Arbeitsrechtexpertin Sabara: Was man zur Balkan-Reisewarnung beachten muss

Mag.a Bettina Sabara, Arbeitsrechtexpertin und Redakteurin der juristischen Fachzeitschrift ARD beantwortet die wichtigsten Fragen zu Reisewarnung und Urlaub am Balkan

Wien (OTS) Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich Urlaub mache?

Sabara (Arbeitsrechtexpertin und Redakteurin ARD – Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis): Prinzipiell ist der Urlaub Privatsache und man muss das Reiseziel nicht nennen. Da der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht geeignete Schutzmaßnahmen für die Belegschaft treffen muss, ist es in der derzeitigen außergewöhnlichen Situation aber vertretbar, dass auf Nachfrage des Arbeitgebers bekannt zu geben ist, ob man in ein Gebiet mit Reisewarnung fährt. Dazu zählen seit 1.7. zB auch Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo.

Was muss ich bei meiner Rückreise aus diesen Ländern beachten?

Sabara: Bei der Einreise muss man sich entweder für 14 Tage in Heimquarantäne begeben oder einen negativen SARS-CoV-2-Test vorlegen.

Wo kann ich einen SARS-CoV-2-Test machen?

Sabara: Ein Test am Flughafen Wien kostet zB 190 Eur. Vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig. Das Ergebnis liegt nach 3-6 Stunden vor.

Was, wenn ich aufgrund dieser Heimquarantäne nicht meiner Arbeit nachgehen kann?

Sabara: Es liegt in der Regel kein Entlassungsgrund vor, aber wenn die Ausreise in ein Land mit Reisewarnung (neben etwa Großbritannien und Schweden ab 1. Juli auch die oben genannten Balkanstaaten) stattgefunden hat, dann besteht nach der Rückkehr kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da man von der Reisewarnung wusste und somit die Dienstverhinderung grob fahrlässig verursacht hat.
Hinweis: Man soll auch unbedingt den Dienstgeber von der Dienstverhinderung informieren, um mit ihm zu besprechen, ob etwa eine Arbeit im Home-Office möglich wäre.

Was hinsichtlich bereits getroffener oder noch zu treffender Urlaubsvereinbarungen während der Corona-Krise zu beachten siehe ist, dazu siehe diesen Artikel im ARD – Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis:
Brennpunkt Urlaub: Die Urlaubsvereinbarung während der Corona-Krise
Mag. Birgit Vogt-Majarek / Mag. Sascha Springer

Weiterführende Infos

Was hinsichtlich bereits getroffener oder noch zu treffender Urlaubsvereinbarungen während der Corona-Krise zu beachten siehe ist, dazu siehe diesen ARD-Artikel:

zum ARD-Artikel

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