall entsorgt werden. Für Menschen und Umwelt besteht keine Gefährdung.
Im tschechischen und im österreichischen Strahlenfrühwarnsystem wurden keine erhöhten Messwerte verzeichnet. Auch in der von Österreich finanzierten Luftmonitorstation in Ceske Budejovice wurden keine Messwerterhöhungen festgestellt. Die Kontamination beschränkt sich auf den Kontrollbereich innerhalb des Atomkraftwerkes.
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