AMA Marketing GmbH blitzt bei Gericht mit ihrem Vorgehen gegen Verein Genuss Region Österreich ab

Website ab sofort unter www.gutes.at erreichbar

Erfreulich ist, dass die AMA Marketing GmbH nicht glaubhaft machen konnte, dass der vom Verein Genuss Region Österreich eingebrachte Löschungsgrund nach dem Markenschutzgesetz nicht vorliegt und kann daher das Markenrecht für die Wortbildmarke GENUSS REGION ÖSTERREICH nicht in Anspruch nehmen.

Franz Deutschmann, Bundessprecher des Vereins Genuss Region Österreich

Wien (OTS) Die AMA Marketing GmbH wollte mit einer Einstweiligen Verfügung den Verein Genuss Region Österreich als Interessenvertretung aller ausgezeichneten österreichischen GenussRegionen und deren privatwirtschaftliche Serviceeinrichtung aus der Initiative hinauszudrängen und die Herausgabe der Webseite erzwingen.

Das Handelsgericht Wien hat dem Begehren nur in 3 von 14 Forderungen vorerst zugestimmt: Der Verein Genuss Region Österreich und die GenussRegionen Marketing GmbH dürfen bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils das Zeichen GENUSS REGION ÖSTERREICH im geschäftlichen Verkehr, also beispielsweise auf dem Briefpapier nicht verwenden – aufgrund der Ähnlichkeit auch als Bestandteil eines Internet-Domainnamens nicht. Daher ist die Website ab sofort unter www.gutes.at erreichbar.

Der Verein Genuss Region Österreich muss den Vereinsnamen nicht ändern und weiterhin sämtliche Serviceleistungen für alle Inhaber einer gültigen Nutzungsvereinbarung durchführen.

Parallel dazu läuft der vom Verein Genuss Region Österreich eingebrachte Antrag auf Löschung der von der AMA Marketing GmbH registrierten Wortbildmarke GENUSS REGION ÖSTERREICH. Diese Entscheidung ist wichtig, auch um die vom Verein Genuss Region Österreich eingebrachte Verbandsmarke GENUSS REGION ÖSTERREICH für den EU-weiten Schutz finalisieren zu können und damit Rechtssicherheit für die österreichischen GenussRegionen in der bisherigen privatwirtschaftlichen Struktur und qualitativen Ausprägung herzustellen. Diese Anmeldung hat die AMA Marketing GmbH als einzige Partei am letzten Tag der Einspruchsfrist beeinsprucht und damit die Eintragung verzögert.

„Erfreulich ist, dass die AMA Marketing GmbH nicht glaubhaft machen konnte, dass der vom Verein Genuss Region Österreich eingebrachte Löschungsgrund nach dem Markenschutzgesetz nicht vorliegt und kann daher das Markenrecht für die Wortbildmarke GENUSS REGION ÖSTERREICH nicht in Anspruch nehmen.“ berichtet Franz Deutschmann, Bundessprecher des Vereins Genuss Region Österreich.

Die AMA wurde vom Gericht verpflichtet, neben den eigenen Kosten auch 11/14 der Gerichtskosten des Vereins Genuss Region Österreich zu zahlen. Der Verein Genuss Region Österreich erwartet sich, dass die AMA Marketing GmbH die Klage gegen die von vielen kleine Bauern aufgebaute Organisationen zurückzieht und nicht mit Bauerngeldern finanziert weiter gegen die Bauern losgeht.

Gegen die Entscheidung des Handelsgerichtes können noch Rechtsmittel in Anspruch genommen werden. Die Frist endet mit 23. Oktober 2019.

Rückfragen & Kontakt:

Verein Genuss Region Österreich
Bundessprecher Franz Deutschmann
info@hofkaeserei-deutschmann.at
0664/1267851
www.gutes.at

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