Dann bekam er die Kündigung – AK erkämpfte 9.100 Euro
Wien (OTS) – Fast ein Jahr arbeitet Cedomir C. als Koch in einer Pizzeria 60 Stunden in der Woche. Dann brach er zusammen und wurde im Krankenstand gekündigt. Vor Gericht bestritt sein ehemaliger Chef die überlangen Arbeitszeiten und behauptete frech, der Arbeitnehmer habe halt privat viel Zeit im Lokal verbracht. Die AK erkämpfte für Cedomir C. 9.100 Euro Nachzahlung u. a. für Lohn, Überstunden und Urlaub.
Täglich 10 Stunden von Montag bis Samstag – das wurde Cedomir C. zu viel. Als er in die Apotheke ging, um seinen Blutdruck zu messen, brach er zusammen und ging darauf in Krankenstand – worauf er gekündigt wurde.
Bezahlt wurde Cedomir C. täglich in bar: Erst 70 Euro, dann nur mehr 40 Euro. Als Begründung gab der Geschäftsführer an, dass er jetzt weniger Geld habe, weil er zwei Servierkräfte anstellen musste. Das deckte nicht den kollektivvertraglichen Mindestlohn ab, geschweige denn die regelmäßigen Überstunden: 173 blieb der Dienstgeber dem Koch schuldig. Cedomir C. wandte sich an Die AK.
Vor Gericht brachte der Geschäftsführer vor, dass Cedomir C. nur von 12 bis 15 Uhr und von 19 bis 20 Uhr gearbeitet habe. Dabei waren alleine die Öffnungszeiten der Pizzeria 11 bis 15 und 18 bis 22 Uhr, Vor- und Nacharbeiten noch nicht mitgerechnet. Cedomir C. forderte mithilfe der AK auch Urlaubsersatzleistung ein, weil er für insgesamt 13 arbeitsfreie Tage einfach nicht bezahlt worden war.
Zudem behauptete der Dienstgeber, Cedomir C. sei unentschuldigt nicht mehr zum Dienst erschienen. Dabei konnte Cedomir C. seine fristgerecht übermittelte Krankmeldung ebenso vor Gericht vorlegen, wie ein Kündigungsschreiben durch den Dienstgeber, also noch ein Beweis, dass kein unberechtigter Austritt durch den Dienstnehmer vorlag. Der Dienstgeber wollte sich im Nachhinein einfach die Entgeltfortzahlung im Krankenstand zurückholen und von den Forderungen abziehen. Das Gericht entschied für Cedomir C. und sprach dem Koch insgesamt 9.100 Euro zu.
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